Am Unteren Niederrhein ist ein wichtiges Brutgebiet für den stark gefährdeten Kiebitz – doch auch hier lauern viele Gefahren. Bitte helfen Sie dabei, die Kinderstuben des kleinen Vogels zu schützen!
Jetzt spenden!Streuobstwiesen und Berufsgenossenschaften
Ein Überblick
Im Gegensatz zu Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung wird der Beitrag allein vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe der Beiträge schwankt von Jahr zu Jahr, da die Beiträge im Umlageverfahren erhoben werden. D. h. die Beiträge richten sich nach den Ausgaben im Vorjahr.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG)
Da es sich bei Streuobstwiesenpflege um eine gartenbauliche bzw. landwirtschaftliche Tätigkeit handelt, sind die meisten Streuobstwiesenbesitzer*innen in der landwirtschaftlichen BG, die wiederum ein Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist.
Die Höhe des Beitrages wird aus folgenden drei Faktoren errechnet:
- Der Grundbeitrag liegt zwischen ca. 80,- Euro bei kleinen Betrieben und ca. 350,- Euro bei großen Betrieben.
- Dann gibt es einen Beitrag nach Betriebsgröße und
- einen Beitrag nach Gefahrenklassen. Soll heißen, Gras mähen ist wenig gefährlich, also wird ein geringerer Beitrag erhoben. Streuobstbäume schneiden ist gefährlich, also wird ein hoher Beitrag fällig.
Da die landwirtschaftlichen BG regional organisiert sind, variieren die Bedingungen je nach Region leicht. Die Flächengröße muss an die BG gemeldet werden, es sei denn, man beantragt die EU-Flächenförderung, dann meldet der Fördermittelgeber die Daten an die BG.
In Sachsen werden Streuobstwiesen, für die eine Grünlandförderung beantragt wird, immer als Grünland eingeschätzt (niedriges Verletzungspotential = niedriger Beitrag).
Beantragt man hingegen Fördergelder für Obst- und Dauergrünland (OD) werden die Flächen als Obstkultur angesehen (höheres Verletzungspotential = höherer Beitrag).
Diese Einordnung zeigt, dass Streuobstwiesen bei der BG nicht als Erwerbsobstbau gelten!
Bei Flächen bis 2.500 m² kann eine Befreiung beantragt werden.
In der LBG sind die Unternehmer*innen (Bäuer*innen) und die Angestellten versichert.
Es ist immer nur eine BG zuständig!
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
Die Beiträge in der landwirtschaftlichen BG sind relativ hoch. Es gibt die Möglichkeit, dass Unternehmen - das gilt vorwiegend für Vereine - sich über die Verwaltungs-BG unfallversichern. Dazu benötigt die BG eine Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens (z. B. Satzung). Dann wird eingeschätzt, welche BG zuständig ist.
In Sachsen sind alle Vereine, die Streuobstwiesen bewirtschaften, der VBG zugeordnet, was in der Regel viel günstiger ist.
Die Höhe des Beitrages wird aus folgenden zwei Faktoren errechnet:
- der Gefahrenklasse und
- der Bruttolohnsumme des Vereins.
Alle Angestellten sind versichert. Ob die Vereinsmitglieder versichert sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Für ehrenamtliche Helfer*innen kann bei der BG eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.
Jeder Unfall sollte der Berufsgenossenschaft gemeldet werden!
Stand: 19. Juni 2021
Text: NABU-Bundesfachausschuss Streuobst, Andreas Wegener, Grüne Liga Dresden / Oberes Elbtal e.V., Projekt Streuobstwiesen, Schützengasse 16/18, 01067 Dresden, 0351 / 4943376, streuobst.dresden@grueneliga.de