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Naturschutz international
Naturschutz international
Internationale Arbeit für die biologische Vielfalt
In einer globalisierten Welt sind auch die Bedrohungen für die Natur nahezu grenzenlos. Im Rahmen des 1992 geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) bemühen sich die Regierungen der Welt, gemeinsam Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt zu ergreifen und Regeln zur fairen und nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen zu vereinbaren. Der NABU und seine internationalen Partner begleiten diesen Prozess seit den Anfängen.
Naturschutz ohne Grenzen
Internationale Arbeit für die biologische Vielfalt

Die Natur kennt keine Grenzen. Zugvögel ziehen über Kontinente, wandernde Säugetiere suchen jenseits von Landesgrenzen neue Lebensräume und lokale Umweltverschmutzungen haben globale Auswirkungen. Der NABU, einer der größten europäischen Umweltverbände, engagiert sich deshalb seit vielen Jahren auch auf internationaler Ebene und führt modellhafte Projekte durch, in enger Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort.
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Biologische Vielfalt weltweit mit der CBD
Hintergründe zur Konvention zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD)

Die „Convention on Biological Diversity“ (CBD) ist 1992 als völkerrechtlicher Vertrag auf der UN-Konferenz zu Umwelt und Entwicklung geschlossen worden. Inzwischen sind fast alle Staaten der Welt (193) der Konvention beigetreten, um die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen. Die Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu sichern und deren Nutzung nachhaltig zu organisieren.
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COP 11 in Hyderabad
Weltnaturschutzkonferenz vom 8. bis 19. Oktober 2012

Die elfte Vertragstaatenkonferenz (COP 11) der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) findet im Oktober 2012 im indischen Hyderabad statt. Zwei Jahre nach dem der Vorgängergipfel in Nagoya/Japan einen ambitionierten „Strategischen Plan 2011-2020“ für die Rettung der Artenvielfalt beschlossen hat, müssen die 193 Regierungen sich diesmal auf die Finanzierung seiner Umsetzung einigen.
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Vorsorge gegen Schäden aus der Gentechnik
Das „Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit " (CPB)

Der grenzüberschreitende Handel und Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen ist international geregelt. Das „Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit“ (CPB) soll zum Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Gefahren durch diese sogenannten GVO beitragen. Entwicklungsländer sollen Unterstützung bei ihrer dahingehenden Gesetzgebung sowie bei Einfuhr und Anbau erhalten.
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Ansprechpartner
Konstantin Kreiser
NABU-Experte für internationale Biodiversität
Konstantin.Kreiser@NABU.de
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