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Naturschutzrecht
Recht einfach – das BNatSchG
Neue NABU-Broschüre zum Bundesnaturschutzgesetz

In seiner Reihe „Recht einfach“ erläutert der NABU aktuelle Gesetze und zeigt die wichtigsten Neuerungen auf. Nun ist „Das Bundesnaturschutzgesetz 2009“ in dieser Reihe erschienen. Sie ermöglicht Natur- und Umweltschützern einen grundlegenden Überblick über die wichtigsten Veränderungen und Neuerungen des Gesetzes, das zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist.
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Arten- und Lebensraumschutz: Mangelhaft
Naturschutzverbände nehmen Stellung zum Umweltgesetzbuch
Wer Natur und damit Lebensqualität für Mensch, Tier und Pflanze zerstört, muss sie auch wieder neu schaffen.
12. Juni 2008: Die Liste der Mängel im Entwurf zum Umweltgesetzbuch ist lang. Einige Punkte sind unzureichende Sicherung gefährdeter Biotope, Versäumnisse beim Artenschutz, eine kaum erkennbare Vereinheitlichung der Naturschutzregeln und zu wenig Transparenz. Vier Umweltverbände fordern noch vor der Anhörung zum Umweltgesetzbuch eine gründliche Überarbeitung des Entwurfs. Es sollte gelten: Wer Natur zerstört, muss sie auch wieder neu schaffen.
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Steht die Natur zum Ausverkauf?
Umweltverbände sehen Umweltgesetzbuch vor der Zerreißprobe
26. Februar 2008: Die großen Umweltverbände sehen das als zentrales Reformvorhaben der Bundesregierung vorgelegte Umweltgesetzbuch (UGB) vor einer Zerreißprobe. Gerade das zentrale Instrument für den Schutz von Natur und Landschaft auf der gesamten Fläche, die sogenannte Eingriffsregelung, soll nach dem Willen des Agrar- und Verkehrsressorts zu einer bloßen Geldbeschaffungsmaschinerie werden.
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Kleine Novelle - großer Schaden
Parlamentarier beschneiden Schutz von Luchs, Biber & Co.
Rückschritt: Die Bundesländer können künftig Abschüsse eigentlich streng geschützter Tiere wie dem Biber pauschal erlauben.
26. Oktober 2007: Anlässlich der Verabschiedung der sogenannten Kleinen Novelle des Bundes- Naturschutzgesetzes hat der NABU eine ernüchternde Bilanz gezogen. "Die Bundestags-Abgeordneten nehmen den Tod geschützter Tierarten wie Luchs, Wildkatze und Biber genauso in Kauf wie die stärkere Rechtsunsicherheit für Bauherren, Industrie und Landwirte. Die Novelle ist weder bürgerfreundlich noch naturschutzgerecht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
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Die Aarhus-Konvention einfach erklärt
NABU stellt neue Info-Broschüre zur neuen Aarhus-Konvention vor
2. Oktober 2007: Noch immer wissen viele Umwelt- und Naturschützer nicht, was sich hinter dem Begriff der Aarhus-Konvention verbirgt und welche Rechte damit verbunden sind. Dabei haben gerade Umweltschützer mit der Aarhus-Konvention viele neue Rechte verliehen bekommen. Der NABU hat deshalb eine Broschüre entwickelt, die auf 20 Seiten viele Hintergrundinfos, Erläuterungen und praktische Hilfen für die Arbeit vor Ort liefert.
Der erste Teil der Broschüre widmet sich der Aarhus-Konvention im Allgemeinen und den daraus resultierenden europäischen Richtlinien. Der zweite Teil erläutert die neuen nationalen Gesetze, insbesondere das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (ÖffBetG) und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und liefert praktische Hilfestellungen für die Arbeit vor Ort. Im dritten Teil finden sich die wichtigsten Gesetzestexte zum Nachschlagen und Zitieren in möglichen Verfahren in der Praxis.
Zur Broschüre und mehr zur Aarhus-Konvention
Die Zukunft des Naturschutzrechts
NABU stellt neues Eckpunktepapier zur Novelle des Naturschutzrechts im Rahmen des Umweltgesetzbuchs vor.
6. August 2007: Gut 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes gilt für den Bundesgesetzgeber in den kommenden Wochen und Monaten eine zukunftsfähige rechtliche Basis für den Naturschutz und die Landschaftspflege zu schaffen. Welchen inhaltlichen Anforderungen ein solches Gesetz genügen sollte, hat der NABU jetzt in einem Eckunktepapier aufgezeigt.
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Kiebitz und Hamster gucken in die Röhre
Naturschutzgesetz-Novelle erneut gescheitert / Sieg der Forst- und Bauernlobby
21. Juni 2007: Wirklich zufrieden kann man mit der "Kleinen Novelle" zum Bundesnaturschutzgesetz nicht sein. So werden darin vom Europäischen Gerichtshof geforderte Nachbesserungen nur unvollständig umgesetzt und manche national geschützte Art wird sogar schlechter gestellt als bisher. Doch selbst dies war der mächtigen Landnutzerlobby noch zu viel und prompt wurde die Novelle nun auf CDU-Antrag hin erneut von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt.
