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Jetzt NABU-Mitglied werden!Klima- und Artenkrise müssen gemeinsam gelöst werden
Windindustrie muss Auswirkungen auf betroffene Arten ernst nehmen
05. September 2019 - Heute sollen unter anderem der „Aktionsplan für mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen“ des Bundesverbands Windenergie (BWE) diskutiert werden. Der NABU kritisiert, dass hier wieder einmal Klimaschutz gegen Artenschutz ausgespielt werden und kritisiert insbesondere die weitreichenden Forderungen des BWE nach einer Aufweichung des geltenden Artenschutzrechts. Bereits in der aktuellen Rechtssprechung gibt es die Möglichkeit, die Bestände besonders windenergiesensibler Arten zu sichern und gleichzeitig die Erteilung von Genehmigungen für neue Windenergieanlagen zu erleichtern.
Vögel und Fledermäuse sind gefährdet
Die Ausführungen zum Artenschutzrecht im BWE-Papier beweisen, dass die Branche immer noch nicht anerkennt, dass der Ausbau der Windenergie für manche Vogel- und Fledermausarten eine wirkliche Gefahr darstellt. Die BWE-Forderungen sind unrealistisch, da sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Anstatt echte Lösungsvorschläge zu machen, wird behauptet, dass das deutsche Artenschutzrecht über die Vorgaben der EU-Gesetzgebung hinausschießen würde. Tatsächlich aber wurde mit dem Kritierum eines „signifikant erhöhten Tötungsrisikos“ im deutschen Recht sogar eine Erleichterung eingeführt, um den Individuenbezug des EU-Rechts handhabbar zu machen. Wenn der BWE der Meinung ist, dass nach Europäischem Recht nur die absichtliche Tötung von geschützten Tieren verboten sei, verkennt er, dass dort auch die bedingte vorsätzliche Tötung untersagt ist.
Vielen Arten geht es schlecht
Das im Papier absichtliche gegenseitige Ausspielen von Klimaschutz und Artenschutz ist politisch weder akzeptabel noch zielführend. Die Klima- und die Artenkrise müssen gleichrangig behandelt werden, denn allein der letzte Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) zeigt klar, wie schlecht es um die Arten weltweit steht.
Die Veröffentlichungen der Windbranche ist ein gezieltes Ablenken von den eigentlichen Problemen. Zum Beispiel die von der Politik verschuldeten Steuerungsfehler, wie das nicht funktionierende Ausschreibungsmodell in Verbindung mit defizitären und dadurch viel zu langen Genehmigungsprozessen. Die dadurch schwindende Akzeptanz für Windenergie bei der Bevölkerung darf nicht zulasten des Naturschutzes gehen.
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Der NABU kritisiert zudem eine Reihe von jüngsten Publikationen der Windbranche. Auch hier wird wieder einmal versucht, die Rolle der Windenergie als Gefährdungsfaktor für bestimmte Arten, wie den Rotmilan, herunter zu spielen. Dabei werden vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse völlig ignoriert. Wir antworten darauf nun mit einer Stellungnahme.
„Der Rotmilan und die Windenergie: Problem wegdiskutieren oder lösen?“Anlässlich des Windgipfels haben der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) und BWE gemeinsam mit einigen Umweltverbänden wie dem WWF „10 Punkte für den Ausbau der Windenergie“ veröffentlicht. Es ist ein erster Kompromissversuch zwischen den Extremforderungen des BWE und den Anforderungen einer naturverträglichen Energiewende. Der NABU erkennt in diesem Papier gute Ansätze, warnt aber, dass bei einigen für den Naturschutz kritischen Punkten Formulierungen gewählt wurden, die Naturschutzbelange zu Kann-Vorschriften herabstufen. Für eine Unterstützung des NABU für einen Kompromiss auf dieser Basis wäre eine Klärung dieser kritischen und bisher interpretationsoffenen Punkte unbedingt erforderlich.
Artenschutz muss gesichert sein
Es muss eine Lösung her, die ohne Änderungen des geltenden Rechts auskommt. Der Artenschutz muss gesichert werden, damit eine deutliche Verbesserung der Genehmigungsfähigkeit von Planungen ausgeht. Das bedeutet aus Artenschutzsicht: Dieser setzt an der Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung an. Nur im Rahmen der Ausnahme ist es möglich, rechtlich von der Ebene des Individuums zu einer Betrachtung der gesamten betroffenen Population einer Art zu kommen.
Damit diese Populationsbetrachtung jedoch nicht zum durch den BWE gewünschten Durchwinken von Fällen mit hoher individueller Tötungsgefahr dient, sondern zum tatsächlichen Sicherstellen eines guten Erhaltungszustands der betroffenen Population, muss die Genehmigung einer Ausnahme zwingend an deren guten beziehungsweise stabilen Erhaltungszustand gekoppelt sein. Dieser wäre über spezielle Artenschutzprogramme für die jeweils betroffene Art auf der relevanten Regionalplanungsebene sicherzustellen und durch ein zugehöriges Monitoring nachzuweisen. Im Rahmen dieser Artenschutzprogramme können und sollten dann auch alle anderen Gefährdungsfaktoren wie zum Beispiel die Intensivierung der Landwirtschaft adressiert werden, damit eine Verschlechterung des Erhaltungszustands durch die Windenergie und ihre kumulativen Auswirkungen vermieden werden kann.
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