Warnfarben als Schutz

Der Feuersalamander

Leuchtend-gelb gefleckt: Der Feuersalamander ist an seinem Muster gut zu erkennen. Am wohlsten fühlt er sich in den feuchten Laubmischwäldern der Mittelgebirge mit ihren kühlen Quellbächen, Quelltümpeln und quellwassergespeisten Kleingewässern.
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Feuersalamander
Feuersalamander© Foto: Foto: NABU/Jan Piecha

Merkmale

Mit einer Körpergröße von 14 bis 20 Zentimetern gehört der Feuersalamander zu den größten heimischen Schwanzlurchen. Die Färbung ist schwarz glänzend mit einem auffällig gelborangem Flecken- /Streifenmuster auf der Oberseite. Neben Tieren mit einem typischen Streifenmuster (Salamandra salamandra terrestris) gibt es innerhalb Mitteleuropas auch Tiere mit einem Fleckenmuster (Salamandra salamandra salamandra).

Verbreitung

Der Feuersalamander ist über weite Teile West-, Mittel-, Süd-, und Südosteuropas verbreitet. Innerhalb des großen Verbreitungsgebietes unterscheidet man verschiedene Unterarten von denen die gebänderte Unterart (S. salamandra terrestris) und die gefleckte Nominatform (S. salamandra salamandra) in Deutschland zu finden sind. Die Nordgrenze der Verbreitung verläuft durch Nord- und Mitteldeutschland, wo die Art von Süden nach Norden hin immer seltener wird.

Lebensraum

Der typische Lebensraum des Feuersalamanders sind feuchte Laubmischwälder der Mittelgebirge. Hier benötigt die Art saubere und kühle Quellbäche, Quelltümpel und quellwassergespeiste Kleingewässer. Seltener findet man die Art in Nadelwäldern

Fortpflanzung

Die Paarung der Feuersalamander erfolgt an Land. Von Februar bis Mai werden die bereits voll entwickelten, jedoch noch mit Kiemen ausgestatteten Larven in kühle Quellbächen, Quelltümpeln oder Brunnen abgesetzt. Dort halten sie sich bevorzugt in kleinen Stillwasserzonen auf.

Gefährdung

Der Feuersalamander ist vor allem durch den Ausbau und die Begradigung von Bächen gefährdet. Auch die Verschmutzung der Fortpflanzungsgewässer und der Straßenverkehr stellen eine erhebliche Bedrohung der Art dar.

Schutzstatus

„Besonders geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.