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Jetzt NABU-Mitglied werden!Beschleunigter Windenergie-Ausbau
Rechtsgutachten sieht Probleme bei Artenschutz und Energiewende
11. Januar 2023 - Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur Beschleunigung des erforderlichen Windenergieausbaus führt nach Ergebnissen eines im Auftrag des NABU erstellten Rechtsgutachtens zu weiteren Verzögerungen und zugleich zu einer Abschwächung des Artenschutzes.
Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen sogenannte „Go-to-Gebiete“ Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie an Land bringen. In diesen Gebieten sollen Verfahrenserleichterungen für die Zulassung von Windenergieanlagen gelten. Zukünftig würden danach in Windenergiegebieten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Windenergieanlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung für Vögel mehr stattfinden. Gesetzlich sollen die Gebiete im § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verankert werden. Die Idee beruht auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vom 18. Mai 2022.
NABU kritisiert unsichere Rechtslage
Aufgrund folgender rechtlicher Aspekte übt der NABU scharfe Kritik an dem geplanten § 6 WindBG:
- Die Vorschrift zu den Verfahrenserleichterungen soll nach dem Willen der Bundesregierung bereits ins deutsche Recht eingeführt werden, noch bevor die europäische Richtlinienänderung beschlossen wurde. Das bringt Rechtsunsicherheiten mit sich. In der Konsequenz könnten diese zu einer Verzögerung der bereits angelaufenen Planung von Windenergiegebieten führen und damit zum Hemmschuh für Investitionen in Neuanlagen werden.
- Sollte § 6 WindBG eingeführt werden, müsste die nationale Planungsmethodik für neue Windenergiegebiete umgestellt werden. Artenschutz und Umweltverträglichkeit müssten – auch nach Vorstellung der EU-Kommission – bereits auf Ebene der Ausweisung geprüft werden, um den Wegfall dieser Prüfungen auf Zulassungsebene zu rechtfertigen. Eine solche Umstellung braucht sowohl Zeit als auch weitere Anpassungen des geltenden Rechts.
- Die geplanten Erleichterungen würden bei bereits bestehenden Windenergiegebieten dazu führen, dass der Artenschutz regelmäßig nicht geprüft würde, weil dies bei Ausweisung der Gebiete nach derzeit geltendem Recht nicht in der erforderlichen Tiefe erfolgt ist. Nach § 6 WindBG soll eine Prüfung bei der Zulassung von Anlagen nicht länger erforderlich sein.
- Der Paragraf würde außerdem bewirken, dass die erst im Juli 2022 erlassenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Windenergiegebieten nicht mehr zur Geltung kämen. Diese sollen nach dem Willen des Gesetzgebers aber für einen Ausgleich zwischen dem Ausbaubedürfnis und dem Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten sorgen.
Das komplette Gutachten kann hier eingesehen werden.
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bundestag im Sommer ein Gesetz verabschiedet, das die bislang zögerliche Ausweisung von ausreichend Flächen für den Ausbau der Windenergie beschleunigen soll. Dafür gab es viel Zustimmung – auch seitens des NABU, der grundsätzlich eine beschleunigte Energiewende begrüßt. Nun ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, entsprechende Ausweisungen vorzunehmen. Viele von ihnen haben bereits begonnen, denn die Zeit, die bis zum Erreichen des ersten Flächenzwischenziels im Jahr 2027 bleibt, ist knapp. Das Bundeskabinett hat nunmehr am 28. September 2022 den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) beschlossen. Hierin ist auch § 6 WindBG enthalten, der den Ausbau der Windenergie nach dem Willen der Bundesregierung weiter beschleunigen soll. Derzeit wird der Vorschlag im Bundestag behandelt.
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