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Neue Bio-Bauern gesucht
Förderungsmöglichkeiten für ökologische Landwirtschaft in Deutschland



Schafbeweidung im NABU-Schutzgebiet Piepergrund (Uckermark) - Foto: NABU/Klemens Karkow
Die biologische Landwirtschaft hat gegenüber der konventionellen Landwirtschaft große Vorteile. Durch den Verzicht von Pestiziden und synthetischen Düngemittel kann sich das Boden- und Gewässerleben normal entwickeln und trägt so zu einem natürlichen und stabilen Ökosystem bei. Außerdem kann dadurch der drastische Artenrückgang der letzten Jahrzehnte bei typischen Feldpflanzen und -tieren verlangsamt werden. Der Ausstoß von Treibhausgasen ist bei der ökologischen Landwirtschaft bis zu 62 Prozent geringer.
Im Rahmen einer jährlichen wiederkehrenden Bewerbungsphase können sich Landwirte für den Förderpreis des NABU-Projektes „Gemeinsam Boden gut machen“ bewerben. Teilnehmen können Landwirte aus Deutschland, die an einer Umstellung auf Bio-Landwirtschaft interessiert sind, beziehungsweise solche, die Unterstützung benötigen, um ihre ökologisch bewirtschafte Fläche zu vergrößern.
Die Kriterien für die biologische Landwirtschaft werden über die in Deutschland anerkannten Bioanbauverbände definiert und über unabhängige Kontrollinstitute regelmäßig überprüft. Die Mitgliedschaft, sowie die Kontrollergebnisse müssen die prämierten Landwirte dem NABU in regelmäßigen Abständen zur Verfügung stellen.
Auf Grundlage der Bewerbungen gibt ein Fachgremium aus Landwirten und Ökologen eine Empfehlung an den Beirat. Der unabhängige Beirat, bestehend aus Landwirten, Naturschutzexperten, Bio-Anbauverbänden, Alnatura-Kunden und Wirtschaftsexperten, entscheidet über die Preisträger und Fördersummen.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb muss neu auf biologische Bewirtschaftung umgestellt werden, eine Teilumstellung ist nicht förderbar. Eine Betriebserweiterung ist nur dann förderbar, wenn ein neuer, zusätzlicher Betriebszweig aufgebaut wird, der erwartungsgemäß mindestens 30 % des Gesamtumsatzes des Betriebes bzw. 30 % Flächenzuwaches der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes ausmacht. Der umstellende Betrieb genügt in jeder Hinsicht den rechtlichen Anforderungen für Bio-Betriebe.
- Der Betrieb muss sich einem in Deutschland ansässigen Bio-Anbauverband (Biokreis e.V., Bioland e.V., Biopark e.V., Demeter e.V., Ecoland e.V., Ecovin e.V., Gäa – Vereinigung Ökologischer Landbau e.V., Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V., Verbund Ökohöfe e.V. und Verbund Ökohöfe Nordost e.V.) anschließen.
- Mit Erhalt des Förderpreises muss sich der Betrieb verpflichten mindestens fünf Jahre biologisch und als Mitglied eines deutschen Bio-Anbauverband zu wirtschaften. Dies muss durch jährliche Vorlage des Bio-Zertifikates und des Verbandszertifikates bei der Geschäftsstelle des NABU (Charitéstraße 3, 10117 Berlin) belegt werden und kann durch Besichtigungen des Betriebes durch den Beirat oder beauftragte des Beirates, wie z.B. Mitglieder des Fachgremiums, überprüft werden. Bei Nichteinhaltung der Kriterien und der Bindungsfrist, wird eine vollumfängliche oder teilweise Rückzahlung der Förderbeträge gefordert.
- Handelt es sich um eine Neuumstellung des Betriebes auf biologische Wirtschaftsweise, muss der Betrieb folgenden Kriterien bezüglich des Umstellungstermins entsprechen:
- EU-Bio-Vertrag max. seit 24 Monaten und gleichzeitig
- Bio-Verbandsvertrag seit max. 12 Monaten vor Einsendeschluss (Stichtag ist die letzte Unterschrift des Erzeugervertrages (z.B. Bioland, Biokreis, Gäa, Naturland) bzw. Markenzeichennutzungsvertrag (z.B. demeter), es sei denn der Vertragsbeginn ist davon abweichend vertraglich definiert (z.B. im Erzeugervertrag von Bioland))
- Die förderungswürdige Betriebsstätte und sämtliche von ihr bewirtschafteten Flächen müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Es können sowohl reine landwirtschaftliche Betriebe als auch solche, die am Hof Verarbeitung und Vermarktung (einschl. Restauration, Urlaub am Bauernhof) betreiben, gefördert werden.
