Die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans)

Unterwegs mit Eiern auf dem Rücken

Die gelblich- bis bräunlichgraue Geburtshelferkröte ist eine relativ kleine Art Westeuropas. Eine Besonderheit ist, dass die Männchen die Laichschnur um die Hinterbeine gewickelt mit sich herumtragen und später die Larven ins Gewässer absetzen.
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Merkmale

Die Geburtshelferkröte ist mit einer Größe von bis zu 5,5 Zentirmetern eine relativ kleine Art. Die Oberseite ist gelblich- bis bräunlichgrau mit undeutlichen dunkleren Flecken. Die Pupille ist leicht schlitzförmig und verläuft senkrecht.

Verbreitung

Die Geburtshelferkröte ist eine Art mit eher westeuropäischer Verbreitung. Sie kommt in mehreren Unterarten von Spanien und Portugal über Frankreich bis nach Deutschland vor. Hier befindet sich das Vorkommen der Geburtshelferkröte an der nördlichen und östlichen Verbreitungsgrenze. Den Norden und äußersten Osten Deutschlands erreicht die Art nicht mehr.

Lebensraum

Die Lebensräume der Geburtshelferkröte sind meist wärmebegünstigt und weisen zahlreiche Verstecke (Steinhaufen, Erdlöcher) auf. Bei der Wahl der Fortpflanzungsgewässer ist die Art anspruchslos und nutzt eine breite Palette sonniger bis halbschattiger Gewässer unterschiedlichster Größe und Wasserführung. Typische Lebensräume befinden sich in Deutschland vor allem in Steinbrüchen und Tongruben, auf militärischen Übungsplätzen und im Siedlungsbereich (Gärten, Friedhöfe).

Fortpflanzung

Zwischen März und August erfolgt die Paarung der Geburtshelferkröte in Mitteleuropa. Die Besonderheit ist die Eigenart, dass die Männchen die Laichschnur bis zum Ende der Embryonalperiode um die Hinterbeine gewickelt mit sich herumtragen und später die Larven ins Gewässer absetzen.

Gefährdung

Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften ist eine der wichtigsten Gefährdungsursachen der Geburtshelferkröte. Insbesondere die Vorkommen tieferer Lagen sind in den letzten Jahrzehnten aus unerklärlichen Gründen zurückgegangen.

Schutzstatus

Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.

Artenporträt Geburtshelferkröte - NABU