Die Verwaltungsvorschrift AVV Klima verpflichtet alle Bundesbehörden, zu prüfen, ob ein Produkt repariert werden kann, anstatt es neu zu erwerben. - Foto: NABU / Julia Bischoff
Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung
Motor für die Kreislaufwirtschaft
Nur bei etwa jedem achten öffentlichem Vergabeprozess werden nachhaltige Kriterien berücksichtigt. - Foto: Towfiqu barbhuiya/Unsplash
Ob Kindergartenneubau, Brückensanierung oder Kantinenessen – die öffentliche Hand vergibt täglich unzählige Aufträge. Diese summieren sich auf ein jährliches Volumen von etwa 350 Milliarden Euro. Die Tendenz ist steigend, denn in den nächsten Jahren stehen mit dem 2025 beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzliche 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Jeder Einkauf hat Folgen – für Klima, Ressourcen und Umwelt: Bei der Herstellung, dem Konsum sowie der Entsorgung von Produkten werden Rohstoffe und Energie verbraucht, Abfälle erzeugt und klima- und umweltschädliche Emissionen verursacht. So wird geschätzt, dass die öffentliche Beschaffung der EU-Mitgliedstaaten für elf Prozent der europäischen Klimaemissionen verantwortlich ist. Im Baubereich geht sogar ein Viertel der Emissionen auf den öffentlichen Sektor zurück.
Umwelt schonen und nachhaltige Produkte fördern
Die öffentliche Hand sollte ihre Mittel gezielt für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen einsetzen. Dazu zählen langlebige, wiederverwendbare, energiesparende und reparierbare Produkte – oder neue Geschäftsmodelle wie „Leihen statt Kaufen“. Auch klimafreundlich erzeugte Grundstoffe wie grüner Stahl und Zement spielen vor allem bei der Vergabe von Bauaufträgen eine große Rolle. Zusätzlich sind soziale Aspekte (zum Beispiel Fair Trade) relevant. Diese werden in Kombination mit ökologischen Kriterien als nachhaltige öffentliche Beschaffung bezeichnet.
Bund, Länder und Kommunen können mit ihrer Marktmacht den Markt für umweltfreundliche Produkte gezielt stärken. Noch sind nachhaltige Produkte häufig teurer als herkömmliche Alternativen – vor allem zu Beginn. Dies trifft etwa auf den Bereich der Kreislaufwirtschaft zu. So ist erdölbasiertes Neuplastik meist billiger als recycelter Kunststoff. Ähnlich ist es bei „grünem“ Stahl und Zement: Diese werden klimaneutral hergestellt, doch die Produktion ist derzeit noch teurer.
Eigentlich müsste nachhaltige Beschaffung längst Standard sein, denn die Bundesregierung hat sich Nachhaltigkeitsziele gesetzt, etwa in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und im Klimaschutzplan. Die Realität sieht jedoch anders aus: In nur 13 Prozent aller Vergabeprozesse werden nachhaltige Aspekte berücksichtigt. Meist zählt allein der Anschaffungspreis: Das billigste Angebot bekommt den Zuschlag – nicht das beste. Nachhaltige Alternativen bleiben dabei oft auf der Strecke.
Billig wird teuer – wenn man das große Ganze betrachtet
No backup, no mercy: Höhere Anschaffungskosten können sich über den Lebenszyklus schnell auszahlen. - Foto: NABU/Kühnapfel Fotografie
Für viele Vergabestellen ist der Preis nach wie vor das entscheidende Kriterium. Doch der Anschaffungspreis macht nur einen Teil der Gesamtkosten aus. Denn nach dem Kauf entstehen weitere Ausgaben, beispielsweise für Energie, Wartung oder Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer. Betrachtet man alle Kosten über den gesamten Lebenszyklus, wird schnell klar: Langlebige, reparierbare und energie- oder wassersparende Produkte können sich trotz höherer Anschaffungskosten schnell auszahlen.
In diese sogenannten Lebenszykluskosten sollten zudem Umweltbelastungen eingepreist werden. Hierzu zählen die Treibhausgasemissionen, die durch die Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten entstehen. Damit das möglich ist, müssen die Umweltkosten in Geld umgerechnet werden – zum Beispiel über den CO₂-Preis. In der Praxis spielen die Lebenszykluskosten allerdings eine untergeordnete Rolle, da ihre Berechnung aufwendig und komplex ist. Das Umweltbundesamt bietet mit dem LCC-CO2-Tool eine Hilfestellung.
