Naturschutz aktuell - NABU-Pressedienst |
04.07.2019 Presse-Einladung (11.7.) NABU stellt aktuelles Verkehrsgutachten zur Fehmarnbeltquerung vor |
Berlin/Hamburg – Der NABU wird am 8. Juli seine umfangreiche Begründung zur Klage gegen die Fehmarnbeltquerung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einreichen. Im Zuge dessen hat der NABU beim renommierten Hamburger Verkehrsberatungsbüro Hanseatic Transport Consultancy HTC ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ziel war zu ermitteln, inwieweit Europas derzeit größtes und teuerstes Infrastrukturprojekt unter den derzeitigen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen mit Blick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen aktuell zu rechtfertigen ist. Die Ergebnisse des Gutachtens „Bedarfsbezogene Verkehrsmarktuntersuchungen im Kontext der geplanten festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ)“ möchten wir Ihnen gerne bei einem Pressegespräch vorstellen, zu dem wir Sie herzlich einladen. |
Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10117 Berlin |