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Jetzt Informieren!Der naturverträgliche Ausbau der Photovoltaik
Forschungs- und Analysebedarf bei der Bewertung von Umweltauswirkungen



Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ehemaliger Deponie - Foto: Helge May
Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch von Photovoltaikanlagen, die einen wichtigen Teil zur Umsetzung der Energiewende beitragen. Jedoch muss der Fokus beim Ausbau der Photovoltaik verstärkt auf die Dachanlagen von Gebäuden gelegt werden. Hier besteht ein großes Potenzial, das noch nicht ausgeschöpft ist. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) führen durch die zunehmende Flächeninanspruchnahme wie zum Beispiel durch andere erneuerbare Energien, Siedlung, Verkehr sowie andere anthropogene Nutzungen zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft.
Die Forschung steht noch ganz am Anfang
Aktuelle Studien zeigen, dass Kenntnisse über Kurz- aber vor allem Langzeit-Auswirkungen von einzelnen PV-FFA und die kumulative Wirkung bei Anlagen nach wie vor sehr gering sind und somit Kenntnisse über die konkreten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, etwa zum Meideverhalten von Arten, reduziert sind. Das bezieht sich nicht nur auf die Betriebsphase sondern auch u.a. auf Wartung und Rückbau der Anlagen. Ein fundiertes Wissen kann zu gezielteren Monitoringauflagen und Ausgleichsmaßnahmen und somit auch schnelleren Genehmigungen führen. Zusätzlich ist es für eine gute regionale Planung unabdingbar um Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung auszuweisen.
Negative Auswirkungen auf Tiere
Im Vergleich zu anderen Technologien zur Energieerzeugung sind die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft begrenzt. Einmal errichtet, sind sie statisch und wartungsarm. Dennoch stellen PV-FFA eine Veränderung der Landschaft und somit eine Beeinträchtigung für Arten bis hin zum Verlust von Lebensräumen dar. Die Anlagen verursachen zum Beispiel eine punktuelle Versiegelung, außerdem Verschattung und Überschirmung von Flächen, was eine Änderung der Wasserversorgung des Bodens und folglich entweder eine oberflächliche Erosion oder Überschwemmung zur Folge haben kann. Lebensräume gehen verloren, Niststätten oder Rastplätze werden beansprucht, zum Beispiel für empfindliche Wiesenvogelarten oder rastende Wasservögel. Die Anlagen begünstigen auch eine Landschaftszerschneidung durch den Bau von Wegen, Stellflächen und technischen Einrichtungen. Durch die Sicherung des Geländes durch Zäune entsteht insbesondere für Mittel- und Großsäuger (z.B. Wolf, Biber, Rotwild) eine unüberwindbare Barriere. Außerdem erfolgt eine Störung durch die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlage durch Personal. Für häufig vorkommende Arten sind die Anlagen in der Regel unproblematisch. Eher seltene Arten wie Großtrappe, Wiesenweihe oder Brachpieper, die besonders auf militärischen Konversionsflächen vorkommen, können beeinträchtigt werden. Bereits während der Bauphase gibt es erhebliche Beeinträchtigungen und Belastungen auf die Bodenbiodiversität. Über eine naturverträgliche Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage können viele negative Auswirkungen reduziert werden. Untersuchungen haben auch gezeigt, dass oftmals lediglich die Randbereiche von PV-FFA für einzelne Arten einen wertvollen Lebensraum darstellen, vor allem durch die Solarmodule und Zäune als Sitzwarten. Die mittleren Bereiche von PV-FFA haben dagegen einen geringeren Wert als Lebensraum. Ob es zu Verwechslungen der reflektierenden Module mit Wasserflächen kommt, die zu Vogelkollisionen führt, ist noch nicht ausreichend untersucht.
Naturverträgliche Standortwahl
Allgemein ist aus NABU-Sicht wichtig, dass Flächen mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung für den Bau von PV-FFA gewählt werden. Dies können zum Beispiel Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder hoher Bodenverdichtung sein. Werden Ackerflächen gewählt, so müssen diese zuvor intensiv bewirtschaftet gewesen sein und im Zuge der Anlagenrealisierung in extensiv bewirtschaftetes Grünland umgewidmet werden. So profitiert die Artenvielfalt von solchen Anlagen. Die PV-FFA sollen keinen landschaftsprägenden Charakter haben, exponierte Standorte auf gut sichtbaren Anhöhen sollen daher gemieden werden. Für eine bessere räumliche Steuerung der erneuerbaren Energien, auch der Photovoltaik, mit allen anderen Nutzungsformen in der Fläche ist eine verbindliche Regionalplanung, die Eignungsgebiete mit Ausschlusswirkung klar definiert, unabdingbar. Dabei können vorher festgelegte Flächenkategorien für die naturverträgliche Standortwahl von PV-FFA helfen.
Das heißt aber nicht, dass sich die Einzelfallprüfung dadurch erübrigt. Jede Planung muss immer auf Anlagengröße, Bauart und besonders ihren Standort inklusive der kumulativen Effekte überprüft werden. Für einige Vorhaben muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Wird die Errichtung einer Solaranlage durch einen Bebauungsplan ermöglicht, bedarf der Bebauungsplan bereits einer Umweltprüfung, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung ersetzt. Das Naturschutzpotenzial der Fläche muss in jedem Fall besonders berücksichtigt werden.
