Für Umwelt und Verbraucher*innen: Das Recht auf Reparatur

Reparieren heißt Ressourcen schützen

Ökologisch ist es besser, ein Gerät zu reparieren, statt ein neues zu kaufen. Damit Reparatur auch in der Praxis erste Wahl wird, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen. Der NABU erklärt, worauf es ankommt.
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Ob Smartphone, Staubsauger oder Kühlschrank: Kleine und große Elektrogeräte sind fester Bestandteil unseres Alltags. Jedes dieser Geräte hat während seiner Herstellung Ressourcen verbraucht und CO₂ emittiert. Die Emissionen während der Nutzungsphase sind hingegen meist viel geringer als angenommen.

Würde man beispielsweise ein Smartphone sieben Jahre nutzen, ließe sich knapp die Hälfte (47 Prozent) an CO₂ einsparen – aktuell liegt die durchschnittliche Nutzung bei zweieinhalb Jahren. Jährlich könnten in Deutschland allein durch die längere Nutzung von Fernsehern, Smartphones, Waschmaschinen und Notebooks rund vier Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden. Das entspricht laut einer Studie des Öko-Instituts dem Ausstoß von knapp zwei Millionen Autos im Jahr.

Wer repariert, verlängert die Nutzungsdauer eines Gerätes, und spart somit Ressourcen und Emissionen. Durch die richtigen Rahmenbedingungen ist eine Reparatur auch preiswerter als ein Neukauf.

Wo kann ich mein Gerät reparieren lassen?

Professionelle Handwerksbetriebe findet man auf der Seite meinmacher.de. Wer sich selbst an einer Reparatur versuchen will, und dabei Unterstützung braucht, kann sich in ein Reparatur-Café begeben – eine Übersicht findet sich beim Netzwerk Reparatur Initiativen.

Liegt das Gerät noch innerhalb der Gewährleistung, muss der Hersteller es kostenfrei reparieren.

Auch Schuhe kann man reparieren: auf repairyourpair.com gibt es eine Reparaturkarte, in der Handwerkbetriebe, die Schuhreparaturen durchführen, gezeigt werden.

Reparierbarkeit ist eine Frage des Designs

Ob und wie einfach sich Produkte reparieren lassen, entscheidet bereits das Produktdesign. Über Ökodesign-Anforderungen können unter anderem die Langlebigkeit und Reparierbarkeit reguliert werden. Wünschenswert wären produktübergreifende Regelungen. Stattdessen gibt es momentan nur für einzelne Produktgruppen spezifische Anforderungen. Immerhin: Für Batterien und Akkus ist die Austauschbarkeit durch die neue EU-Batterieverordnung ab 2027 vorgeschrieben.

Auch für ausgewählte Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Spülmaschinen, TV-Geräte und Geschirrspüler gibt es seit März 2021 neue Ökodesign-Regeln: Sie müssen sich unter anderem mit handelsüblichen Werkzeugen zerstörungsfrei öffnen lassen und ihre Ersatzteile müssen sieben bis zehn Jahre verfügbar sein. Ab Juni 2025 gelten auch für Smartphones und Tablets neue Designvorschriften. Ersatzteile müssen dann für mindestens sieben Jahre verfügbar sein und es muss Software-Updates für mindestens fünf Jahre geben.

Doch für viele weitere Produktgruppen fehlen die Vorgaben noch gänzlich: vom Föhn bis zur Kaffeemaschine, von der Elektrozahnbürste bis zur Digitalkamera. Ihre Reparatur bleibt ohne zeitnahe, produktübergreifende Vorgaben im Ökodesign nahezu unmöglich.

Ersatzteile sind der Knackpunkt

Umfragen belegen, dass circa drei Viertel der Verbraucher*innen bereit sind, ihre Geräte zu reparieren oder reparieren zu lassen. Hauptgrund, warum dies doch oft nicht getan wird, ist der Preis der Reparatur. Die hohen Kosten der Ersatzteile sind dafür maßgeblich verantwortlich.

Ersatzteile können auch aus Altgeräten wiedergewonnen werden. Generell muss im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung ein besserer Zugang zu entsorgten Geräten sichergestellt werden. Mit Technologien wie dem 3D-Druck können einzelne Ersatzteile lokal hergestellt werden. Dies ist eine sinnvolle Option, die gefördert werden sollte (Broschüre 3D-Druck & Reparatur).

Software darf kein Hinderungsgrund sein

Um die Produktlebensdauer zu verlängern, muss bei vielen Elektrogeräten auch die Software gebrauchsfähig bleiben. Insbesondere bei Informations- und Kommunikationstechnik verringern fehlende Updates oft die technisch mögliche Nutzungszeit. Deshalb sollte für mindestens zehn Jahre die Bereitstellung von Updates gewährleistet werden.

Darüber hinaus darf Software weder ein Hinderungsgrund sein, Geräte weiter zu nutzen, noch sollte Reparatur durch vom Hersteller freizuschaltende Software verhindert werden können. Durch „Part Pairing“ werden von Herstellern einzelne Geräteteile mittels Software und Seriennummer gekoppelt. Das erschwert es unabhängigen Reparaturdienstleister*innen, diese Teile so auszutauschen, dass das Gerät voll funktionsfähig bleibt.

