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Neue Schutzstandards an Stromleitungen treten in Kraft
Vogelsicherer Mittelspannungsmast - Foto: NABU/Eric Neuling
11. November 2025 – Stromleitungen werden vogelfreundlicher: Ab sofort gilt eine überarbeitete technische Richtlinie, die den Schutz von Vögeln vor dem Stromtod an Mittelspannungsmasten deutlich verbessert. Die VDE-Anwendungsregel wurde gemeinsam von Netzbetreibern, Naturschutzverbänden und Behörden entwickelt. Der NABU hatte sich seit Jahren für eine Verbesserung der Richtlinie eingesetzt.
Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz von Vögeln. Denn allein im Hoch- und Höchstspannungsnetz kommen jährlich rund 2,8 Millionen Vögel zu Tode. Am stärksten betroffen sind Großvögel, wie Störche, Greifvögel, Eulen und Rabenvögel. Denn durch ihre Körpergröße und ihre große Flügelspannweite laufen sie Gefahr, gleichzeitig zwei stromführende Teile zu berühren. Dadurch kann ein tödlicher Stromschlag ausgelöst werden.
Die neue Fassung der Richtlinie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie schreibt verbindliche Schutzmaßnahmen für neue und bestehende Mittelspannungsmasten vor. Künftig sind sogenannte Büschelabweiser, die sich als unwirksam erwiesen haben, verboten. Zudem sind größere Mindestabstände zwischen stromführenden Teilen vorgegeben. Die Netzbetreiber müssen die Vorgaben zügig und flächendeckend umsetzen, um den laut Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Vogelschutz zu realisieren.
Die überarbeitete Richtlinie macht deutlich, was im Artenschutz möglich ist, wenn Anregungen und Hinweisen von im Naturschutz Aktiven gefolgt wird.
Johann Rathke, NABU-Leiter Politik und Strategie
Seit Jahren setzen sich engagierte Mitglieder des NABU fachlich fundiert für den Schutz von Großvögeln an Freileitungen ein. Ein Einsatz, der sich mit der überarbeiteten Richtlinie jetzt auszahlt, zeigt sich Johann Rathke, Leiter Politik und Strategie beim NABU-Bundesverband, zufrieden: „Die überarbeitete Richtlinie macht deutlich, was im Artenschutz möglich ist, wenn Anregungen und Hinweisen von im Naturschutz Aktiven gefolgt wird.“ Außerdem zeige es den Wert einer rechtsstaatlichen Beteiligung von NGOs wie dem NABU.
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