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Jetzt NABU-Mitglied werden!Das Gebäudeenergiegesetz: Kein großer (Ent)Wurf
Vereinfachung sieht anders aus
27. November 2018 – „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ – so nennt sich das bis dahin unter dem Namen „Gebäude-Energiegesetz“ (GEG) bekannte Regelwerk, das das Energieeinspargesetz inklusive der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammenfassen und vereinfachen soll. In 113 Paragrafen und zehn Anlagen, verteilt auf 179 Seiten, soll nun der Energieverbrauch von Gebäuden geregelt werden – Vereinfachung sieht anders aus.
Das GEG hätte bereits im Frühjahr 2017 verabschiedet werden sollen, scheiterte aber am Umsetzungswillen einiger Unions-Politiker. Nun liegt der neue Entwurf vor. Doch außer dem neuen Namen und ein paar wenigen Änderungen unterscheidet sich der Entwurf inhaltlich nicht fundamental vom gescheiterten Entwurf des vergangenen Jahres.
Verschleppte Energiewende
Damit setzt die Bundesregierung ihre Blockadestrategie fort, mit der sie die Energiewende im Gebäudebereich schon seit Jahren verschleppt. Beim Niedrigstenergiestandard für Neubauten bleibt der Regierungsentwurf weit hinter den für den Klimaschutz notwendigen Standards. Damit ignorieren die verantwortlichen Minister Altmaier und Seehofer nicht nur die fortschreitende Klimakrise, sondern auch die klimaschützenden Potenziale der Technik. Denn schon heute werden im Neubau häufig viel sparsamere und energieeffizientere Gebäude errichtet, als es das neue Gesetz vorschreibt. Damit sorgen die Minister dafür, dass heutige Neubauten auf jeden Fall noch einmal energetisch modernisiert werden müssen, wenn sie zum bundespolitischen Ziel – dem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050 – beitragen sollen. Auf den zukünftigen Modernisierungskosten bleiben dann Mieter und Eigentümer sitzen und die Atmosphäre wird unnötig mit Treibhausgasen belastet. Auch wird der im Entwurf festgeschriebene Neubaustandard den EU-Vorgaben für energieeffiziente Gebäude bei weitem nicht gerecht.
Nun sieht es so aus, dass sich die Politiker an ihre Vereinbarungen halten: Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Anforderungen für Neubauten und Sanierung unverändert bleiben. In Deutschland sind Gebäude aber für knapp 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich – daran wird auch das GEG nicht viel ändern. Dabei ist es dringend notwendig, den Klimaschutz im Gebäudesektor zu stärken.
Was ändert sich?
Neu eingeführt werden soll eine Innovationsklausel für ein alternatives Anforderungssystem. Im Kern soll es darum gehen, auf Antrag eine gleichwertige Erfüllung der Neubau- und Modernisierungsanforderungen auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums zuzulassen. Ob diese, bis 2023 zeitlich beschränkte Regelung zur tatsächlichen Reduzierung von Energie und Treibhausgasen führt, bleibt abzuwarten. Hier dürfen keine Schlupflöcher geschaffen werden, um die ohnehin viel zu schwachen Energiespar-Standards noch zu unterlaufen. Außerdem sollen die CO2-Emissionen künftig in Energieausweisen verpflichtend ausgewiesen werden. Dies hat aber eher einen informellen Charakter, denn eine Anforderung zur CO2-Reduktion geht daraus nicht hervor.
Wenn der Gesetzesentwurf, wie von Bundeswirtschaftsministerium angedeutet, noch im Dezember 2018 ins Kabinett kommt, ist mit einem Inkrafttreten frühestens im Frühjahr oder Sommer 2019 zu rechnen. Das würde dann den seit zwei Jahren bestehenden klimapolitischen Stillstand im Gebäudesektor zementieren.
Unser Fazit
Den ursprünglichen Anspruch, die Regelungen zu vereinfachen und damit praxistauglicher zu machen und so zu effektivem Klimaschutz beizutragen, hat die Regierung offenbar vollends aufgegeben. Statt das Energieeinsparrecht klimagerecht, einfach und verbraucherfreundlich zu machen, bleibt die Bundesregierung bei komplizierter Bürokratie, ohne irgendwelche nennenswerten Fortschritte für Energiewende und Klimaschutz zu erreichen.
Bei einem Anteil von immerhin 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland schlummert im Bereich der Gebäudesanierung zur besseren Wärmespeicherung noch ein enormes Klimaschutzpotenzial, welches bisher nicht ausgeschöpft ist. Mehr →
Im geplanten Gebäudeenergiegesetz sollen mehrere Gesetze und Verordnungen zusammengeführt werden. Doch das darf nicht zur Folge haben, dass durch Öffnungsklauseln oder Flexibilisierungen die bestehenden energetischen Anforderungen an Gebäude aufgeweicht werden. Mehr →