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Kein Klimaschutz im Gebäudebereich
NABU kritisiert unzureichenden Klimaschutz im Gebäudeenergiegesetz



Baustelle - Foto: NABU/Danny Püschel
Der Energieverbrauch, und damit auch die CO2-Emissionen von Gebäuden, wird in Deutschland bislang in zwei Gesetzen beziehungsweise Verordnungen geregelt: in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im Erneuerbaren-Energien-und-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).
Vor mehr als drei Jahren hat sich die Bundesregierung vorgenommen, diese Regelungen in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen zu führen. Ziel sollte dabei sein, die Anwendung der Regelungen zu vereinfachen und Energieverbrauch und CO2-Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu senken. Ende Mai wurde nun der Referentenentwurf des GEG den Verbänden zur Anhörung und Stellungnahme vorgelegt. Der NABU hat sowohl an der Anhörung im Wirtschafts- und Energieministerium teilgenommen als auch eine schriftliche Stellungnahme verfasst.
Leider erfüllt der Gesetzesentwurf keines der Ziele
Der Entwurf ist weder zu einer Vereinfachung gekommen, noch trägt er zur Einsparung von Energie oder CO2 bei. Der Gesetzesentwurf erstreckt sich über 113 Paragraphen auf 182 Seiten. Von Vereinfachung kann hier also nicht die Rede sein. Dazu verweist der Gesetzestext auf weitere umfangreiche und kostenpflichtige DIN-Normen. Viel schwerwiegender ist aber, dass der GEG-Entwurf nicht erkennen lässt, wie der Gebäudesektor die zwingend notwendigen Klimaschutzziele des Gebäudesektors erfüllen soll. Der Entwurf bezieht sich auf die veralteten und ohnehin viel zu geringen klima- und energiepolitischen Festlegungen des Koalitionsvertrages und spiegelt die klima- und energiepolitische Dynamik in keinster Weise wider. Folgerichtig spricht sich der NABU dafür aus, den aktuellen GEG-Entwurf zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass dieser einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030 und 2050 leisten kann.
- Folgende Forderungen stehen dabei für den NABU im Vordergrund (die detaillierten Ausführen können der Stellungnahme entnommen werden):
- Anpassung der Anforderungen an Energieverbrauch und CO2-Ausstoß an die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Neubauten und Modernisierungen müssen bereits jetzt dem Ziel, einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu erreichen, entsprechen. Sie müssen also bereits heute möglichst klimaneutral errichtet werden, um in den nächsten 30 Jahren nicht kostspielig und ressourcenaufwändig modernisiert zu werden.
- Umsetzung der Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie. Die EU-Kommission hat eine Richtlinie erlassen, die festlegt, wie Energieverbrauch und CO2-Emissionen künftig zu regeln sind – durch die Definition des sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandards. Die Festlegungen im GEG entsprechen dieser Anforderungen aus Sicht des NABU nicht.
- Vorbildwirkung der Öffentlichen Hand. In Bezug auf die Reduzierung von Energieverbräuchen und CO2-Emissionen muss die Öffentliche Hand ihre Vorbildrolle erfüllen und zukünftig nur noch Gebäude errichten oder modernisieren, die keine CO2-Emissionen mehr verursachen und möglichst wenig Energie verbrauchen.
- Geringinvestive Maßnahmen fördern und fordern. Das GEG sollte dafür sorgen, dass Maßnahmen, die wenig kosten aber schnell zu Verbrauchs- und Emissionsreduzierung führen, umzusetzen sind. Dazu zählen u.a. der hydraulische Abgleich des Heizsystems und eine Optimierung des Heizsystems nach Neuinstallation.
- Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Um einen flächendeckenden Ausbau der E-Mobilität zu ermöglichen, sollten im GEG die Anforderungen der EU-Gesetzgebung zu Ladeinfrastrukturen umgesetzt werden und die Installation entsprechender Leerrohre bei Neubau und Modernisierung vorgeschrieben werden – so, wie es auch die EU-Regelung ab spätestens 2021 vorsieht.
- Weitere Forderungen sind die Nutzung von Dachflächen zur Energieproduktion (durch Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen) und die Lebenszyklusbetrachtung von Umweltwirkungen im Gebäudesektor.
Hintergrund
Die Energiewende – und damit auch die Wärmewende – ist ein zentrales Instrumentarium zur Bekämpfung der Klimakrise. Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen in Deutschland im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Aus Sicht des NABU führt der vorliegende Gesetzesentwurf weder zur Umsetzung des Ziels bis 2030 noch zu einem (nahezu) klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050.
Zum Download
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