NABU.de Themen Naturschutz Naturschutz international Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt (CBD)

Biologische Vielfalt weltweit mit der CBD

Weltweiter Einsatz für die Vielfalt des Lebens

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD)

CBD-Logo

Die Konvention zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD = Convention on Biological Diversity) ist 1992 als völkerrechtlicher Vertrag auf der UN Konferenz zu Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro geschlossen worden. Inzwischen sind fast alle Staaten der Welt (193) der Konvention beigetreten. Die CBD verfolgt drei Ziele:

  • den Erhalt der biologischen Vielfalt
  • die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
  • den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt

Unter biologischer Vielfalt versteht die CBD die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen, die Artenvielfalt (dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind) und die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind. Auch die Vielfalt an vom Menschen gezüchteten Nutztierrassen und Pflanzen gehört hierzu (Agrobiodiversität). Weltweit sind heute etwa zwei Millionen Arten bekannt.


Artensterben heute schneller als jemals zuvor

Erlenbruch

Auwälder gehören zu Deutschlands artenreichsten aber auch gefährdetsten Lebensräumen.

Hintergrund für das Entstehen des Übereinkommens ist der rapide, menschgemachte Verlust an biologischer Vielfalt. Das Artensterben geht heute hundert bis tausend mal schneller vonstatten als es natürlicherweise der Fall wäre. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Besonders sind die Zerstörung von Lebensräumen, die direkte Verfolgung und Übernutzung von Tieren und Pflanzen, die Einführung gebietsfremder invasiver (also stark ausbreitender und andere Spezies verdrängende) Arten, sowie in neuester Zeit zunehmend der Klimawandel verantwortlich.

Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Vielfalt

Neben ihrer weltweiten Wirksamkeit ist das Besondere an der CBD die Tatsache, dass die Konvention neben den „klassischen“ Maßnahmen des Naturschutzes (zum Beispiel Einrichtung von Schutzgebieten) auch die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt betont und anerkennt. Hierbei geht es vor allem um den sogenannten „Vorteilsausgleich“ zwischen dem, der die biologische Vielfalt nutzt und dem, der die biologische Vielfalt für diese Nutzung erhält. So sollen insbesondere Entwicklungsländer, die meist einen überdurchschnittlich hohen Grad biologischer Vielfalt aufweisen, und indigene Völker an den Gewinnen beteiligt werden, die zum Beispiel die Pharma-Industrie aus der Entdeckung neuer Wirkstoffe zieht, welche sie aus Tieren und Pflanze, die in diesen Ländern vorkommen gewinnt. Dadurch sollen Anreize für den Erhalt der Lebensräume dieser Arten entstehen.

Organe und Instrumente der CBD
Homepage der CBD

Die Hoffnung stirbt zuletzt

NABU-Experte berichtet von der Weltnaturschutzkonferenz in Nagoya

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Die zehnte Weltnaturschutzkonferenz fand vom 18. bis 29. Oktober in Nagoya/Japan statt. Auf sie kam im Internationalen Jahr der Biodiversität besondere Bedeutung zu. Das Scheitern der Weltgemeinschaft am 2010-Ziel, das Artensterben deutlich zu verlangsamen, ist allgemein eingeräumt worden. Nun ging es darum, aus der Blamage zu lernen, neue Ziele zu definieren, Maßnahmen zu vereinbaren und vor allem die Finanzierung dafür zu sichern. mehr Mehr

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