Zu wenig Schutz für artenreiche Wiesen
Europäischer Gerichtshof: Deutschland wird verurteilt
14. November 2024 - Der Zustand des artenreichen Grünlands im Natura-2000-Schutzgebietsnetz verschlechtert sich bundesweit immer weiter. Daher wurde Deutschland heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Die Klage geht auf eine NABU-Beschwerde aus dem Jahr 2014 zurück.
Die Richter*innen begründen ihr Urteil damit, dass hierzulande keine effektiven Schutzmaßnahmen getroffen werden, um diese Verschlechterung abzuwenden. Durch die Umwandlung von Grünland in Acker sowie zu starke Düngung und häufiges Mähen sind seit 2006 etliche Flachland- und Berg-Mähwiesen verloren gegangen. Laut Urteil muss Deutschland jetzt glaubhaft nachweisen, wie es diese Wiesen zukünftig besser schützen will. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen. Bereits im September 2023 wurde Deutschland in einem anderen Fall vom EuGH verurteilt, da es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat.
Es ist ein alarmierender Weckruf für den Naturschutz hierzulande, der weit über den konkreten Fall hinausgeht. Wo sollen gefährdete Arten überleben und bedrohte Lebensräume erhalten werden, wenn nicht in unseren Schutzgebieten?
„Wieder wird Deutschland vor dem EuGH verurteilt, weil es seine Schutzgebiete dramatisch vernachlässigt. Es ist ein alarmierender Weckruf für den Naturschutz hierzulande, der weit über den konkreten Fall hinausgeht”, betont NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Denn wo sollten gefährdete Arten überleben und bedrohte Lebensräume erhalten werden, wenn nicht in unseren Schutzgebieten? Die Mängel seien bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen klar. „Jetzt braucht es den nötigen Mut und Willen, die für unser Überleben wichtigen Lebensräume zu schützen.”
Der NABU fordert Bund und Länder auf, dem Artenverlust in Schutzgebieten in Deutschland entschieden entgegenzutreten. Konkret fordert er einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete. Hierfür müssen Bund und Länder die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. Für die Agrarlandschaft ist deswegen auch in der EU-Agrarpolitik eine attraktive Honorierung von gesellschaftlichen Leistungen wie dem Schutz von artenreichen Wiesen dringend nötig.
Es braucht besseren Schutz für artenreiches Grünland
Hintergrund dieser Klage war der unzureichende Erhalt von artenreichen Mähwiesen in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH), die Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. Schuld daran sind die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker sowie Überdüngung und Pestizideinsatz.
Mähwiesen sind mit ihrer Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel den Schmetterlingen Schwalbenschwanz und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Der NABU drängt seit Jahren darauf, artenreiches Grünland besser zu schützen und dafür eine ausreichende Honorierung für Landwirt*innen bereitzustellen.
In den letzten Jahrzehnten sind viele wertvolle Mähwiesen jedoch komplett verloren gegangen oder ihr Zustand hat sich so stark verschlechtert, dass die typischen Pflanzenarten nicht mehr zu finden sind. Immer wieder sitzt Deutschland wegen dem unzureichenden Schutz der Natura-2000-Gebiete auf der Anklagebank.
NABU-Forderungen
Es braucht:
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Einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura-2000-Gebiete.
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Für Mähwiesen bedeutet das klare Bewirtschaftungsvorschriften, die bei Bedarf durch die untere Naturschutzbehörde an regionale Gegebenheiten angepasst werden können.
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Obergrenzen für Düngemengen und Mahdhäufigkeit auf Grundlage der für Mähwiesen empfohlenen Bewirtschaftung
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Für die gemeinsame Umsetzung mit der Landwirtschaft, sowie die Kontrolle braucht es vor allem genügend Fach- und Verwaltungspersonal in den zuständigen Behörden und durchführenden Institutionen. Dafür braucht es eine Qualifizierungsoffensive.
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Nachvollziehbare und mit quantitativen Daten hinterlegte, regelmäßige Erfassung von Grünlandlebensräumen mit dem Fokus auf Mähwiesen als Grundlage für effektives Monitoring.
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Die gezielte Ausweitung von wirksamer Agrarförderung (Ökoregelungen und AUKM) zur Finanzierung. Dies können zuum Beispiel ergebnisorientierte Maßnahmen wie ambitionierte Kennartenprogramme sein.
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Konsequente Ausrichtung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Lebensräume durch:
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Ein wirksames Düngerecht, welches sich an der Vermeidung von Überschüssen orientiert.
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Eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die sich an den gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft orientiert und nachhaltige Nutzung honoriert.
Die rechtlichen Schritte seitens der EU
Zum Download
Datei-Pfad aus Imperia:
Download-Beschreibung: NABU-Beschwerde zum Grünlandumbruch
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/gruenland/140403-nabu-beschwerde_ffh-gr__nland.pdf