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Verbände kritisieren geplante Wolfsverordnung in Brandenburg
30. Juni 2017 - Praxisuntauglich, rechtlich fragwürdig und ohne erkennbare Unterstützung für Weidetierhalter: In Brandenburg soll eine Wolfsverordnung verabschiedet werden, um den Umgang mit auffälligen Wölfen zu regeln. Mit der Verordnung sollen die bestehenden Managementpläne weiterentwickelt werden, um Akzeptanz zu schaffen und Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu mindern. Das ist grundsätzlich zwar vorbildlich, doch in der jetzigen Form weder praktikabel noch zielführend. Darüber hinaus ist sie womöglich rechtswidrig.
So wird zum Beispiel versucht, die große Verantwortung für den Umgang mit auffälligen Wölfen auf Weidetierhalter abzuwälzen. Das ist sowohl in praktischer, rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht nicht in Ordnung. Der Entwurf enttäuscht auch, da keinerlei Bezug auf eine Einbindung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) genommen wird. Die wurde 2016 auf ausdrücklichen Wunsch der Länder geschaffen, um sie beim Umgang mit auffälligen Wölfen beratend zu unterstützen. Außerdem fehlt in der Verordnung ein klares Statement dazu, dass der vorgelegte Entwurf nicht als Ersatz für den Einsatz flächendeckender Herdenschutzmaßnahmen verstanden wird.
Rückschritt für den Naturschutz in Deutschland
Würde die Verordnung in der aktuellen Form verabschiedet werden, könnte sie einen Rückschritt für das Wolfsmanagement und den Arten- und Naturschutz in Deutschland bedeuten. Ebenso würde das eigentliche Ziel, Konflikte zu vermeiden und Erleichterungen für Weidetierhalter zu schaffen, mit diesem Entwurf verfehlt. Aus diesem Grund nimmt der NABU – gemeinsam mit den Verbänden WWF, IFAW und GzSdW – in einem öffentlichen Brief an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt, und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg Stellung.
Lesen Sie hier den vollständigen offenen Brief:
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