Brauchen wir einen Natur-Knigge?
Hier ist ganzjährig geöffnet...
Ja, es gibt diese Leute, für die Natur bestenfalls eine austauschbare Kulisse ist. Die ihren Aktivitäten genauso gut in einem Ferienclub, auf dem Sportplatz oder in einer Halle nachgehen könnten. Oder andere Leute, die in Wald und Flur einen bloßen Selbstbedienungsladen zur freien Verfügung sehen, in dem man weder auf Tiere und Pflanzen, noch auf Mitmenschen Rücksicht nehmen muss.
Guter Wille alleine reicht nicht
Doch nicht nur solche Zeitgenossen machen Probleme. Denn da ist noch die große Zahl der Naturhungrigen, die mehr oder minder guten Willens sind, aber alleine schon durch ihr vermehrtes Auftreten die Natur vor Herausforderungen stellen. Und denen die Kenntnisse fehlen, mögliche Störwirkungen und andere Folgen ihres Tuns richtig einzuschätzen. Selbst wenn ein Vogelschwarm auffliegt oder ein Hase die Flucht ergreift, werden unbedarfte Laien das nicht unbedingt auf sich zurückführen.
Dazu kommt die enorme „Dunkelziffer“ der relevanten Störungen, die der Mensch selbst gar nicht bemerkt. Meist nehmen uns Tiere viel eher und mit großem räumlichem Abstand außerhalb unseres eigenen Blickfeldes wahr. Ähnliches gilt für direkte Schädigungen. Wie schnell ist aus Unachtsamkeit eine seltene Pflanze zertrampelt oder ein Käfer zerquetscht.
Überfüllte Natur
In Zeiten von Corona hat sich die Belastung weiter erhöht. Draußen ist eben kein Lockdown und ganzjährig geöffnet. Dass nun so viele Menschen ins Grüne drängen, ist verständlich. Gerade in Stadtnähe wurde die Natur in den Pandemiejahren geradezu überrannt und auch geschützte Bereiche wurden nicht verschont. Es ist absehbar, dass sich das wiederholen wird.
Um also die Eingangsfrage zu beantworten: Ja, so wie im Umgang miteinander benötigen wir auch im Umgang mit der Natur Regeln. Natürlich gibt es davon bereits reichlich, zum Beispiel in den Naturschutzgesetzen. Aber wer liest und versteht schon Gesetze oder Schutzgebietsverordnungen. Regeln müssen verständlich sein, sie müssen nachvollziehbar sein, sonst fehlt die Bereitschaft, sie einzuhalten. Und sie müssen bekannt sein, deshalb finden sich heute auf jeder Nationalpark-Homepage ausführliche Benimm-Hinweise.
Verletzliche Natur
Noch wirkungsvoller ist die direkte Informationsvermittlung. In größeren Schutzgebieten kümmern sich darum auch in Deutschland immer mehr sogenannte Ranger. Deren Status und Aufgaben können zwar sehr unterschiedlich sein, Besucherbetreuung und -lenkung gehört aber immer dazu. In Berlin gibt es inzwischen in einem Pilotprojekt auch Stadtnatur-Ranger, die in allen Bezirken der Hauptstadt sowohl Umweltmonitoring wie auch Umweltbildung abdecken.
Nicht immer geht es dabei konfliktfrei zu, wie Brigitte Kornberg vom Bayerischen Rundfunk am Beispiel des Walchensees im Voralpenland berichtet: „Inzwischen sind die Ranger nur noch zu zweit unterwegs. Der Widerstand, mit dem sie es zu tun haben, ist stärker geworden, der Ton rauer. Viele Menschen haben kein Verständnis für das Anliegen der Ranger. Sie werden beschimpft und bedroht, dabei wollen sie bloß aufklären, was manches Fehlverhalten für die Natur bedeutet.“
Das ist knifflig, aber am Ende bleibt doch immer wieder nur Aufklärung, um so zu Einsicht zu gelangen. Wer verbietet oder einschränkt, muss dies begründen können. Dass zum Beispiel viele Vögel eine Kameradrohne als Gefahr betrachten. Übrigens große Vögel eher als kleine, und vor allem, wenn sich die Drohne senkrecht nähert, wie Schweizer Untersuchungen zeigen. Oder dass Zigarettenstummel Gift wie Arsen und Blei enthalten.
Anschauen erlaubt
Selbst erfahrenen Naturfreund*innen erschließt sich nicht jede Bestimmung auf den ersten Blick. Warum darf man eine ausgefallene Feder zwar anschauen und anfassen, braucht aber streng genommen eine Ausnahmegenehmigung, um sie mit nach Hause zu nehmen? Nicht weil übellaunige Bürokraten die Freunde an der Natur verderben wollen. Grund sind Sammeleifer und Gier mancher Mitmenschen. Es gibt eine regelrechte Sammlerszene und einen Schwarzmarkt vor allem für seltene Federn. Und da Jeder behaupten kann, die Feder stamme aus dem Wald oder von einem Totfund, ist das Sammeln generell verboten.
Naturschützer*innen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und sich penibel an die Benimmregeln halten. Sie haben keine Sonderrechte. Und wo sie der Natur doch näher rücken wollen als üblich, etwa für die Artenerfassung oder für Pflegemaßnahmen, geht es nicht ohne Absprachen mit Flächeneigentümern und staatlichen Stellen. Auch wenn das manchmal in aufwändigen Papierkrieg ausarten kann.
Helge May