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Rabenvogelmord: kein gerichtliches Nachspiel

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Tierschutzverstößen ein

Rabenkrähe

Rabenkrähe

7. Dezember 2005: Die massenhaften Krähentötungen im Landkreis Leer bleiben ohne gerichtliches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Aurich mitteilt, wurden sämtliche Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz jetzt eingestellt. Der NABU und andere hatten gegen die Behörden, die die Krähenjagd genehmigt hatten, sowie gegen Jäger und andere Beteiligte Strafanzeige gestellt.

Das Verhalten der beteiligten Behörden und Personen sei "strafrechtlich nicht zu beanstanden" gewesen, begründete die Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung. Sie lehnte es zudem ab, ein Ermittlungsverfahren gegen Niedersachsens Landwirtschaftminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) einzuleiten, "da ein Anfangsverdacht nicht besteht". Dabei wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, "dass sie keine allgemeine Kontrolle der Richtigkeit des Verhaltens von Verwaltungsbehörden durchführt, dies ist allein Sache des jeweils zuständigen Aufsichtsamtes. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist allein die Prüfung, ob ein strafrechtliches relevantes Verhalten vorliegt. Selbst eine falsche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde ist nicht automatisch strafbar."

"Wir sind erstaunt über die juristischen Winkelzüge in der Ablehnung. Viele Juristen bewerten den Sachverhalt völlig anders", sagte der niedersächsische NABU-Landesvorsitzende Hans-Jörg Helm in einer ersten Reaktion. Der NABU werde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft prüfen und dagegen Einspruch einlegen.

Bei dem Projekt der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) sollte untersucht werden, ob sich die Bestände von Wiesenvögeln erholen, wenn massenhaft Krähen getötet werden. Dazu wurden mehr als 12.000 Rabenkrähen und Elstern umgebracht. Der NABU hatte den wissenschaftlichen Wert der Rabenvogeltötungen von Anfang an bezweifelt und eine Protestaktion gestartet. Außerdem wurde zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund in Brüssel Beschwerde gegen das Land Niedersachsen eingelegt. Nach europäischem Recht ist das "wahllose und massenhafte Fangen und Töten von Vögeln" streng verboten. Nach heftigen Protesten hat das niedersächsiche Landwirtschaftsministerium die Krähentötungen im Kreis Leer Ende Juli auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

NABU-Proteste zeigen Wirkung

Rabenvogelmord im Kreis Leer wird vorerst nicht fortgesetzt

26. Juli 2005: Nach den erfolgreichen Protesten des NABU gegen die Kormorantötungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun auch aus Niedersachsen einen ersten Erfolg zu melden: Das Landwirtschaftsministerium hat die Krähentötungen im Kreis Leer zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Das "wissenschaftliche Projekt" der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) hatte während der Brutzeit der Vögel pausiert, sollte aber Anfang August wieder aufgenommen werden. Die Tierärztlichen Hochschule will untersuchen, ob sich die Bestände von Wiesenvögeln erholen, wenn massenhaft Krähen getötet werden. Bisher sind hierfür mehr als 12.000 Rabenkrähen und Elstern umgebracht worden.

Elster flügelschlagend

Elster

Bevor weitere Tiere getötet würden, müssten erst die bisherigen Ergebnisse der Studie ausgewertet werden, so Ministeriumssprecher Gert Hahne. Geklärt werden müsse auch, ob die Tötungen der Krähen den Bestand tatsächlich verringerten. Möglicherweise gleiche eine höhere Geburtenrate oder Zuwanderung von Krähen aus anderen Gebieten den Verlust aus. Von Wissenschaftlern sei man außerdem auf neue Untersuchungen aus den Niederlanden hingewiesen worden. Sollten diese "für vergleichbare Biotopverhältnisse Ergebnisse liefern, die das Projekt in Leer ebenfalls zum Inhalt hat, wäre nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums und des TiHo-Instituts eine Doppeluntersuchung nicht sinnvoll."

Der NABU hatte den wissenschaftlichen Wert der Rabenvogeltötungen von Anfang an bezweifelt und bereits im April eine Protestaktion gestartet. Außerdem wurde zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund bei der EU in Brüssel Beschwerde gegen das Land Niedersachsen eingelegt. Nach europäischem Recht ist das "wahllose und massenhafte Fangen und Töten von Vögeln" streng verboten.

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