Umweltzeichen: Entscheidungshilfe für die Beschaffung
Viele Beschaffer*innen wollen nachhaltig einkaufen, wissen aber oft nicht, welche Produkte tatsächlich umweltfreundlich sind. Hier helfen Umweltzeichen – sie schaffen Orientierung und Vertrauen. Mit Umweltzeichen können Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte bestimmte ökologische Mindestanforderungen erfüllen, etwa mit Blick auf Schadstofffreiheit, ressourcenschonende Herstellung oder den Einsatz von Recyclingmaterial. Der Blaue Engel und das EU Ecolabel sind zwei bekannte Gütezeichen. In Deutschland tragen über 40.000 Produkte den Blauen Engel, europaweit sind mehr als 100.000 mit dem EU Ecolabel ausgezeichnet. Der NABU arbeitet als Mitglied der Jury Umweltzeichen an einer konsequenten Weiterentwicklung des Blauen Engels. Auch für Stahl und Zement wurden Standards und Kennzeichnungssysteme entwickelt, mit denen Unternehmen den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte ermitteln können.
Die Vergabestelle kann festlegen, dass das gewünschte Produkt mit dem Blauen Engel, dem EU Ecolabel oder einem gleichwertigen Umweltzeichen ausgezeichnet sein muss. Dadurch wird ein ökologischer Mindeststandard in der Beschaffung sichergestellt. Aktuell ist es den Vergabestellen meist freigestellt, ob sie Umweltzeichen berücksichtigen möchten. Aus dieser „Kann“-Regelung sollte jedoch dringend eine „Muss“-Vorgabe werden, um die Beschaffung von Produkten nach Umweltzeichen (sofern vorhanden) verpflichtend vorzuschreiben.
Mit gutem Beispiel voran: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis
Die öffentliche Beschaffung unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen. Bund, Bundesländer und Kommunen haben häufig jeweils eigene Vergaberegeln – mit unterschiedlich ambitionierten Anforderungen an eine umweltfreundliche Beschaffung. Die Bildergalerie zeigt eine Auswahl an Positivbeispielen:
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Hamburg verlangt für 16 Produktgruppen von Bürobedarf bis Gebäuden ökologische und soziale Kriterien, etwa Umweltzeichen. Foto: Unsplash/C. Testa
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In Berlin zählen bei Elektro-Produkten und Fahrzeugen verpflichtend die Lebenszykluskosten in der Angebotswertung. Foto: NABU/H. May
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Ludwigsburg beschafft nachhaltig: Eine Kompetenzstelle sorgt dafür, dass Nachhaltigkeit in der Vergabeentscheidung mit mind. 20 % gewichtet wird. Foto: Pixabay/wolfgangvogt_lb
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Hamburg baut mit der Linie U5 das größte U-Bahn-Projekt Deutschlands. Grüner Stahl und Zement sollen CO₂ beim Bau um 70% senken. Foto: Pixabay/_Leon
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Durch das Projekt „Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein“ verankerten viele Kommunen Nachhaltigkeit in Vergaberegeln. Foto: Pixabay/G. Spießhofer
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Der vom BMZ geförderte "Kompass Nachhaltigkeit" sammelt Beispiele für ökologische und soziale Kommunalbeschaffung. Screenshot: kompass-nachhaltigkeit.de
Warum nachhaltige Beschaffung noch die Ausnahme ist
Noch ist die nachhaltige Beschaffung die Ausnahme – nicht die Regel. Die Gründe hierfür sind vielschichtig:
- Unklare gesetzliche Regelungen: Die vielen unklaren Regeln und Vorschriften sorgen dafür, dass die Behörden unsicher sind – und lieber beim Alten bleiben. Viele Verantwortliche wissen nicht, was rechtlich erlaubt ist.
- Fehlendes Wissen: Mitarbeitende benötigen klare Kriterien und Hilfen, um Angebote wirklich vergleichen zu können. Hierfür sind Umweltzeichen, Berechnungshilfen für Lebenszykluskosten oder anderweitige Bewertungskriterien notwendig. Diese gibt es jedoch nicht für alle Produkte.
- Ungeeignete Strukturen in den Vergabestellen: Eine ökologische Umgestaltung des Beschaffungswesens erfordert, dass festgefahrene Strukturen aufgebrochen werden. Bürokratie, Personalmangel und fehlende Unterstützung durch die Führungsebene bremsen den Wandel.
- Fehlendes Angebot an umweltfreundlichen Produkten und Mehrkosten: In vielen Bereichen fehlen noch grüne Alternativen – und wenn es sie gibt, sind sie oft teurer. Ein klassisches Henne-Ei-Problem, denn solange die Produkte nicht nachgefragt werden – etwa durch die öffentliche Hand – entwickelt sich kein Angebot.
