NABU.de Themen Umweltpolitik Lärm

Lärmaktionspläne

Umgebungslärm gefährdet die Gesundheit

Lärmaktionspläne nur wirkungsvoll durch Verkehrsverlagerung

Straßenlärm in der Stadt

Studien zufolge fühlt sich bereits jeder sechste in Deutschland vom Straßenverkehrslärm stark gestört.

18. Juli 2008 - 27 deutsche Ballungsräume und Städte müssen heute in Brüssel ihre Lärmaktionspläne entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie einreichen. Der NABU fordert von den Behörden die rasche Umsetzung der in den Plänen dargestellten Anti-Lärm-Maßnahmen. "Lärm ist immer noch die vernachlässigte Umwelt- und Gesundheitsbelastung Nummer eins", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Dabei trägt der Straßenverkehr nicht nur zur Kohlendioxid- und Feinstaubbelastung bei, er ist auch Hauptverursacher von unerwünschtem Lärm. Deshalb brauchen wir Maßnahmen, die den Fahrradverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel in den Ballungsräumen attraktiver machen. Kurzfristig wirkungsvoll gegen den Krach wäre zudem eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung in Ballungsräumen auf 30 Stundenkilometer."

LKW auf nasser Straße

Besonders laut sind tonnenschwere LKW .

Lärm verursacht Schlafstörungen und Herz-Kreislaufkrankheiten. Das ist für die Betroffenen ebenso ein Problem, wie für die gesamte Volkswirtschaft. Bereits jeder sechste Deutsche fühlt sich Studien zufolge vom Straßenverkehrslärm stark gestört. In Deutschland sollen in Wohn- und Erholungsgebieten 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel tagsüber nicht überschritten werden. Verbindliche und europaweit einheitlich gültige Grenzwerte gibt es jedoch nicht.

Die Lärmaktionspläne orientieren sich an den 2007 vorgelegten Lärmkarten, die zeigen, wo die Belastung am höchsten ist. "Um ruhige Siedlungsräume zu bewahren und Problembereiche zu entlasten, sind auch bundesweite Weichenstellungen notwendig", betont Benjamin Bongardt, NABU-Referent für Umweltpolitik. "Solange zum Beispiel 75 Dezibel laute Pkw zugelassen werden und Lkw diesen Wert um ein Vielfaches übertreffen, werden die Lärmaktionspläne nur die halbe Wirkung entfalten. Die Notwendigkeit von Reduzierungen an der Quelle wird besonders offensichtlich, wenn man bedenkt, dass ab 2012 auch kleinere Städte gesetzlich verpflichtet sind, gegen den Lärm vorzugehen."

Die von den Lärmaktionsplänen betroffenen 27 deutschen Ballungsräume und Städte sind:

Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Bremen
Dortmund
Dresden
Düsseldorf
Duisburg
Essen
Frankfurt am Main
Gelsenkirchen
Hamburg
Hannover
Karlsruhe
Köln
Leipzig
Mannheim
Mönchengladbach
München
Münster
Nürnberg
Stuttgart
Wiesbaden
Wuppertal

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