Bester Standort immer Einzelfallentscheidung
Standortsuche für Solarparks auf knappen Flächen
Wer Solarparks errichten will, der kann das in Deutschland nicht einfach irgendwo. Da Nutzungskonkurrenzen im ländlichen Raum zunehmen und ökologisch hochwertige Schutzgebietsflächen abnehmen, ist es wichtig, einen geeigneten Standort auszuwählen. Die Unterteilung der Flächen für Solarparks in Kategorien nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erleichtert eine Einstufung der negativen Auswirkungen beziehungsweise Synergien mit dem Naturschutz. Dennoch muss letztendlich für jeden Standort einzeln entschieden werden - eine bundesweite pauschalisierte Einschätzung liefern die Kategorien nicht.
Allgemein sollte gelten: Bevor ein Solarpark errichtet wird, muss immer eine frühzeitige Abwägung naturschutzfachlicher Belange, stattfinden. Grundsätzlich kommen in unserer intensiv genutzten Landschaft viele Flächen für Solarparks in Frage. Flächen mit hoher Vorbelastung und Flächen die keinen hohen ökologischen Wert besitzen, wie beispielsweise die Randbereiche von Verkehrstrassen, können durch Solarparks ökologisch aufgewertet werden. Dazu gibt es jedoch noch Forschungsbedarf. So sind die Kenntnisse über konkrete Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, etwa ob bestimmte Arten die Flächen meiden, bisher unzureichend. Außerdem fehlen Grundlagen wie geeignete Leitfäden, um standortgerechte Saatgut-Mischungen für die Solarparks zu identifizieren.
Bewährter Planungsprozess
Solarparks stellen, anders als die Windparks, im Außenbereich einer Gemeinde kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dar. Aus Naturschutzsicht ist es vorteilhaft, dass Solarparks direkt über den Bebauungsplan (B-Plan) genehmigt werden. Denn durch den damit einhergehenden detaillierten Umweltbericht und eine Öffentlichkeitsbeteiligung können Flora und Fauna besser geschützt werden.
Agrarflächen als Option
Die Optionen für Solarparks sind auf landwirtschaftlichen Flächen häufig eingeschränkt. Dabei können sie zur Extensivierung der Agrarlandschaft beitragen, da in Solarparks auf Pestizide und mineralische Dünger verzichtet wird und somit einen Mehrwert für Klima- und Naturschutz gleichzeitig möglich ist. Für Solarparks, die über das EEG gefördert werden sollen, kommen bisher im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen „benachteiligte Gebiete“ nach EU-Definition infrage, wenn die Bundesländer von der entsprechenden Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. Das haben bisher Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland getan.
Flächenkategorien im EEG 2021
Gebote für Solarparks können dann einen Zuschlag erhalten, wenn sie sich auf Flächen beziehen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des jeweiligen Bebauungsplans
• versiegelt waren,
• eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung waren,
• im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben standen oder stehen und von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet worden sind oder
• auf Flurstücken errichtet werden sollen, die als Ackerland genutzt worden sind und in einem „benachteiligten Gebiet“ lagen und die nicht unter eine der anderen Flächenkategorien fallen,
• längs von Autobahnen oder Schienenwegen lagen, sofern die Anlage in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden und innerhalb dieser Entfernung ein längs zur Fahrbahn gelegener und mindestens 15 Meter breiter Korridor freigehalten worden ist.
Einbindung in die umgebende Landschaft
Mit der Neuregelung zu Solarparks an Autobahnen und Schienen im EEG 2021 wurden keine konkreten Regeln zur Lage und Anordnung des Wildwechsel-Korridors innerhalb eines Solarparks vorgeschrieben. Der NABU empfiehlt in seinem Hintergrundpapier zur Solarenergie, dass Querungsmöglichkeiten für zum Beispiel Rotwild so ausgestaltet werden, dass sie durch entsprechende Breite (> 50 Meter) und ausreichend dichten und nach Möglichkeit gestuften Gehölzbestand von diesem angenommen werden und die Korridore nicht direkt an einer Straße enden. Denn Solarparks dürfen nicht zur Barriere für die Wanderrouten von Mittel- und Großsäugern werden.
Zunehmend werden Solarparks auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich. Dann läuft die Finanzierung über mehrjährige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA). Außerhalb des EEG gibt es bisher kaum Möglichkeiten, Einfluss auf Solarflächen zu nehmen. Damit Kommunen einen naturverträglichen Ausbau der Solarparks voranbringen können, ist hier eine Richtschnur nötig. Entwickelt werden sollten bundesweit verbindlich anzuwendende Kriterien, wie eine Steigerung der Biodiversität auf den Flächen erreicht werden kann.
Die förderwürdigen Flächenkategorien aus dem EEG 2021 unterstützt der NABU, da sich auf diese Weise eine Nutzung auf bereits vorbelastete und versiegelte Flächen konzentrieren kann. Allerdings sind manche „vorbelastete“ Flächen ebenso wie manche Konversionsflächen, naturschutzfachlich wertvoll und müssen auch immer im Einzelfall begutachtet werden: