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Immer noch wird der Kormoran rigoros verfolgt
Fischfressende Vogelarten wurden jahrhundertelang rigoros verfolgt. Regierungen und Fischerei setzten häufig sogar Prämien für deren Abschuss aus. Davon betroffen waren nicht nur Graureiher und Kormoran, sondern auch kleinere Arten wie der Gänsesäger oder der Eisvogel. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Kormoran nahezu ausgerottet. Noch vor 30 Jahren bot sich nur an wenigen Orten die Chance, den eindrucksvollen Fischjäger zu beobachten. Erst die EG-Vogelschutzrichtlinie ermöglichte Anfang der 1980er Jahre einen konsequenten Schutz. Noch bis 1996 stand der Kormoran auf der Roten Liste gefährdeter Brutvogelarten.
Die Zahl der Kormorane ist seitdem in ganz Europa gestiegen. Bei Fischern und Anglern lösen sie jedoch immer wieder heftige Proteste aus. Wie schon im 19. Jahrhundert gilt der Kormoran auch heute wieder als „Schad- oder Problemvogel“. Nahezu alle Bundesländer haben sich inzwischen dem politischen Druck gebeugt und spezielle „Kormoran-Verordnungen“ erlassen. Damit gelten dort weitreichende Ausnahmeregelungen von den bestehenden Schutzvorschriften.
Von der Roten Liste auf die Abschussliste
Zu Tausenden werden die Vögel nun wieder verfolgt. Europaweit ließen sich zuletzt mehr als 80.000 Abschüsse pro Jahr registrieren, davon rund 30.000 in Frankreich und 15.000 in Deutschland. Bei der Bekämpfung nehmen wir damit schon Platz zwei unter 21 EU-Ländern ein. Bejagt werden entweder die winterlichen Bestände – in Bayern sterben hierbei regelmäßig zwischen 3.000 und 8.000 Kormorane – oder es finden massive Eingriffe in Brutkolonien statt. Zu den bisher größten Bekämpfungsaktionen zählten das „Kormoran-Massaker von Anklam“ im Juni 2005 und die Nacht- und Nebel-Aktion im Radolfzeller Aachried (Bodensee) im April 2008, bei der die brütenden Vögel mit Scheinwerfern von ihren Nestern vertrieben wurden. Viele der Eier starben in der kalten Nacht ab.
Die Verfolgung hat jedoch oftmals den gegenteiligen Effekt, da Kormorane aus benachbarten Gebieten zuwandern und die Bestände wieder auffüllen. Abschüsse führen auch zur Abspaltung und Bildung neuer Kolonien. Die Vergrämung von Kormoranen erhöht außerdem deren Energiebedarf, wodurch die Vögel nur noch mehr fressen müssen. Nicht zuletzt beeinträchtigen solche Aktionen wahllos andere, störungsempfindliche Arten. Mit dem Natur- und Artenschutz (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) sind solche Praktiken nicht vereinbar.
Kormorantod per Verordnung
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Kormoran eine besonders geschützte Art. Es ist verboten, die Tiere in irgendeiner Art zu beeinträchtigen oder zu töten. Ebenso unterliegen sie dem Schutz durch die europäische Vogelschutzrichtlinie. Jedoch – in den meisten Bundesländern regeln inzwischen spezielle Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Erlasse den Umgang mit dem Kormoran. Sie erlauben es, die gesetzlich an für sich geschützte und auch nicht jagdbare Art gezielt zu verfolgen: oft flächendeckend, selbst in Natur- und Vogelschutzgebieten, teilweise sogar ausdrücklich während der Brutzeit.
Viele der Länder-Verordnungen lassen die Tötung von Kormoranen auch unabhängig von einem Schadensnachweis zu und ermöglichen damit eine sehr weitreichende Verfolgung der Vögel – selbst an Orten, an denen sie problemlos geduldet werden könnten. Nach dem Comeback des Kormorans wird er nun also wieder bekämpft, legitimiert durch nicht hinnehmbare „Kormoran-Verordnungen“.