Weitspringer aus dem Süden

Der Springfrosch

Der Springfrosch zählt in Deutschland zu den selteneren Froscharten. Als Lebensraum wählt er meist lichte und gewässerreiche Laubmischwälder. Von dem sehr ähnlichen Grasfrosch ist er am besten durch die relativ lang und zugespitzte Schnauze zu unterscheiden.
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Merkmale

Der Springfrosch ist kleiner als der häufige Grasfrosch (Rana temporaria) und erreicht nur eine Größe von maximal acht Zentimetern. Die Oberseite ist hellbraun, rotbraun oder auch hell-graubraun gefärbt und weist keine oder nur eine verwaschene Fleckung auf. Das Trommelfell ist fast so groß wie das Auge und die Schnauze ist relativ lang und zugespitzt. Dadurch ist er am besten vom ähnlichen Grasfrosch zu unterscheiden.

Verbreitung

Der Springfrosch ist von Frankreich an über Teile Deutschlands, Österreichs, Ungarns bis nach Griechenland verbreitet. In Deutschland zählt er zu den selteneren Froscharten. Die bekannten Vorkommen befinden sich dabei im Süden und in der Mitte des Landes. Weiter nördlich sind nur isolierte Vorkommen in der Lüneburger Heide, auf Rügen und dem Darß bekannt.

Lebensraum

Der Springfrosch besiedelt wie der ähnliche Grasfrosch (Rana temporaria) ein breites Spektrum stehender Gewässer. Er bevorzugt jedoch lichte und gewässerreiche Laubmischwälder. Wenn Offenland über Gebüschreihen mit dem Wald verbunden sind, vermag er auch dieses zu besiedeln. Als Laichgewässer dienen dem Springfrosch Waldtümpel, Weiher, kleine Teiche und Wassergräben.

Fortpflanzung

Der Springfrosch legt Laichballen mit 450 bis 1.800 Eiern ab, die er in Wassertiefen zwischen 5 und 40 cm, bevorzugt an einzelnen Ästen, Wurzeln oder diversen Pflanzenstängeln anheftet. Diese sinken nur selten zum Gewässerboden hinab und sind im Vergleich zu denen des Grasfrosches (Rana temporaria) auch nicht auf bestimmte Gewässerabschnitte konzentriert.

Gefährdung

Die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Gewässern durch Zuschüttung oder Eintrag von Müll, Dünger und Umweltgiften gefährden die Bestände des Springfrosches.

Schutzstatus

Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.