Damit nachhaltige Beschaffung endlich zum Standard wird, schlägt der NABU folgende Maßnahmen vor:
Verbindliche Regeln für nachhaltige Vergaben schaffen
Die Pflicht zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien muss gesetzlich verankert werden – im besten Fall auf EU-Ebene. Solange es keine europaweiten Vorgaben gibt, ist die nachhaltige öffentliche Beschaffung als Grundsatz in der Bundesgesetzgebung (§ 97 GWB) festzuschreiben. Diese Pflicht sollte für Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen wie die Deutsche Bahn gelten. Spezialgesetzliche Regelungen außerhalb des Vergaberechts (§ 45 KrWG, § 13 KSG) sind entsprechend anzupassen, etwa indem unterlegene Bieter die Möglichkeit erhalten, rechtliche Schritte gegen nicht-nachhaltige Vergabeentscheidungen einzuleiten.
Ist der rechtliche Rahmen einheitlich und verbindlich gesteckt, so helfen die folgenden Maßnahmen, die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung in der Praxis umzusetzen.
Klarheit schaffen: Was genau ist ein nachhaltiges Produkt?
Leistungsblätter ermöglichen ein standardisiertes Vorgehen bei der nachhaltigen Beschaffung. Sie enthalten verbindliche Anforderungen für einzelne Produktgruppen, beispielsweise zu Langlebigkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, den eingesetzten Materialien (Recyclingrohstoffe) oder der Energieeffizienz. Dabei sollte Abfallvermeidung immer Vorrang haben. Hierzu zählt auch die bewusste Entscheidung gegen einen Neukauf als ein Instrument der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung.
Umweltzeichen weiterentwickeln
Um die umweltfreundliche Beschaffung zu vereinfachen, schreiben die Leistungsblätter - wo möglich - Gütezeichen vor. Bewährte Siegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel sollten auf mehr Produktgruppen ausgeweitet werden. Zusätzlich sollten Aspekte der Kreislaufwirtschaft (z. B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Einsatz von Rezyklaten) konsequent in die Vergabekriterien der Umweltzeichen aufgenommen werden.
Umweltkosten sichtbar machen
Produkte und Dienstleistungen sollten ihren wahren Preis zeigen – inklusive der Umweltfolgen. Um dies zu ermöglichen, sind den Vergabestellen Berechnungsvorlagen zur Verfügung zu stellen, damit sie diese Lebenszykluskosten verlässlich berücksichtigen können. Bereits vorhandene Ansätze, etwa vom Umweltbundesamt oder dem Land Berlin, können dafür genutzt und ausgebaut werden.
Beschaffung von umweltschädlichen Produkten konsequent ausschließen
Der kategorische Ausschluss von Produkten aus der Vergabe erleichtert die Arbeit der beschaffenden Stellen und ermöglicht einen effektiven Klima- und Umweltschutz. Die bestehende Negativliste (z. B. FCKW-Baustoffe, Einweggeschirr, Heizpilze) gilt bisher nur für Bundesbehörden. Sie sollte auf alle Vergabestellen ausgeweitet und um weitere Produkte ergänzt werden, etwa Strom aus fossilen Quellen, nicht nachhaltiges Holz, Frischfaserpapier oder Torfprodukte. Kennzeichnungssysteme für Grundstoffe wie Stahl, Zement oder Elektrogeräte können dabei helfen, die klimaschädlichsten Produkte schrittweise von der Beschaffung auszuschließen.
Ziele festlegen und Fortschritte messen
Bereits heute wird statistisch erfasst, ob bei Aufträgen über 25.000 Euro Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Diese Daten lassen sich nutzen, um Zielsetzungen gesetzlich zu verankern. Beispielsweise könnte festgelegt werden, dass bis 2030 in 100 Prozent der Vergaben Nachhaltigkeitskriterien einbezogen werden müssen.
Ambitionierte EU-Produktpolitik einfordern
Je nachhaltiger die Produkte auf dem Markt sind, desto leichter wird die nachhaltige Beschaffung. Um langlebige, reparierbare und recycelbare Produkte zum Standard zu machen, muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine ambitionierte Ausgestaltung der EU-Ökodesign-Verordnung einsetzen.
Grüne Leitmärkte schaffen
Öffentliche Aufträge können eine gezielte Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten schaffen und so ganze Märkte in Bewegung bringen. Zusätzlich könnten CO₂-Abgaben oder Quoten für grüne Materialien, beispielsweise in der Autoindustrie, privates Kapital für eine klimafreundliche Produktion freisetzen.
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