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Ein Meilenstein im Vogelschutz
Strengere Schutzvorschriften an Strommasten
Neue Anwendungsregel ist 2011 in Kraft getreten
Die Neuregelung bietet Hoffnung, dass Bilder von verunglückten Vögeln an Strommasten bald der Vergangenheit angehören.
29. August 2011 -
Die Mühe hat sich gelohnt: Seit 1. August gilt eine neue Anwendungsregel zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (VDE-AR-N 4210-11). Sie ist Bestandteil des Regelwerks des Verbandes der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik (VDE) und damit für alle Netzbetreiber in Deutschland verbindlich. Der NABU wertet die Neuregelung als einen Meilenstein insbesondere für den Schutz von Störchen, Greifvögeln und Eulen, die an ungesicherten Strommasten immer wieder verunglücken.
Seit 2002 fordert das Bundesnaturschutzgesetz (§ 41) einen wirksamen Schutz von Vögeln vor Stromschlag an Mittelspannungsmasten. Das Gesetz selber macht allerdings keine Angaben darüber, wie die technischen Maßnahmen im Detail umzusetzen sind und auch eine Durchführungsverordnung fehlt. Ein Maßnahmenkatalog aus den 1980er Jahren war in vielen Punkten veraltet, seine Verbindlichkeit wurde zudem immer wieder in Frage gestellt. Im Mai 2009 initiierte der NABU daraufhin einen Arbeitskreis aus Energieversorgern, Naturschutzverbänden und Vertretern der Naturschutzverwaltung von Bund und Ländern. Mit dem Knowhow der NABU- Bundesarbeitsgruppe Stromtod und weiterer Experten wurden verbesserte Standards für den Neubau von Masten und für die Entschärfung vogelgefährlicher Mastkonstruktionen ausgehandelt und festgelegt. Das neue Regelwerk löst den bisherigen Maßnahmenkatalog ab und schafft somit gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für die Netzbetreiber.
Durch die Beteiligung der unterschiedlichen Interessenvertreter wird nun mit einer breiten Akzeptanz der Schutzvorschriften gerechnet. Auch im europäischen Vergleich setzt die VDE-Anwendungsregel Maßstäbe. Kaum ein Land verfügt bislang über gesetzliche Vorschriften zum Vogelschutz an Energiefreileitungen und dort, wo gefährliche Masten entschärft werden sollen, geschieht dies oft mit unzureichenden Mitteln. Der NABU wird sich weiterhin darum bemühen, das Thema auch international voranzutreiben – schließlich kennen Vögel keine Grenzen.
Infopapier zum Thema (Forum Netztechnik)
Kontakt:
Dr. Markus Nipkow
Referent für Ornithologie und Vogelschutz
Markus.Nipkow@NABU.de
Gefahren für Großvögel mindern
Seit August 2011 gilt die neue, für alle Netzbetreiber verbindliche VDE-Anwendungsregel zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen. Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes gibt es konkrete Vorgaben für den Neubau von Freileitungen.
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Besserer Vogelschutz an Freileitungen
VDE-Anwendungsregel steht zur Diskussion
Technische Neuerungen, die im Entwurf berücksichtigt wurden, können mehr Vögel vor dem Stromtod bewahren.
01. November 2010 -
Seit vielen Jahren fordern Vogelschützer die Überarbeitung der seit 1991 gültigen Standards zum Vogelschutz an Energiefreileitungen. Inzwischen liegen viele neue Erkenntnisse zu technischen Verbesserungen vor, die jedoch bisher keine verbindliche Berücksichtigung finden. Der NABU hatte daraufhin die Initiative ergriffen und auch das Bundesumweltministerium von der Notwendigkeit zur Fortschreibung der Richtlinien überzeugt. Es bildete sich eine Projektgruppe unter Beteiligung des Umweltministeriums, von Netzbetreibern und Naturschutzverbänden. Nach über einem Jahr intensiver Arbeit und Verhandlungen für eine VDE-Anwendungsregel zum „Vogelschutz an Mittelspannungs-Freileitungen“ liegt nun ein Ergebnis vor. Im Internet ist der Entwurf der Anwendungsregel ab dem 1. November zu lesen. Bis zum 15. Januar 2011 können Stellungnahmen abgegeben werden. Nach Abwägung aller Stellungnahmen wird die Anwendungsregel dann verbindlich.
