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Erste Hilfe für Vögel

Erste Hilfe für Vögel

So helfen Sie verletzten Tieren

Wenn Sie einen verletzten Vogel oder einen Jungvogel gefunden haben und nicht sicher sind, um welche Art es sich handelt, könnten Ihnen die Abbildungen auf der Internetseite der Wildvogelhilfe weiter helfen. Von der jeweiligen Vogelart hängt in vielen Fällen das weitere Vorgehen ab. Die am häufigsten gefundenen Vögel sind: Mauersegler, Ringeltaube, Haussperling, Nebelkrähe und Elster.

Wie kann einem flugunfähigen Vogel geholfen werden?

Podcast mit Experten-Tipps
Waldkauz 4/2012

Andre Hallau, Leiter der Wildvogelstation Berlin erzählt von seiner Arbeit und gibt Tipps zur Ersten Hilfe.

Dafür ist es notwendig einzuschätzen, ob es sich um einen Jungvogel oder um einen bereits selbständigen Vogel handelt. Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungvögel flugunfähig das Nest. Dies ist ganz natürlich und ist Bestandteil des Feindvermeidungsverhaltens. Hierdurch wird das Risiko verringert, dass alle Jungvögel gleichzeitig einem Fressfeind zum Opfer fallen. Die Jungvögel werden auf dem Boden weiter von den Eltern versorgt. Sitzt ein Jungvogel auf der Straße oder in einem ähnlichen Gefahrenbereich, so sollte dieser in eine angrenzende Grünanlage und je nach Vogelart ins Gebüsch bzw. auf einen Baum gesetzt werden. Unsere heimischen Vögel riechen fast nichts, Sie brauchen sich also keine Gedanken wegen eines eventuell an den Jungen haftenden Menschengeruchs zu machen.

Eine Ausnahme bilden Mauersegler und Schwalben, diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Auch einen jungen Waldkauz bitte nicht mit nach Hause nehmen. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch gut gemeinte, aber falsche Versorgung in Menschenhand. Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann rufen Sie den NABU oder Mitarbeiter der Wildtierpflegestation in Ihrer Nähe an. Adressen finden Sie über die Karte.

Tierpflege- und Auffangstationen in Deutschland:



Wann sollte Polizei oder Feuerwehr hinzu gezogen werden?
Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wäre, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.

Stadttaube

Stadttauben sind keine Wildtiere. Ihnen kann der NABU leider nicht helfen.

Wie kann ich einer verletzten Stadttauben helfen?
Bei einer Stadttaube handelt es sich nicht, wie oft vermutet, um einen Wildvogel. Sie unterliegt demzufolge nicht dem Naturschutzrecht. Als Naturschutzverein retten wir mehreren tausend Wildvögeln jedes Jahr das Leben. Dies ist eine enorme Anstrengung, die sich nicht beliebig ausbauen lässt. Deshalb wenden Sie sich bitte an Tierschutzvereine, die sich speziell um verwilderte Haustauben kümmern.

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Ansprechpartner

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Lars Lachmann
NABU-Vogelschutzexperte
Lars.Lachmann@NABU.de

 

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