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Feinstaub-Fahrverbot in der Umweltzone
Feinstaub-Fahrverbot in der Umweltzone
Banger Blick in die Fahrzeugpapiere: Welches Auto bekommt welche Plakette?
Mit dem Auto in die Stadt? Wer nicht aufs Fahrrad umsteigen will, benötigt in vielen Großstädten demnächst eine spezielle Plakette, die die genaue Schadstoffklasse des Wagens ausweist.
05. Januar 2007 -
München, Dortmund, Cottbus, Berlin, Bremen, Göttingen - die Liste der Städte, in denen die Konzentration mit gesundheitsschädlichem Feinstaub im vergangenen Jahr die gesetzlichen Grenzwerte um ein vielfaches überschritten haben, ist lang. Zu lang! Die hohe Feinstaubbelastung führt in Europa nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 370.000 vorzeitigen Todesfälle pro Jahr. Eine wesentliche Quelle für Feinstaub sind Fahrzeuge, insbesondere Diesel ohne geregelte Partikelfilter.
Zahlreiche deutsche Großstädte wollen deshalb ab dem 1. März oder in der Zeit danach Umweltzonen einrichten, in denen Autos mit älterem Kat und alte Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. So soll der Anteil des Feinstaubs aus dem Verkehrsbereich reduziert werden.
Rot, gelb oder grün?
Für die abgestuften Fahrerlaubnisse werden alle Fahrzeuge in vier Kategorien unterteilt. Doch erst Mitte Dezember wurde bekannt, welche Fahrzeuge aus den Zonen verbannt werden sollen: beileibe nicht nur alte Kisten, sondern alle Autos der Schadstoffgruppe 1. Über die Fahrverbote entscheidet künftig eine so genannte Umweltplakette, die je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben hat. In welche Gruppe ihr Auto fällt, können Autofahrer den Fahrzeugpapieren entnehmen.
Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser kommen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe 2 fällt, kann eine rote Plakette am Auto befestigen. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet. Dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Plakette wird voraussichtlich zwischen fünf und zehn Euro kosten und ist unter anderem bei Zulassungsstellen oder Prüfstationen erhältlich.
Die Schadstoffklasse eines Autos ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren. Diese Schlüsselnummern finden sich in älteren Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 ("Fahrzeug- und Aufbauart") an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 wurden allerdings andere Fahrzeugpapiere ausgestellt. Dort steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Bei Pkw mit Benzinmotoren erhalten die Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die grüne Feinstaubplakette. Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 haben. Selbstzünder mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 oder 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es für Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72.
Keine Plakette gleich Fahrverbot
Wer keine Plakette am Auto führt, darf künftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Sie haben in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag "aG", "H" oder "Bl".
Wann genau die Umweltzonen eingerichtet und wie sie in den einzelnen Städten zugeschnitten sein werden, ist allerdings noch nicht bekannt. So plant Stuttgart ab 1. Juli 2007 eine Umweltzone, Berlin will voraussichtlich ab 2008 den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings zur Umweltzone erklären. Ähnliche Vorhaben gibt es im Ruhrgebiet, in Köln und in anderen mittelgroßen und großen Städten. Bereits jetzt existieren in vielen Städten auf einzelnen Strecken oder in ganzen Stadtteilen Durchfahrverbote für Lkws.
Schadstoffplaketten-Suchformular der GTÜ

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