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Schweinebeweidung auf Streuobstwiesen
Was naturschutzfachlich sinnvoll ist
Streuobstwiese - Foto: Kathy Büscher/NABU Rinteln
Schweinehaltung auf Streuobstwiesen unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar und sinnvoll. Besonders wichtig sind dabei jedoch ein wirksamer Schutz von Jungbäumen und Wurzeln, eine angepasste Besatzdichte, zeitlich begrenzte Nutzung sowie ein Beweidungsmanagement, das Übernutzung vermeidet. Gleichzeitig gilt: Auf bislang ausschließlich gemähtem, naturschutzfachlich hochwertigem Grünland – insbesondere den FFH-Lebensraumtypen 6510 und 6520 – ist eine Umstellung auf Beweidung nicht empfehlenswert.
Generell können Beweidungen nicht pauschal bewertet werden. Einerseits kann sie positive Effekte haben, etwa durch die Förderung bestimmter Insektengruppen wie Dungfliegen. Andererseits sind empfindliche Grünlandtypen besonders zu schützen. Für die Praxis empfehlen sich aus Naturschutzsicht vor allem Umtriebsweiden statt Dauerbeweidung, da so punktuelle Übernutzung an stark frequentierten Plätzen vermieden werden kann. Auf eine ganzjährige Beweidung mit Schweinen sollte verzichtet werden. Sinnvoll ist ein Zeitfenster von Mai bis Oktober. Zudem sollte direkt vor der Obsternte keine Beweidung stattfinden, um Verunreinigungen zu vermeiden.
Baumschutz, Nutzung und Artenvielfalt
Besonders bei Jungbäumen sind robuste Schutzmaßnahmen entscheidend, etwa Gitter zum Schutz von Stamm und Wurzelbereich. Außerhalb sensibler Wurzelzonen kann das Wühlen der Tiere punktuell sogar zur Strukturvielfalt beitragen, wenn dadurch offene Bodenstellen und Ruderalflächen entstehen. Zusätzlich ist eine vielfältige Bewirtschaftung im Streuobstgebiet empfehlenswert: Kombinationen aus Mahd und Beweidung, unterschiedliche Nutzungszeitpunkte, kleinflächige Muster, verschiedene Obstbaumarten einschließlich Wildobst sowie strukturreiche Ränder mit Hecken oder Reisighaufen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine naturschutzfachlich vertretbare Beweidung mit Schweinen sind:
- Kein Einsatz auf naturschutzfachlich hochwertigem Mähgrünland, insbesondere nicht auf den FFH-Lebensraumtypen 6510 und 6520
- Wirksamer Schutz von Jungbäumen und Wurzeln, zum Beispiel durch robuste Gitter oder andere geeignete Schutzsysteme
- Angepasste Besatzdichte – grundsätzlich gilt: so wenig Tiere wie möglich, so viele wie nötig
- Umtriebsweiden statt Dauerbeweidung, um Übernutzung an einzelnen Stellen zu vermeiden
- Keine ganzjährige Beweidung; empfohlen wird ein Einsatz im Zeitraum Mai bis Oktober
- Keine Beweidung direkt vor der Obsternte, um Verunreinigungen des Obstes zu vermeiden
- Vielfältige Bewirtschaftung mit Mahd, unterschiedlichen Nutzungszeitpunkten und strukturreichen Randbereichen zur Förderung der Biodiversität
Hintergrundpapier zum Download:
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Die Länderkoordinatoren sind gerne bereit, auf allgemeine Anfragen zum Thema Streuobst oder auf spezielle Themenschwerpunkte Auskunft zu geben. Weiterhin stehen die Länderkoordinatoren nach individueller Vereinbarung für Referate zur Verfügung. Mehr →
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