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Jetzt NABU-Mitglied werden!Bienen und Imker sind wichtiger als Genmais
Bundesregierung muss Konsequenzen aus Honig-Urteil ziehen


08. September 2011 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, grundsätzlich nur mit einer Zulassung in den Handel kommen darf. Dieses Urteil ist wegweisend für die festgefahrene Debatte über Abstandsregelungen zwischen Gennmaisfeldern und Imkern. Auch für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen wird es jetzt ungemütlich, denn sie müssen nun weitläufig von Bienenstöcken abgeschirmt werden.
Mais MON 810 hat in Europa keine lebensmittelrechtliche Zulassung, damit sind selbst geringste Spuren im Honig verboten. Denn Honig, der Pollen des Maises MON 810 enthält, ist ein „genetisch verändertes Lebensmittel“ im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und benötigt eine entsprechende Zulassung. „Dies gilt nun entsprechend für alle Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, die keine lebensmittelrechtliche Zulassung haben, und stärkt entscheidend die Interessen der Konsumenten, die kein gentechnisch veränderten Lebensmittel wollen“, erklärt NABU-Präsident Tschimpke. In der Urteilsbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gentechnisch veränderte Organismen nicht rückholbar seien und deshalb einen nicht absehbaren Schaden für die Umwelt darstellen könnten. Überraschend deutlich stellt das Urteil klar, dass es für Bewertung des Risikos völlig unerheblich sei, ob diese Ausbreitung beabsichtigt oder unbeabsichtigt erfolgt.
„Die Bundesregierung muss daraus jetzt Konsequenzen ziehen. Tatsächlich sind Bienen und Imker weitaus wichtiger für eine ertragreiche und funktionierende Landwirtschaft als gentechnisch veränderter Mais“, kommentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Honig ist nicht vor Gentechnik geschützt
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt weiterhin MON 810 in Honig
Honig soll nun doch nicht gegen die Verunreinigung durch Pollen von genetisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigt zwar, dass Lebensmittel, die MON 810 enthalten, nicht zugelassen sind. Zugleich ist er aber der Auffassung, dass dies für Honig nicht gilt.
Imkermeister Radetzki vom Bündnis der Imker: "Warum sollen Honigkunden die Verunreinigung von Honig hinnehmen, obwohl weder eine spezielle Risikoprüfung durchgeführt wurde, noch eine entspechende Zulassung vorliegt? Konzerne wie Monsanto werden das als Freibrief auffassen, ihre risikoreichen Produkte ohne Rücksicht auf die gentechnikfreie Landwirtschaft in Verkehr zu bringen." Gerade erst hatte die Bundesregierung bestätigt, dass sie tatsächlich Risiken beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais sieht.
Honigbienen und Berufsimker gefährdet
Neues Gentechnik-Gesetz bremst Naturschutz aus - Positionspapier vorgestellt
19. Juni 2007 - Der NABU und der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) haben sich für einen sofortigen Anbaustopp des Gen-Maises "MON 810" sowie ein generelles Anbauverbot von Gen-Pflanzen in Schutzgebieten ausgesprochen. Nach wie vor steht der kommerziell angebaute Gen-Mais in Schutzgebieten unter anderem in Brandenburg und Sachsen und gefährdet dort Bienen und Schmetterlinge, kritisieren die beiden Verbände in einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Positionspapier. NABU und DBIB fordern ferner eine unabhängige Risiko-Forschung beim Anbau genmanipulierter Pflanzen sowie klare Abstands- und Haftungsregelungen für Gen-Bauern.
"Solange die ökologischen Risiken und die Gefahren für Bienen und andere Tiere nicht vollständig ausgeräumt werden können, muss auf den Anbau von Bt-Mais verzichtet werden. Es kann vor allem nicht sein, dass der Osten Deutschlands mit seinen ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen und seinen zahlreichen Naturschutzgebieten unter dem Motto "Es wird schon gut gehen" unkontrolliert und großflächig mit Gen-Äckern überzogen wird", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der genmanipulierte Mais erzeugt permanent und in allen Pflanzenteilen ein Insektizid, das mit dem Pollenflug verbreitet sowie in den Boden abgegeben wird und dort überdauern kann.
Vor allem Honigbienen in ihrer wichtigen Funktion als Bestäuber sind von dem toxischen Bt-Mais akut bedroht. Anlass zur Sorge bietet das Bienensterben in den USA - mit insgesamt 54,6 Millionen Hektar Hauptanbauland der Gentechnik. Dort sind im vergangenen Jahr über 60 Prozent der Bienenvölker gestorben. "Unsere Völker sind bereits durch Pollenmangel, Parasiten und den vielfältigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in einer schwierigen Situation. Das im Mais enthaltene Insektengift wird zu einem weiteren negativen Faktor für die Bienen werden. Unser Honig ist ein Premiumprodukt und wird gerade von den gesundheitsbewussten Kunden geschätzt, die Gentechnik in Lebensmitteln vehement ablehnen. Mit geschwächten Bienen und verunsicherten Kunden gibt es keine Zukunft für Berufsimker in Deutschland", sagte DBIB-Vorstandsmitglied Walter Haefeker.
Noch vor der Sommerpause will das Kabinett das neue Gentechnikgesetz verabschieden. Es sieht vor, dass künftig die Lage von Gen-Äckern nicht mehr genau angegeben werden muss. Somit wissen auch die zuständigen Behörden, Naturschützer und Imker vor Ort nicht mehr, wo der Gen-Mais steht. Darüber hinaus fehlt ein Konzept, um ökologische Risiken beim Genpflanzenanbau und in der Genpflanzenforschung zu erkennen. Weder Abstandsregelungen zu Schutzgebieten noch ein Anbauverbot in Schutzgebieten selbst werden festgeschrieben.
Der Schutz der Imker vor Kontaminationen bleibt in dem Gesetzentwurf unberücksichtigt. Da Bienen kilometerweit fliegen, greifen die bestehenden Vorschläge zur Koexistenz von herkömmlich wirtschaftenden Bauern und Gen-Bauern nicht. Mit dem Gesetz wird der schleichenden Verunreinigung von Saatgut, Natur und Landschaft Tür und Tor geöffnet.