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Die wichtigsten Organe und Instrumente der CBD

Vertragstaatenkonferenz und Finanzierungsmechanismus

Damit die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird und die Biodiversitätskonvention (CBD) umgesetzt werden kann, bedarf fester Strukturen. Folgende Organe und Instrumente stehen dabei als „Werkzeuge“ im Vordergrund.

Tropische Wasserlilien in einem  Gewässer im Harapan-Regenwald

Tropische Wasserlilien - Foto: rspb-images/C. Kendall

Arbeitsgruppen und Ausschüsse
Thematische Arbeitsprogramme
Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem
Finanzierungsmechanismus


Vertragstaatenkonferenz

Die Vertragstaatenkonferenz (Conference of the Parties, COP), die alle zwei Jahre stattfindet, ist das politische Entscheidungsgremium der Konvention zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD = Convention on Biological Diversity). Die endgültigen Beschlüsse werden durch die Umweltminister getroffen.


Arbeitsgruppen und Ausschüsse

Die COP wird durch eine Reihe von Arbeitsgruppen und Ausschüssen unterstützt, die sich auf thematische Schwerpunkte konzentrieren. Sie geben Empfehlungen, die auf der COP diskutiert, verhandelt und in der Regel auch beschlossen werden, Beispiele hierfür sind:

  • Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice (SBSTTA)
    (Ausschuss für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung der CBD)
  • Ad Hoc Open-ended Working Group on the Review of Implementation of the Convention (WGRI)
    (Auschuss für die Überprüfung der Umsetzung der Konvention)
  • Ad Hoc Open-ended Working Group on Protected Areas (WG-PA)
    (Arbeitsgruppe zu Schutzgebieten)
  • Working Group on Article 8(j)
    (Arbeitsgruppe zum Thema „Traditionelles Wissen und Rechte indigener Völker“)


Thematische und themenübergreifende Arbeitsprogramme

Die konkrete Arbeit der CBD ist in einer Vielzahl von thematischen und themenübergreifenden Arbeitsprogrammen organisiert. Eine Auflistung finden Sie unter www.cbd.int.


Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem

Der Clearing-House-Mechanismus (CHM) ist das zentrale Informations-, Kommunikations- und Kooperationssystem der Biodiversitätskonvention. Mit dem CHM wollen die Vertragsstaaten der CBD die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen allen Ländern fördern und den Austausch sowie den Zugriff auf Informationen und Daten rund um die Umsetzung der CBD unterstützen. Hierzu gehört auch die Informationsplattform des deutschen Clearing-House Mechanismus. Beispielsweise können hier Dokumente, Termine sowie Themen des Übereinkommens und aktuelle Aktivitäten, die speziell für deutsche Nutzer von Interesse sind, abgefragt werden. Zur Webseite des CHM


Protokolle

Im Rahmen der CBD wurden zwei völkerrechtlich verbindliche Protokolle verabschiedet: Das Cartagena-Protokoll über die Biologische Sicherheit und das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile.


Finanzierungsmechanismus

Um besonders die ärmeren Länder beim Schutz der Biodiversität zu unterstützen, gibt es, formell außerhalb der CBD, einen Finanzierungsmechanismus, die „Global Environment Facility“ (GEF), ein bei der Weltbank angesiedelter Umweltfonds. Er wird vor allem von den Industrienationen finanziell getragen und soll die Finanzierung von Projekten koordinieren und ermöglichen, die sich in Entwicklungsländern mit den Schwerpunkten Biodiversität, Klimawandel, internationale Gewässer, Übernutzung, Ozonschicht und langlebige organische Schadstoffe beschäftigen.


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