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Jetzt NABU-Mitglied werden!Klagebegründung gegen Fehmarnbelttunnel
Kompensationspläne für zerstörte Riffe unzureichend



Blick auf den Fehmarnbelt. Foto: NABU/Volker Gehrmann
14.12.2021 – Gegen die Planänderung der Festen Fehmarnbeltquerung, besser bekannt als „Fehmarnbelttunnel“, hat der NABU heute seine Klagebegründung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein (APV) hatte am 1. September mit einer Planänderung die Zerstörung kostbarer, einzigartiger Riffe genehmigt – ohne ausreichende Kompensationsmaßnahmen durch die beauftragte dänische Staatsfirma Femern A/S. Dies widerspricht den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und wird den Zustand der Ostsee weiter verschlechtern. Denn Riffe sind streng geschützte Hotspots der Artenvielfalt im Meer. Die Planänderung genehmigt nun deren Zerstörung und sieht vor, nur ein Drittel der durch die Baumaßnahmen zerstörten Riffe wiederherzustellen.
Das Vorgehen des APV ist enttäuschend: Die Zerstörung einzigartiger Lebensräume wird erlaubt und ihre Wiederherstellung bleibt auf der Strecke. Die nach Planänderungsbescheid zu kompensierende Rifffläche ist nach unserer Auffassung um zwei Drittel zu niedrig. Das widerspricht dem Naturschutzrecht und wird dem dramatisch schlechten Zustand der Ostsee nicht gerecht.
Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident
Nach Bundesnaturschutzgesetz müssen durch Eingriffe verlorene Biotope wiederhergestellt werden. Die ermittelte Fläche, die bei der Planänderung zum Fehmarnbelttunnel kompensiert werden müsste, beträgt 36 Hektar Riffe. Die für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehene Fläche umfasst aber nur knapp 17,5 Hektar. Zudem liegt sie an der Sagas-Bank im Bereich schon bestehender Riffe. Der tatsächliche Zugewinn durch die Kompensationsmaßnahmen ist also geringer, die Fläche darf nicht in vollem Umfang angerechnet werden – nach einem offiziellen Orientierungsrahmen nur mit knapp zwölf Hektar. Hinzukommt, dass durch die schlechteren Standortbedingungen auf der Sagasbank wohl nie die ökologische Qualität der Riffe im Fehmarnbelt erreicht wird.
Das wäre ein herber Verlust für die Artenvielfalt. Im Fehmarnbelt liegen laut Bundesamt für Naturschutz die artenreichsten Riffe in der südlichen Ostsee, mit wichtigen Funktionen: Kommt es durch Sauerstoffmangel zu einem Massensterben bodenlebender Arten in der Ostsee, wandern die Arten über den Fehmarnbelt wieder ein. 70 Prozent des Wasseraustauschs zwischen Nord- und Ostsee finden durch die Engstelle statt. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Meeresschutzexpertin, zur Gefahr der Planänderung: „Die Riffe im Fehmarnbelt sind wichtige ökologische Trittsteine für die gesamte Ostsee. Der Fehmarnbelt ist das ökologische Herz der Ostsee. Und das APV setzt dieses fahrlässig aufs Spiel.“
Hintergrund
Die NABU-Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der festen Beltquerung wurde im November 2020 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Aber das Gericht hatte damals schon auf die notwendige Planänderung wegen der auf der Trasse gefundenen Riffe hingewiesen. Eine Zerstörung der Riffe verstieße gegen Naturschutzrecht, der Planfeststellungsbeschluss sah keine Kompensationsmaßnahmen für diese Zerstörung vor. Identifiziert wurden die betroffenen Riffe erst 2019 nach Hinweisen des NABU, vorher fanden sie keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.
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