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Bundesländer gefährden Artenvielfalt

Bundesländer gefährden Artenvielfalt

BUND und NABU gegen Schwächung des deutschen Naturschutzrechts

Reichstagskuppel

Das Bundesnaturschutzgesetz soll am 19. Juni verabschiedet werden.

02. Juni 2009 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der NABU rufen die Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer zur Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland zurückzuweisen. Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und Lebensräumen sei schon der erste Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes ein Minimalkompromiss gewesen, der eine Reihe von Defiziten aufweise. Ein großer Teil der vom Bundesrat gewünschten Korrekturen am Entwurf fordere nun noch weitergehende Verschlechterungen im Naturschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz soll voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett behandelt und am 19. Juni im Bundestag verabschiedet werden.

Bundesländer müssen mehr Verantwortung zeigen

Feuchtwiesen am Federsee

Der Schutz bedrohter Lebensräume wie Feuchtwiesen oder Buchenwälder, fördert nicht zuletzt auch die Lebensqualität in Deutschland.

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: „Die Bundesländer müssen im Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die dramatische Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz. Eine hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt, sie ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser Herausforderung dürfen sich weder die Länder noch die Bundesregierung länger verweigern.“

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Mit dem von uns sehr bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung eine historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hinten anstellt.“

Lebensräume lassen sich so nicht schützen

Kraniche

Die Forderungen des Bundesrats gefährden die Bewahrung bedrohter Lebensräume für Kraniche, Biber und andere bedrohte Arten.

So gefährde der vom Bundesrat geforderte absolute Vorrang des Vertragsnaturschutzes die Bewahrung bedrohter Lebensräume wie Feuchtwiesen oder alter Buchenwälder. So lassen sich die Lebensräume für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen, sie würden zum Spielball zumeist nur kurz geltender Verträge. Weiger: „Bei aller Bedeutung des vertraglichen Naturschutzes kann er den hoheitlichen Naturschutz nicht ersetzen. Nur mit ihm lassen sich die Naturschutzziele auch gegenüber Dritten dauerhaft sichern.“

Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur Aufweichung der Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit der Länder ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend wertschätze, betonte NABU-Präsident Tschimpke.

Naturschutzrecht muss zukunftsfähig sein

BUND-Vorsitzender Hubert Weiger verwies auf die drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 unterschiedliche Lösungen, was vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben und unterschiedliche Rechtsauslegungen führen würde.

Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der Union auf, sich entsprechend der Verhandlungsergebnisse für das Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei für die beiden großen Umweltverbände speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in den beiden Umweltverbänden organisierten über eine Million Mitglieder und Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur- und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland einsetze.

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