Reparatur braucht Aufklärung

Verbraucher*innen können derzeit kaum abschätzen, wie gut sich das erworbene Gerät reparieren und wie lange es sich nutzen lässt. Daher ist ein Index nach französischem Vorbild, welcher die Reparierbarkeit auf einer Skala von 1 bis 10 angibt, auch hierzulande sinnvoll. Immerhin für Smartphones und Tablets gibt es seit 2025 einen EU-weiten Reparatur-Index.

Er ist auf den bekannten Energielabel mit aufgedruckt und stellt auf einer Skala von A (eher gut) bis E (eher schlecht) dar, wie gut sich das Produkt reparieren lässt. Für die Berechnung der Reparierbarkeit ist relevant, wie einfach sich Teile, die besonders wichtig oder fehleranfällig sind, wie Batterie und Display, austauschen lassen und welche Werkzeuge dafür benötigt werden – von gar keins bis Spezialwerkzeuge. Außerdem fließt mit ein, ob Ersatzteile zur Verfügung stehen und wie lange Software-Updates geliefert werden. Auch die Verfügbarkeit und der Zugang zu Reparaturinformationen ist ein Kriterium. Der NABU kritisiert, dass die Ersatzteilpreise, im Gegensatz zum französischen Index, nicht miteinbezogen werden – obwohl diese den Preis der Reparatur und damit die Wahrscheinlichkeit, dass man sich gegen einen Neukauf entscheidet, bestimmen.  

Es ist angekündigt, dass in den nächsten Jahren weitere Produkte mit einem EU-Reparierbarkeitsindex ausgestattet werden. Neben den bekannten Energieeffizienz-Klassen und dem Reparierbarkeitsindex enthält das Label zukünftig weitere Informationen, die Aspekte der Langlebigkeit abbilden: Batterielaufzeit pro Ladezyklus, Langlebigkeit der Batterie, Robustheit gegen freien Fall und Schutz gegen Feuchtigkeit und Partikel. 

Reparaturnachwuchs fördern

Leider nimmt die Anzahl der Beschäftigten im Reparatursektor ab. In vielen Städten und Gemeinden gibt es beispielsweise nur noch wenige oder inzwischen keine Reparaturbetriebe mehr. Damit Reparatur wieder normal wird, muss der Fachkräftemangel in diesem Bereich behoben werden, zum Beispiel durch neue, zertifizierte Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzepte.

Ein herstellerfinanzierter Reparatur-Bonus, ähnlich dem in Frankreich, würde nicht nur die Auftragslage bestehender Reparaturanbieter*innen verbessern, sondern auch die Kosten für Verbraucher*innen senken. Zudem könnte eine Mehrwegsteuersenkung auf Reparaturen wie in Schweden Reparatur attraktiver machen.  

Was ändert sich mit dem europäischen Recht auf Reparatur?

Anfang 2024 haben sich die EU-Institutionen auf eine Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren geeinigt, welche bis 2026 in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Die Richtlinie bringt gute Änderungen:

  • Hersteller werden zur Reparatur verpflichtet, und zwar auch außerhalb der Gewährleistung.
  • Software und Hardware, die die Reparatur erschweren, werden explizit verboten und das Verwenden von Second-Hand oder 3-D-Druck-Ersatzteilen darf nicht verhindert werden.
  • Ersatzteile müssen zu einem angemessenen Preis, auch für unabhängige Reparaturbetriebe verfügbar sein.

All das sind wichtige Schritte hin zu einem herstellerunabhängigen Recht auf Reparatur. Ein großes Aber ist der sehr begrenzte Anwendungsbereich des Gesetzes. Es gilt nur für Geräte, die bereits Anforderungen an die Reparierbarkeit haben und somit offiziell als reparierbar gelten. Das betrifft insbesondere die Produkte, für die es Ökodesign-Anforderungen gibt. Es kann noch Jahre dauern, bis weitere relevante Produkte unter diese Richtlinie fallen: Kleine Haushaltsgeräte (Rasierer, Pürierstab, Kaffeemaschine etc.) und Spielzeuge sind damit bisher vom Recht auf Reparatur ausgenommen. Zudem gibt es immer noch ein großes Schlupfloch für Hersteller durch das Verwenden von Blockadesoftware: Mit dem Verweis auf geistige Eigentumsrechte besteht weiterhin die Möglichkeit, das Austauschen von Teilen durch bestimmte Software massiv zu erschweren.

NABU-Kernforderungen

Downloads

Datei-Pfad aus Imperia:

Download-Beschreibung: NABU-Infopapier: Reparieren möglich machen (2022)
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/konsumressourcenmuell/220720_nabu_infopapier_reparieren_moeglich_machen.​pdf

Datei-Pfad aus Imperia:

Download-Beschreibung: NABU-Stellungnahme zum ElektroG (2020)
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/nachhaltigkeit/20201013_stellungnahme_zum_elektrog.​pdf

Datei-Pfad aus Imperia:

Download-Beschreibung: NABU-Studie von cyclos zur VzWv (2016)
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/abfallpolitik/160906-nabu-nabu-studie-vzwv.​pdf

Datei-Pfad aus Imperia:

Download-Beschreibung: Cyclos-Praxishilfe zur Förderung der VzWv (2016)
Download-Link: /imperia/md/content/nabude/abfallpolitik/160906-nabu-praxishilfe-foerderung-vzwv.​pdf

Recht auf Reparatur bei Elektroaltgeräten - NABU