Langfristige Vorgaben verschaffen Planungs- und Investitionssicherheit

Gesetze und Verordnungen im Bereich energetische Sanierung

Dem bestehenden Ordnungsrecht mangelt es an Transparenz, Klarheit und Abstimmung mit Förder- und Beratungsinstrumenten. Um die notwendige Sanierungsentwicklung tatsächlich anzustoßen, bedarf es der Festlegung, wann welche Instrumente greifen.
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Seit der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 konnten Energieeffizienz und Anteil der erneuerbaren Energien im Gebäudesektor in Deutschland gesteigert werden. Dazu beigetragen haben die beiden ordnungsrechtlichen Ansätze des Gebäudesektors, das Energieeinspargesetz (EnEG) mit seiner Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) gelten ab 2013 neue Anforderungen. Jedoch mangelt es dem bestehenden Ordnungsrecht an Transparenz, Klarheit und Abstimmung mit Förder- und Beratungsinstrumenten. Um die notwendige Sanierungsentwicklung tatsächlich anzustoßen, bedarf es der Festlegung, wann welche Instrumente greifen und welche Wirkung sie im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten erzielen sollen. So wird den Eigentümern langfristige Klarheit über staatliche Vorgaben und Förderangebote (Planungs- und Investitionssicherheit) gegeben.