NABU.de Themen Streuobst Vermarktung Kriterien für Streuobstsaft existieren
Kriterien für Streuobstsaft existieren
Kriterien für Streuobstgetränke existieren
Sicherheit durch NABU-Qualitätszeichen für Streuobstprodukte - Missbrauch bei 30 bis 40 Millionen Behältnissen
Zabergäu-Apfel
"Bereits seit 1996 gibt es einen bundesweiten Konsens der Streuobst-Aufpreisvermarkter - auf den können die Verbraucher vertrauen", so Dr. Markus Rösler, der Sprecher des NABU-Bundesfachausschuss Streuobst. Der auch 2001 und 2007 bei den bundesweiten Treffen bestätigte Minimalkonsens lautet "getrennte Erfassung von Streuobst, das zu 100 Prozent von Hochstämmen stammen muss und ohne synthetische Pestizide und Düngemittel erzeugt wurde".
Rösler verweist auf die erst im März 2007 verabschiedete "Fuldaer Erklärung" im Streuobstbau, in der auch Forderungen zum Abschaffen der Kriterien "Form, Farbe und Größe" bei den EU-Qualitätsnormen sowie Mindeststandards für Anträge zum EU-Herkunftsschutz formuliert wurden.
"Bereits 1987 haben BUND-Gruppen die erste Aufpreisvermarktung in Deutschland initiiert. Seit 20 Jahren haben weit über 100 Vermarkter von Streuobstgetränken diesen Minimalkonsens entwickelt und immer wieder bestätigt. Seit 1988 gibt es das NABU-Qualitätszeichen für Streuobstprodukte. Wer Produkte mit diesem Zeichen kauft oder sich bei BUND- und NABU-Gruppen erkundigt, ist auf der sicheren Seite", so Rösler.
1994 entwickelte der NABU aufgrund des ersten Missbrauches des Begriffes Streuobst erstmals ein Positionspapier zum Schutz des Begriffes Streuobst. In der Folge einigten sich die Streuobst-Aufpreisvermarkter 1996, 2001 und 2007 bei ihren vom NABU koordinierten bundesweiten Treffen auf Mindeststandards.
"Bei der überwiegenden Mehrzahl der Streuobst-Aufpreisvermarkter gibt es noch weit darüber hinaus gehende Kriterien. Dazu gehören Nachpflanz- und Pflegegebote, Gülle- oder Klärschlammverbot, generelles Spritzverbot oder Vorschriften zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Mahd. Das alles ist grundsätzlich sinnvoll, aber eben oberhalb des bundesweiten Konsens", macht Rösler den Unterschied zwischen Minimalkonsens und Zusatzvorgaben deutlich.
Nach Schätzungen des NABU gehen in Deutschland zwischenzeitlich 30 bis 40 Millionen Behältnisse über die Ladentheken, auf denen "Streuobst" steht, aber keine getrennte Erfassung stattfindet, so dass keinerlei Kontrolle möglich ist. Den Umfang der 100-prozentigen Streuobstgetränke schätzt Rösler in Abhängigkeit von der stark schwankenden Streuobsternte auf sechs bis zehn Millionen Liter ein.
Beitrag erstellt am 23. August 2007.

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