Der NABU begrüßt, dass über die fehlende „Privilegierung“ von Photovoltaik-Anlagen die meisten Vorhaben über das Bebauungsplanverfahren auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Dadurch werden ein detaillierter Umweltbericht sowie eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) garantiert. Letzteres ist wichtig, um eine ausreichende Akzeptanz zu schaffen.
Wichtig wäre hier jedoch eine kommunenübergreifende räumliche Planung, damit kumulative Effekte berücksichtigt werden. Die Gebiete des europäischen Natura-2000-Netzwerks, bestehend aus den EU-Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat), sollten grundsätzlich, Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete), Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten verbindlich von dem Ausbau von PV-FFA ausgeschlossen werden. Ausnahmen können in Naturparken sowie im Einzelfall in Landschaftsschutzgebieten und Entwicklungszonen von BSR gemacht werden, solange sie dem Schutzziel nicht entgegenstehen.
FFH Flächen stellen meistens einen Teil eines Natura-2000-Netzwerks dar und sind oft recht klein. Aus NABU Sicht sollten sie auch Ausschlussgebiete sein, da es hier um den direkten Schutz von einzelnen Arten und Lebensraumtypen geht, und PV-FFA im Vergleich flächenmäßig größer sind. Eine PV-FFA hätte direkte negative Auswirkung auf die Fläche und somit den Schutzzweck der Habitate. Eine PV-FFA müsste folglich hier immer mit dem Schutzzweck des FFH Gebietes konform gehen. Dasselbe gilt für EU-Vogelschutzgebiete.Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung abzuarbeiten, in der Regel im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Befindet sich der Standort in einem IBA (Important Bird Area) Gebiet bzw. faktischen Vogelschutzgebiet, ist eine Verträglichkeitsprüfung in Anlehnung an die EU-Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. PV-FFA in Vogelschutzgebieten haben aber grundsätzlich einen negativen Einfluss, außer bei Nutzungsextensivierung (landwirtschaftlicher Nutzung).
Besonders bei zusammenhängenden Gebieten wie beim Biotopverbund ist es wichtig, eine Zerschneidung der Landschaft zu vermeiden. Diese kann auch immer nur im Einzelfall in Bezug auf die jeweilige rechtliche Sicherung der im Biotopverbund bestehenden Schutzgebiete bewertet werden, ohne pauschale Annahmen. Wenn Anlagen dennoch genehmigt werden, muss darauf geachtet werden dass die Verbundfunktion durch Kompensationsmaßnahmen gesichert bleibt, bzw. die Integration einer PV-FFA in einen Biotopverbund sogar zum Erhalt regionaler Populationen beitragen kann. Hier muss darauf geachtet werden, dass regionale und überregionale Wanderkorridore für Arten frei bleiben.
Synergien
Nur auf Flächen, die vorher intensiv genutzt wurden, ist durch den Bau von PV-FFA mit Verbesserungen für die Natur zu rechnen. In jedem Fall ist eine möglichst frühzeitige naturschutzfachliche Begleitung solcher Vorhaben sinnvoll. Mit einem durchdachten Konzept zur Entsiegelung und Förderung der Strukturvielfalt, zum Schutz bodenbrütender Vogelarten sowie durch gezielte Anpflanzungen können diese Flächen extensiviert und ökologisch aufgewertet werden. Sie können sogar über populationsstützende Maßnahmen natürliche Prozesse positiv beeinflussen und neue Lebensräume schaffen.
Dies gelingt zum Beispiel, wenn eine zuvor intensiv genutzte Ackerfläche über den Bau eines Solarparks in eine Grünlandfläche umgewidmet und entsprechend extensiv gemäht oder beweidet wird. Eine Zaunanlage mit einem Bodenabstand von 10-20cm und ohne Stacheldraht ermöglicht, dass die PV-FFA für Kleinsäuger und Kleintiere begehbar gemacht wird und gequert werden kann. Es gibt Fälle, in denen PV-FFA von einigen Arten als Brutplatz (Feldlerche und Braunkehlchen) verwendet werden. Extensiv genutzte Standorte können sich so als wertvolle, störungsarme Lebensräume für Vögel entwickeln.
Dennoch ist der aktuelle Forschungsbedarf dazu noch sehr groß. Daher können zu den positiven Auswirkungen von PV-FFA aktuell keine abschließenden wissenschaftlichen Beurteilungen gemacht werden.
Mindeststandards für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen
Der NABU hat gemeinsam mit dem Bundesverband Solarwirtschaft einen Kriterienkatalog für die naturverträgliche Errichtung von Solarparks veröffentlicht. Der Katalog umfasst Empfehlungen, um die biologische Vielfalt in und um Solarparks herum zu erhalten.
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Energie aus Sonneneinstrahlung kann zur Erzeugung von Wärme („Solarthermie“) und Strom („Photovoltaik“) verwendet werden. Beide Varianten erzeugen Energie, ohne dabei klimaschädliche Treibhausgase freizusetzen. Erfahren Sie hier mehr zu Solarenergie! Mehr →
Die Unterteilung der Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in Kategorien erleichtert zwar die Einstufung der negativen Auswirkungen. Um eine möglichst genaue Aussage über Umweltauswirkungen zu treffen, sollte aber jeder Standort einzeln betrachtet werden. Mehr →