Neben allgemeinen Grundsätzen und Definitionen enthält die Anwendungsregel konkrete Vorgaben für den Neubau von Freileitungen und für die Nachrüstung gefährlicher Masten. Die Nachrüstung ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz bis 31.12.2012 abzuschließen.
Entwurf der Anwendungsregel hier lesen
Weitere Informationen zum Entwurf der VDE-Anwendungsregel im NABU-Verbandsnetz
Gefährliche Strommasten entschärfen
Resolution zum Vogelschutz an Mittelspannungs-Freileitungen verabschiedet
Trotz rechtlicher Verankerung der Vogelsicherheit hapert es an der Umsetzung.
11. April 2008 -
Vor genau sechs Jahren wurde der Vogelschutz an Energiefreileitungen mit dem § 53 BNatSchG erstmals gesetzlich verankert. Damit erhielt die Vogelsicherheit an den hiervon betroffenen Mittelspannungsmasten auch eine politische Dimension. Bis 2012 müssen bundesweit alle gefährlich konstruierten Masttypen seitens der Netzbetreiber entschärft werden. Neue Anlagen sind von vornherein vogelsicher zu bauen. Trotz dieser eigentlich idealen und rechtlich vorbildlichen Voraussetzungen für die Vogelsicherheit hapert es in vielen Bundesländern noch an der Umsetzung.
"Wichtig ist vor allem, dass die gefährlichen Strommasten tatsächlich flächendeckend entschärft werden", sagte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow. Die Nachrüstungspflicht besteht nicht nur in Schutzgebieten oder in der Nähe von Brutplätzen seltenerer Großvögel wie Störchen oder Uhus. Denn viele andere Arten wie Mäusebussard, Turmfalke oder auch der Rotmilan sind in ganz Deutschland verbreitet und müssen durch sichere Masten genauso vor dem Stromtod geschützt werden.
Die NABU-Bundesarbeitsgruppe Weißstorchschutz hat aus diesem Anlass auf ihrer letzten Mitgliederversammlung eine Resolution zum Vogelschutz an Mittelspannungs-Freileitungen verabschiedet. Darin bringt sie die Sorge zum Ausdruck, dass der Verband der Netzbetreiber (VDN) seiner Verpflichtung zu einer flächendeckenden Sicherung der Strommasten nicht nachkommt, sondern die Entschärfung auf Gebiete beschränken möchte, in denen seltene und besonders gefährdete Vogelarten leben. Das jedoch stünde im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, der - aus gutem Grund - gebietsbezogene Einschränkungen in § 53 BNatSchG bewusst nicht vorgesehen hat.
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Resolution zum Vogelschutz an Mittelspannungs-Freileitungen
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Nachholbedarf besteht aber nicht nur bei der Entschärfung vogelgefährlicher Mittelspannungsmasten. Da im Bundesnaturschutzgesetz die Oberleitungen der Bahn ausgeklammert blieben, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf. Viele der an Bahnstrecken gefundenen Vögel sind nicht mit Zügen kollidiert, sondern haben an gefährlich konstruierten Oberleitungsmasten tödliche Stromschläge erlitten. Hinweise, wie auch solche Masten technisch entschärft werden müssten, gibt die NABU-Bundesarbeitsgruppe Stromtod.
Für Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow
Tel. 030-284984-1620
NABU-Bundesarbeitsgruppe Stromtod
Tödliche Fallen für rückkehrende Störche

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