- Voraussetzung ist eine gesunde wirtschaftliche Grundlage des umstellenden Betriebes. Insoweit sind vor allem Betriebe, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, von der Förderung ausgeschlossen.
- Der Betrieb will die biologische Wirtschaftsweise beibehalten.
Bewerbungsunterlagen
Eine genaue Ausführung, was unter den genannten Bewerbungsunterlagen zu verstehen ist, erhalten Sie über nachfolgendes Kontaktformular. Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Betriebsspiegel
- Motivationsschreiben für die Umstellung
- Umstellungsplan
- Auszug der Buchführungsergebnisse
- Empfehlung des Umstellungsberaters des deutschen Bioanbauverbandes
- Optional: Empfehlung der Offizialberatung
- Unterschriebene Förderbedingungen
Die Bewerbungsunterlagen müssen digital bis zum 31. Juli 2019 vollständig bei ABBI-Bewerbung@NABU.de eingegangen sein (Posteingangsstempel bzw. Verschickungsdatum bei Mails zählen).
Bewerbungsverfahren und Ablauf
Die Bewerbungsunterlagen müssen digital bis zum 31. Juli 2019 vollständig bei ABBI-Bewerbung@NABU.de eingegangen sein (Posteingangsstempel bzw. Verschickungsdatum bei Mails zählen). Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen dazu, welche Unterlagen einzureichen sind, erhalten Sie über nachfolgendes Kontaktformular.
Über die Vergabe einer Förderung entscheidet der Beirat auf Grundlage der Bewertung aller eingegangenen Anträge mit Unterstützung eines Fachgremiums.
Über die Entscheidung zu einer Förderung werden die Bewerber nach eingehender Prüfung des Fachgremiums und Beirates im Dezember 2019 informiert. Wir bitten diese bis dahin um Geduld, da wir eine größere Anzahl Bewerbungen erwarten und diesen gerne die angemessene Aufmerksamkeit schenken möchten. Alle Bewerber werden anschließend schriftlich per E-Mail informiert. Betriebsbesichtigungen durch die Mitglieder des Fachgremiums können in dieser Zeit erforderlich sein.
Das zur Verfügung stehende Förderkontingent ist begrenzt, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die bisher geförderten Landwirtinnen und Landwirte
Mit insgesamt 230.000 Euro unterstützen NABU und Alnatura in diesem Jahr acht Landwirtinnen und Landwirte, die von konventioneller auf ökologische Landwirtschaft umstellen. Denn die EU finanziert eine naturverträgliche Landwirtschaft nicht ausreichend. mehr →
Mit dem Projekt „Gemeinsam Boden gut machen“ werden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, die auf Öko-Landbau umsteigen wollen. Die Bundesministerin kündigt nun die stärkere Förderung für den Biolandbau an. mehr →
Mit jährlich mehreren hunderttausend Euro fördern der NABU und die Biolebensmittel-Handelskette Alnatura den Ökolandbau. Schon 10.000 Hektar Äcker und Grünland konnten so zusätzlich umgestellt werden. Die nächsten Preisträger stehen nun fest, die Auszeichnung findet Anfang 2019 statt. mehr →
„Gemeinsam Boden gut machen“ - unter diesem Motto fördern NABU und Alnatura auch in diesem Jahr wieder Landwirte bei der Umstellung auf ökologische Landwirtschaft. Weitere 4.134 Hektar bleiben damit zukünftig pestizidfrei. mehr →
Anlässlich des internationalen Weltbodentags warnt der NABU vor zunehmenden Belastungen der Böden in Deutschland. Gemeinsam mit Alnatura steigert er nun den Anteil an Bio-Anbaufläche – denn gesunde Böden sind für die Erzeugung von Lebensmitteln unverzichtbar. mehr →
Die Umstellung von konventioneller zu ökolögischer Landwirtschaft ist mit vielen (finanziellen) Anstrengungen verbunden. Für Familie Drodofsky mit ihrem Milchviehbetrieb hat sich das Unterfangen trotzdem gelohnt. mehr →
Familie Knöfel in Edertal-Anraff in Nordhessen baut dank der ABBI-Initiative einen Stall für Bio-Hühner. Sie starten damit als Bioland-Bauernhof und wagen den Schritt zur Haupterwerbstätigkeit. mehr →