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Naturschutz international
Naturschutz international
Internationale Arbeit für die biologische Vielfalt
In einer globalisierten Welt sind auch die Bedrohungen für die Natur nahezu grenzenlos. Im Rahmen des 1992 geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) bemühen sich die Regierungen der Welt, gemeinsam Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt zu ergreifen und Regeln zur fairen und nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen zu vereinbaren. Der NABU und seine internationalen Partner begleiten diesen Prozess seit den Anfängen.
Naturschutz ohne Grenzen
Internationale Arbeit für die biologische Vielfalt

Die Natur kennt keine Grenzen. Zugvögel ziehen über Kontinente, wandernde Säugetiere suchen jenseits von Landesgrenzen neue Lebensräume und lokale Umweltverschmutzungen haben globale Auswirkungen. Der NABU, einer der größten europäischen Umweltverbände, engagiert sich deshalb seit vielen Jahren auch auf internationaler Ebene und führt modellhafte Projekte durch, in enger Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort.
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Biologische Vielfalt weltweit mit der CBD
Hintergründe zur Konvention zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD)

Die „Convention on Biological Diversity“ (CBD) ist 1992 als völkerrechtlicher Vertrag auf der UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung geschlossen worden. Inzwischen sind fast alle Staaten der Welt (193) der Konvention beigetreten, um die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen. Die Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu sichern und deren Nutzung nachhaltig zu organisieren.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt
NABU-Experte berichtet von der Weltnaturschutzkonferenz in Nagoya

Die zehnte Weltnaturschutzkonferenz fand vom 18. bis 29. Oktober in Nagoya/Japan statt. Auf sie kam im Internationalen Jahr der Biodiversität besondere Bedeutung zu. Das Scheitern der Weltgemeinschaft am 2010-Ziel, das Artensterben deutlich zu verlangsamen, ist allgemein eingeräumt worden. Nun ging es darum, aus der Blamage zu lernen, neue Ziele zu definieren, Maßnahmen zu vereinbaren und vor allem die Finanzierung dafür zu sichern.
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Vorsorge gegen Schäden aus der Gentechnik
Das „Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit " (CPB)

Der grenzüberschreitende Handel und Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen ist international geregelt. Das „Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit“ (CPB) soll zum Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Gefahren durch diese sogenannten GVO beitragen. Entwicklungsländer sollen Unterstützung bei ihrer dahingehenden Gesetzgebung sowie bei Einfuhr und Anbau erhalten.
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Ansprechpartner
Konstantin Kreiser
NABU-Experte für internationale Biodiversität
Konstantin.Kreiser@NABU.de
Naturschutzmacher
Wir sind für den NABU aktiv. Mehr
