NABU.de Themen Streuobst Vermarktung

Aufpreisvermarktung

Aufpreisvermarktung

Nebenerwerb wird wieder rentabel

Der Schutz von Streuobstwiesen als wertvollen Kultur-Lebensräumen gehört zu den im NABU vor Ort am weitesten verbreiteten Anliegen. Der NABU-Bundesfachausschuss Streuobst kann ebenfalls auf besonders viele qualifizierte Mitstreiter zählen. Dabei richtet sich das Augenmerk neben Naturschutzaspekten und dem Schutz alter Sorten vor allem auf die wirkungsvolle Vermarktung des Obstes und der Streuobstprodukte. Denn der NABU will keine Museen schaffen, sondern eine beispielhafte, wirtschaftlich tragfähige Landnutzung fördern und entwickeln.

Saftflaschen

Nirgends arbeiten in Mitteleuropa Landwirte und Naturschützer inzwischen so gerne, kooperativ und erfolgreich zusammen, wie in der Streuobst-Aufpreisvermarktung. Die Idee ist einfach: Die Landwirte verpflichten sich, das Obst nur von Hochstamm-Obstbäumen anzuliefern, bei denen sie keine synthetischen Pestizide oder synthetische Düngemittel einsetzen (so auch die offizielle Definition von Streuobst - Brockhaus 2004), sowie das Obst regional zu verwerten. Dafür bekommen die Erzeuger einen Aufpreis gegenüber konventionellem Obst. 14 bis 20 Euro erhalten die Landwirte pro Doppelzentner anstelle der üblichen 5 bis 10 Euro. Die Verbraucher zahlen je Liter 10 bis 15 Cent Aufpreis. Naturschützer und Verbraucher machen so den Streuobstbau als landwirtschaftlichen Nebenerwerb wieder rentabel.

Heute gibt es bundesweit über 100 derartiger Projekte, initiiert von Naturschutzverbänden wie dem NABU sowie von Keltereien und Landwirten. Erzeugt wird überwiegend Apfelsaft, aber auch Birnensaft und -sekt, Apfel-Mango-Maracuja-Saft, Apfelschorle und Apfelwein sowie Spezialitäten wie "Äppelwoi mit Schlehen". Die Projekte befinden sich hauptsächlich in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen, zunehmend auch im Osten der Bundesrepublik. Sieben bis acht Millionen Liter Saft jährlich und damit ein Gesamtumsatz von deutlich über zehn Millionen Euro werden inzwischen regelmäßig erreicht.

Eine wichtige Rolle spielt dabei das seit 1988 vom NABU vergebene Streuobst-Qualitätszeichen, das den Erzeugern höhere Preise und den Verbrauchern hochwertige Streuobstprodukte garantiert. Verboten ist u.a. der Einsatz von Farb- und Konservierungsstoffen und natürlich müssen Mehrwegflaschen verwendet werden. Für bestimmte Inhaltsstoffe wurden Grenzwerte festgelegt, die bei regelmäßigen Stichprobenanalysen durch ein anerkanntes Untersuchungslabor gemessen werden.

Noch mehr Informationen zum Thema Streuobst-Aufpreisvermarktung
finden Sie hier.

Aufpreisvermarkter-Resolution 2001

mehr Aufpreisvermarkter-Resolution 2007 (Fuldaer Erklärung)

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