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NABU betreibt keine Geschäfte auf Kosten der Windkraft



19. Februar 2013 - Der Bau eines Windparks wie auch von Straßen und Industrieansiedlungen führt zu einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Der NABU setzt sich dafür ein, negative Auswirkungen möglichst weitgehend zu begrenzen. Machmal sind diese jedoch unvermeidbar. Dann gilt es, durch eine Kompensation dieser Eingriffe das Beste für den Naturschutz zu erreichen. Dieses Leitprinzip ist auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert.
Der NABU weist Anschuldigungen zurück, dass sich der Verband durch Klagedrohungen gegen Windparks in Hessen bereichern oder gar ein Geschäftsmodell für Ausgleichszahlungen entwickeln wolle. So der Tenor eines Beitrags, der am 16. Februar 2013 in verschiedenen Zeitungen der Dumont-Verlagsgruppe erschienen ist (Frankfurter Rundschau, Kölner Stadtanzeiger, Berliner Zeitung, Mitteldeutsche Zeitung). Der darin erhobene Vorwurf des Windparkbetreibers HessenEnergie, der NABU verlange „Wegezoll für Windräder“, ist absurd. Stattdessen setzt sich der NABU dafür ein, dass Windkraftanlagen an naturverträglichen Standorten errichtet werden.

Das Märchen von der Klageflut
Eine Zusammenstellung des Bundesamtes für Naturschutzes ergab, dass jährlich im Durchschnitt lediglich 25 Verbandsklagen anhängig sind – nicht vom NABU allein, sondern sämtliche klageberechtigte Verbände zusammengerechnet. Damit machen Verbandsklagen nur 0,02 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren aus. Dass die Umweltverbände mit ihrem Klagerecht sorgfältig umgehen, zeigt auch die Quote von mehr 40 Prozent gewonnener Verbandsklagen. „Normale“ Verwaltungsgerichtsverfahren sind nur zu zwölf Prozent erfolgreich.
Konflikte zwischen Windparkbetreibern und Naturschutzverbänden um den richtigen Standort sind nicht neu. Obwohl es vielfältige Untersuchungen zu den Potenzialen für die Windenergienutzung an Land gibt, klammern diese die Belange des Artenschutzes aus methodischen Gründen weitgehend aus. Das heißt im Klartext: Tatsächlich stehen deutlich weniger naturverträgliche Standorte zur Verfügung, als in den Studien angenommen. Gleichzeitig wächst aufgrund der ehrgeizigen Ziele der Bundesländer zum weiteren Ausbau der Windenergie der Druck auf Kommunen und Regionalplaner, neue Flächen auszuweisen, die dann zum Teil auch gegen starke und berechtigte Vorbehalte von Seiten des Naturschutzes durchgesetzt werden. Der NABU schlägt vor, besonders problematische Flächenkulissen zunächst zurückstellen und sorgfältig Alternativen zu überprüfen. Für die Energiewende bis 2020 müssen nicht auf einen Schlag zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Mittelfristig sollte es dennoch kein Problem darstellen, bundesweit ausreichend Flächen ohne Ausschlusskriterien des Natur- und Artenschutzes für die Windenergie an Land zu identifizieren.
Die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung der Windkraft-Standorte kann erst im Genehmigungsverfahren auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfolgen. Hier hat der Investor einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn keine anderen öffentlichen Belange entgegen stehen. Daher stehen die Naturschutzbehörden unter hohem Druck. Wenn hier nicht sorgfältig die Artenschutzbelange und die potenziellen Auswirkungen durch die Windenergie untersucht und bei entsprechenden Konfliktlagen auch Anträge abgelehnt werden, muss und wird der NABU als Anwalt der Natur dies auf dem Gerichtsweg kontrollieren lassen. Falls wie im hessischen Vogelsberg bereits während des Verfahrens gebaut wird, drohen unnötige Investitionsruinen. Deshalb war es richtig, dass hier eine außergerichtliche Einigung gesucht und gefunden wurde, die den Weiterbetrieb der Anlagen und gleichzeitig Verbesserungen für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Region ermöglichen soll.
Aus Sicht des Artenschutzes stellt die Häufigkeit von Kollisionen des besonders geschützten Rotmilans an Windkraftanlagen einen wesentlichen Konflikt zwischen Klima- und Naturschutz dar. Durch die langjährigen Forschungsvorhaben des Michael-Otto-Instituts im NABU ist bekannt, dass neben der Standortwahl nur noch die Steuerung der Nahrungsverfügbarkeit (insbesondere Kleinsäuger) das Kollisionsrisiko für den Rotmilan an Windkraftanlagen wesentlich beeinflusst. Da der Schaden durch den Bau der Anlagen bereits entstanden ist, können zweckgebundene Ausgleichszahlungen helfen, hier einen Lösungsbeitrag für den Konflikt um Windenergie und Vogelschutz zu leisten. Über die Verwendung der Mittel des geschaffenen Fonds entscheidet eine Projektgruppe aus Vertretern der Windkraftbetreiber, der Landesnaturschutzverwaltung und des NABU.
Der Fall in Hessen macht deutlich, dass die Ausgestaltung und Umsetzung der Energiewende insgesamt im Einklang mit den klimapolitischen Erfordernissen erfolgen muss, ohne die Ziele des Natur- und Artenschutzes zu gefährden oder bestehende Schutzgebiete zu entwerten. Der NABU schlägt deshalb die Einrichtung einer nationalen Transfer- und Clearingstelle vor, um bei Konflikten beim Ausbau erneuerbarer Energien sowie von Speicher- und Netzinfrastrukturen die ökologischen Anforderungen zum Beispiel aus der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nicht zu unterlaufen.
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