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Erfolgreiche NABU-Klage: Niedersachsen liefert als letztes Bundesland Einsatzdaten zu Pestiziden

Anspruch auf Transparenz bei Pflanzenschutzmitteln bundesweit durchgesetzt

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird die vom NABU angefragten Einsatzdaten liefern. Sie kommt damit dem Umweltinformationsanspruch nach und beendet den seit 2021 anhängigen Rechtsstreit. Ein großer Erfolg in Richtung Transparenz.

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Shutterstock/Leonid Eremeychuk

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Shutterstock/Leonid Eremeychuk

07. Februar 2023 – Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird die angefragten Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln übermitteln und das Auskunftsersuchen des NABU erfüllen. Das teilte sie in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht mit und reagiert damit auf die Verfügung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 15. Dezember 2022.

Damit ist der Rechtsstreit auch im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg beendet und der ablehnende Bescheid vom 24. November 2021 aufgehoben.

Der NABU wollte wissen, welche Pestizide wo und in welchen Mengen ausgebracht werden und hat deshalb erstmals in zwölf deutschen Flächenländern Anträge auf Einsicht in die Aufzeichnungen von Pestizidanwendungen aus den Jahren 2018, 2019 und 2021 gestellt. Alle Bundesländer kamen diesen Anträgen nach, nur Niedersachsen verweigerte als einziges Bundesland die Datenerhebung und die Herausgabe. Dagegen klagte der NABU, mit Erfolg.


Dass mit Niedersachsen nun auch das letzte Bundesland Pestizideinsatzdaten übermittelt, bestätigt das Recht auf Umweltinformationen und ist zugleich ein großer Erfolg für den Schutz unserer Natur und Artenvielfalt.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „In ganz Deutschland muss offengelegt werden, wo und in welchem Umfang Pestizide eingesetzt werden. Dass mit Niedersachsen nun auch das letzte Bundesland Pestizideinsatzdaten übermittelt, bestätigt das Recht auf Umweltinformationen und ist zugleich ein großer Erfolg für den Schutz unserer Natur und Artenvielfalt. Im digitalen Zeitalter ist es allerdings nahezu grotesk, dass es keine zentrale und digitale Datenbank zur Erfassung von Einsatzdaten gibt.” 

„Die Einsatzdaten helfen nicht nur dabei zu bewerten, wo die Risiken von Pestiziden besonders hoch sind. Sie bilden auch die Grundlage, anhand derer man Fortschritte bei der Erreichung von Reduktionszielen messen kann”, erläutert Dr. Verena Riedl, Teamleiterin Biodiversität. „Was besonders die in diesem Verfahren angefragten Einsatzdaten aber so bedeutend und wichtig macht ist, dass sie einen großen Datensatz zur Pestizidbelastung von Kleingewässern ergänzen. Ein so ausführlicher Datensatz aus Gewässerbelastungen in Kombination mit den Pestizidanwendungen auf den umliegenden Feldern und Äckern ist weltweit einmalig. Es eröffnet die Möglichkeit viele Fragestellungen zu beantworten und bestehende Risikominderungsmaßnahmen zu verbessern.”

Informationen zu den Anträgen und zur weiteren Verwendung der Daten finden Sie hier.


Zum Download

0.7 MB - Hauptverfahren – Mitteilung Landwirtschaftskammer an das Verwaltungsgericht Oldenburg
 

Erfolg vor Gericht: Niedersachsen muss Pestiziddaten speichern

Anspruch auf Transparenz bei Pflanzenschutzmitteln

15. Dezember 2022 – Das Land Niedersachsen muss vom NABU beantragte Einsatzdaten zu Pflanzenschutzmitteln nahe Kleingewässern sichern – so hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Dezember geurteilt. Damit bestätigt es einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg aus dem Jahr 2021 und weist eine Beschwerde der Landwirtschaftskammer unanfechtbar zurück.


Landwirtschaftskammer muss Daten zu Pestizideinsatz sichern

Bis entschieden ist, ob das Land zur Herausgabe verpflichtet ist, müssen die Daten von der Landwirtschaftskammer gesichert werden, sodass die Aufzeichnungen nicht, wie sonst üblich, nach drei Jahren gelöscht werden können. Für den NABU ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und zum Schutz von Kleingewässern. Konkret geht es um Einsatzdaten in den Einzugsgebieten von Messstellen, die im Rahmen eines vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) durchgeführten Kleingewässermonitorings beprobt wurden.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger zeigte sich erfreut über das Urteil: „Der Einsatz von Pestiziden belastet die Natur und ist ein Haupttreiber für den Verlust unserer Insekten. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz gelungen." Das aktuelle Urteil sei ein großer Erfolg.


Gute Aussichten für Hauptverfahren

Aufgestauter Entwässerungsgraben. - Foto: NABU/Eric Neuling

Aufgestauter Entwässerungsgraben. - Foto: NABU/Eric Neuling

Dr. Verena Riedl, Teamleiterin für Biodiversität beim NABU Riedl erinnert auch an die globale Verantwortung: „Seit Jahrzehnten wissen wir, dass die Risiken durch Pestizide reduziert werden müssen. Es liegen nicht nur EU-weit Reduktionsziele vor, sondern nach der kürzlichen Weltnaturkonferenz hat sich nun auch die Weltgemeinschaft, darunter auch Deutschland, geeinigt, die Risiken von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir wissen, wie viele Pestizide wo eingesetzt werden.“


Das Oberverwaltungsgericht gibt dem NABU in dem 13 Seiten umfassenden Beschluss in jedem Punkt recht. Vor allem an den strittigen Punkten hat das Oberverwaltungsgericht im Sinne des NABU klargestellt:

  • Die Landwirtschaftskammer hat alle notwendigen Informationen, um ihrer Pflicht zur Herausgabe der Anwendungsdaten nachkommen zu können: Eine Datenbank mit Namen und Adressen der Anwender*innen sowie alle notwendigen Aufzeichnungen, die von Landwirt*innen bereitgehalten werden.
  • Der Antrag war hinreichend bestimmt und zumutbar, weil die Bewirtschafter*innen durch die Angaben der Flächen ermittelbar sind.
  • Ob der Verwaltungsaufwand von der Landwirtschaftskammer als zumutbar eingestuft wird, ist für den Anspruch auf Informationen nicht von Belang und stellt keinen Ablehnungsgrund dar.

Der NABU fordert seit langem, dass Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln bundesweit dauerhaft gesichert, ausgewertet und für Umweltverträglichkeitsprüfungen für Gesellschaft und Wissenschaft verfügbar gemacht werden. Nach jahrelangem Pestizidstreit hat bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Juni 2021 in zweiter Instanz den Informationsanspruch von NABU Baden-Württemberg und Landeswasserversorgung auf Herausgabe der Pestizid-Einsatzdaten bestätigt. Es besteht somit ein klares Informationsrecht, das nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit gilt. Ausschlaggebend dafür die bundesweiten Anträge war eine im Juni 2021 vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) veröffentlichte Studie, die bundesweit viel zu hohe Pestizidbelastungen von Kleingewässern belegt. Die festgelegten Grenzwerte werden in 81 Prozent der untersuchten Bäche überschritten, teils sogar um mehr als das 100-fache.

Zum Download

- NABU-Position zum Einsatz von Pestiziden
- Das Gerichtsurteil des OVG Niedersachsen (Eilverfahren)
0.1 MB - Zusammenfassung: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (2022)
 

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ansprechpartnerin

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Laura Henningson
Referentin für Agrobiodiversität Laura.Henningson@NABU.de +49 173 4726 122

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