In fast jedem Teich zu finden

Der Teichmolch

Der Teichmolch ist in Deutschland die häufigste Molchart und fast überall verbreitet. Er kann bis zu elf Zentimeter lang werden, ist bräunlich gefärbt und in der Wassertracht haben die Männchen einen hohen und stark gewellten Kamm.
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Teichmolch
Teichmolch© Foto: NABU/Jan Piecha

Merkmale

Der Teichmolch (Lissotriton vulgaris, alter Name Triturus vulgaris) ist mit einer Länge von bis zu elf Zentimetern etwas größer als der ähnliche Fadenmolch (Lissotriton helveticus). Die Grundfärbung ist hier ebenfalls bräunlich und die Bauchseite weist dunkle Flecken auf. In der Wassertracht haben die Männchen einen hohen und stark gewellten Hautkamm. Der Saum der Unterseite des seitlich abgeflachten Schwanzes zeigt eine leicht bläuliche Färbung.

Verbreitung

Der Teichmolch ist in Europa weit verbreitet und meidet nur die Iberische Halbinsel, Süd-Frankreich, Süd-Italien und die Regionen nördlich des Polarkreises. In Deutschland ist er die häufigste Molchart und fast überall verbreitet.

Lebensraum

Als Laichgewässer nutzen Teichmolche alle Arten stehender Gewässer, sowie langsam fließende Gräben. Bevorzugt besiedelt werden besonnte und wasserpflanzenreiche Gewässer.

Fortpflanzung

In Mitteleuropa begeben sich Teichmolche sehr frühzeitig im Februar nach Ende des Frostes auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Die Hauptlaichzeit erstreckt sich dann von März bis in den Mai, wenn die Wassertemperatur mindestens acht Grad Celsius beträgt. Die Weibchen können pro Saison 100 bis 300 Eier legen, welche einzeln an Wasserpflanzen oder Falllaub geheftet werden.

Gefährdung

Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Kleingewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden den Teichmolch. Insbesondere während den Wanderungen, etwa vom Winterquartier zum Laichgewässer, erfahren Teichmolche und andere Amphibien häufig Verluste durch den Straßenverkehr.

Schutzstatus

„Besonders geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.