Naturschutzziele und Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer passen nicht zusammen
Ölindustrie im Weltnaturerbe
Seit 1987 fördert der Energiekonzern RWE DEA über die Plattform „Mittelplate A“ Erdöl vor Schleswig-Holsteins Nordseeküste. Und wenngleich das Sicherheitskonzept, die Förderanlage liegt in einer flüssigkeitsdichten Stahl- und Betonwanne, Ölaustritte bisher verhindern konnte, birgt die Ölforderung eine latente Gefahr für das Weltnaturerbe Wattenmeer. Bau- und Wartungsmaßnahmen verhindern die natürliche Dynamik in diesem einzigartigem Lebensraum und Versorgungsschiffe und Hubschrauberflüge stören Zehntausende Rast- und Zugvögel. Seit Jahren fordert der NABU den Rückbau der Anlage.
Besonders scharf kritisierten der NABU und andere Umweltverbände, dass RWE DEA Ende 2011 ankündigte, die Ölförderung sogar noch auszuweiten. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und vorbei an den Naturschutzbehörden verlängerten dabei das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld und die Landesregierung Schleswig-Holsteins im Schatten der Katastrophe der Deepwater Horizon im Golf von Mexiko die Fördergenehmigung von „Mittelplate A“ bis 2041. Zudem sollen zukünftig bis zu vier weitere Bohrlöcher angezapft werden. Neben der Verletzung des Nationalparkgesetzes kritisieren die Umweltverbände dabei vor allem, dass weiter auf fossile Energieträger gesetzt wird, trotz Klimawandel, Meeresanstieg und Ozeanversauerung. Ein Armutszeugnis in Zeiten der Energiewende mitten in einem der sensibelsten und besonders streng geschützten Ökosysteme Deutschlands.
Welche Belastung die Ölförderung für den Lebensraum Wattenmeer mit sich bringt, zeigen auch die notwendigen Kolkschutzmaßnahmen, die seit 2006 durchgeführt werden. Die natürliche Verlagerung des Priels „Trischenflinge “ drohte die Förderwanne der „Mittelplate A“ zu unterspülen. Um dies zu verhindern, wurden als Kolkschutz inzwischen mehr als 85.000 Quadratmeter Wattenmeerboden mit Gestein, Beton und Mörtel versiegelt. Spundwände und Vliesmatten wurden metertief ins Watt getrieben. Die Genehmigung dieser Baumaßnahme wurde ebenfalls durch das Landesbergamt erteilt. Und das, obwohl gerade diese natürliche Dynamik zu den schützenswerten Merkmalen des Wattenmeeres zählt.