Problem muss endlich an der Wurzel gepackt werden
Düngegesetze in Deutschland – immer zu wenig, immer zu spät
Die Düngegesetzgebung in Deutschland ist hauptsächlich auf die Umsetzung der Nitratrichtlinie der EU, zum Schutz von Gewässern zurückzuführen. Seit mehr als 30 Jahren wird nun schon über die „richtige“ Umsetzung gestritten. Eine an den Pflanzenbedarf angepasste Düngung ist nicht nur für den Gewässerschutz entscheidend, auch der Verlust von Artenvielfalt und die Klimakrise wird maßgeblich durch die übermäßige Düngung befeuert.
Deswegen braucht es einen konsistenten rechtlichen Rahmen für die Düngung, der den Gewässerschutz gewährleistet, die Artenvielfalt nicht weiter gefährdet, Klimaschutz mitdenkt und den Landwirt*innen endlich Planungssicherheit gibt. Die Hängepartie ums Düngerecht ist nicht zu akzeptieren und muss endlich ein Ende haben.
Nitrat im Wasser: Folgen für unsere Gesundheit und die Natur
50 Milligramm pro Liter Wasser – das ist der Grenzwert für Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser in Europa. In Deutschland überschreiten jedoch über ein Viertel der Messstellen diesen Wert. Gelangt Nitrat in unser Trinkwasser, kann dies zum einen die Gesundheit schädigen, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern. Zum anderen haben zu hohe Mengen an Nitrat im Wasser gravierende Auswirkungen auf die Natur.
Fast die Hälfte aller Ökosysteme ist in Deutschland mittlerweile von Eutrophierung und Versauerung betroffen. Denn durch den eingetragenen Stickstoff werden die meist stickstoffarmen Ökosysteme in Deutschland überdüngt. Ihre ursprünglichen Pflanzenarten werden durch stickstoffliebende Arten verdrängt, die Zusammensetzung der Pflanzengemeinschaften gerät aus dem Gleichgewicht und in der Folge sinkt die Artenvielfalt. Mehr als 70 Prozent der Pflanzenarten, die in Deutschland in der Roten Liste aufgeführt sind, gehören zu Arten nährstoffarmer Standorte.
Daher muss das Problem endlich an den Wurzeln gepackt werden und ihm durch einen intelligenten Instrumentenmix, bestehend aus einem konsistenten Rechtsrahmen und ergänzenden marktbasierten Maßnahmen, begegnet werden.
Deutschland verschleppt Bemühungen der EU
Die Europäische Union hat bereits im Jahr 1991 mit der Nitratrichtlinie dafür sorgen wollen, dass die Nitratüberschüsse wirksam begrenzt werden. Doch Deutschland hat eine konsequente Umsetzung der Richtlinie seit über drei Jahrzehnten immer wieder verschleppt, verzögert und verkompliziert.
Die nationale Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Deutsche Düngeverordnung, die um Jahre verspätet eingeführt wurde. Sie war jedoch von Beginn an ein unzureichendes Instrument, um die Nitratbelastungen effektiv zu begrenzen.
Das Ergebnis: 2003 erhielt Deutschland die erste Abmahnung durch die EU. Erst 2006 wurde die Düngeverordnung endlich angepasst. Doch nur ungenügend, befand die EU-Kommission und schickte 2012 ein weiteres Mahnschreiben. 2013 leitete sie schließlich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie und steigenden Nitratwerten in Grund- und Oberflächenwasser ein. Und wieder dauerte es etliche Jahre, bis Deutschland sich 2017 zu einer Novellierung der Düngeverordnung bequemte. Doch auch dieses novellierte Gesetz fiel beim Europäischen Gerichtshof durch: 2018 wurde Deutschland letztlich verurteilt.
Es drohten Vertragsstrafen in Höhe von 800.000 Euro pro Tag (!). Aufgrund erneuter Änderungen der Düngeverordnung im Jahr 2020 und des Versprechens der Bundesregierung nach weiteren Anpassungen im Düngerecht, wie der Einführung eines flächendeckenden Monitorings, wurde das Verfahren jedoch 2023 vorerst eingestellt. Doch die versprochenen Änderungen der Düngegesetzgebung hängen weiter in der Luft, bei einer weiteren Verzögerung und angesichts des noch immer schlechten Zustands der Gewässer, wie aus dem Nitratbericht (2024) der Bundesregierung hervorgeht, könnte nun ein weiteres Verfahren drohen.
Doch statt das Problem endlich grundlegend zu bekämpfen, dreht sich die Debatte seit über 30 Jahren nahezu ausschließlich um die Frage, welcher Minimalkompromiss unbedingt nötig wäre, um die Erfordernisse des EU-Rechts zu erfüllen und einer Verurteilung sowie horrenden Strafzahlungen zu entgehen. Die eigentliche Frage sollte aber sein, wie die Nitratüberschüsse am besten und vor allem auch verursachergerecht reduziert werden können.
Klar ist: Technische Maßnahmen allein werden nicht ausreichen, um die Nitratbelastung dauerhaft zu senken. Wir müssen das Übel an der Wurzel packen und durch ein Umsteuern in der Agrarpolitik die systematische Überdüngung in der Landwirtschaft stoppen. Das gilt auch für die die viel zu hohe Tierdichte, die für die Überdüngung verantwortlich ist.
Forderungen des NABU
Um die Nitratgehalte im Grund- und Oberflächenwasser nachhaltig zu senken, dürfen wir nicht lediglich die Symptome durch modernere Ausbringungstechniken bekämpfen, sondern müssen an der Ursache des Problems ansetzen. Ziel muss es sein, Nitratüberschüsse aus der Landwirtschaft langfristig und dauerhaft zu minimieren.
Chronologie der Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland
Eine unendliche Geschichte
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Datei-Pfad aus Imperia:
Download-Beschreibung: Hintergrundpapier: Forderungen zur Anpassung der Düngeverordnung (2019)
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/190412-hintergrund-duengeverordnung.pdf