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Umweltgesetz muss Kleinstaaterei überwinden
Miller: Weder Tiere noch Flüsse halten sich an politische Grenzen
16. Februar 2007: Der NABU hat die Bundesregierung aufgefordert, mit dem geplanten Umweltgesetzbuch (UGB) ein wirksames Instrument zu schaffen, um die Umwelt zu schützen. "Deutschland soll weiterhin ein Land mit hoher Lebensqualität bleiben", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller anlässlich der heutigen Tagung des Bundesumweltministeriums "Herausforderung Umweltgesetzbuch (UGB)".
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30 Jahre Bundesnaturschutzgesetz
Tschimpke: Erfolgsgeschichte fortschreiben
23. Januar 2007: Anlässlich der Festveranstaltung zum 30jährigen Jubiläum des Bundesnaturschutzgesetzes hat der NABU das Gesetz als Meilenstein für den Schutz des Naturhaushaltes gewürdigt und Bund und Länder aufgefordert, die Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. "Der ganzheitliche Ansatz des Bundesnaturschutzgesetzes darf nicht in Frage gestellt werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
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NABU legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verstößt gegen EG-Recht
Nicht nur Justitia, sondern auch die EU-Kommission wird vor dem rechtswidrigen Gesetz mit Sicherheit nicht die Augen verschließen.
15. Dezember 2006: Der NABU hat gegen das heute in Deutschland in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. "Das mit 17-monatiger Verspätung erschienene Gesetz ist in höchstem Maße EG-rechtswidrig. Es missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein "weiter Zugang zu Gerichten" zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", so NABU-Präsident Tschimpke.
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Gesetzesentwurf nimmt der Natur die Stimme
Tschimpke: Verbandsklagerecht wird in unzulässiger Weise beschnitten
7. November 2006: Anlässlich der Behandlung im Bundestags-Umweltausschuss hat der NABU die Politiker aller Parteien aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/35 in das Umweltrechtshelfsgesetz abzulehnen, da er nicht dem geltenden EG-Recht entspricht. Zukünftig soll ein Umweltverband nur noch klagen können, wenn er in seinen subjektiven Rechten betroffen ist.
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Natur schützen und Rechtssicherheit schaffen
BUND und NABU legen Gutachten zu "Natura 2000"-Gebieten vor
25. September 2006: BUND und NABU haben ein Gutachten erstellen lassen, das die Natura-2000-Ausweisungen in den Bundesländern analysiert und auf Basis der EU-Richtlinien und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie der nationalen Gerichte Verbesserungsvorschläge für die Schutzgebietsausweisung in den Ländern macht. Das Gutachten steht nun als Leitfaden zum Download zur Verfügung.
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Die neuen Rechte der Umweltverbände
NABU veranstaltete am 8. September in Düsseldorf ein kostenloses Seminar über die neuen Mitwirkungs- und Klagerechte von Umweltverbänden nach der Aarhus-Konvention
Der NABU veranstaltete im Rahmen seines Projektes zur Aarhus-Konvention am Freitag, den 8. September in Düsseldorf ein zweites Seminar, das sich mit den neuen Rechten der Verbände nach dem Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Umweltrechtsbehelfsgesetz befasste. Das Seminar richtete sich vornehmlich an Mitarbeiter der Naturschutzverbände, die mit diesbezüglichen Fragestellungen bei ihrer Arbeit vor Ort konfrontiert werden.
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Bundestag stimmt für Föderalismusreform
Tschimpke: "Ökodumping" wird Tür und Tor geöffnet
30. Juni 2006: Mit 428 zu 162 Stimmen hat der Deutsche Bundestag der Föderalismusreform zugestimmt. "Die beschlossene Verfassungsänderung ist eine herbe Enttäuschung für alle im Umweltbereich Tätigen - für engagierte Bürger und Verbände", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Reformwerk schwächt den Natur- und Umweltschutz drastisch. Der Bund ist künftig bei der Umweltgesetzgebung nur noch in einigen wenigen Bereichen zuständig.
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NABU Stellungnahme zur Grundgesetzänderung (07.04.06)
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Artenschutz-Urteil gegen Deutschland droht
Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs bemängelt Rechtsumsetzung
24. November 2005: Im Prozess gegen die Bundesrepublik hat Generalanwalt Tizzano in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof sämtliche Vorwürfe der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung des Artenschutzrechtes bestätigt. Eine Verurteilung ist in den nächsten Monaten zu erwarten. Der NABU fordert deshalb die Bundesregierung auf, endlich Defizite im Naturschutzgesetz und verschiedenen Fachgesetzen zu beheben.
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Die Aarhus-Konvention
NABU stellt die neuen Rechte im Umweltschutz vor.
Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Jahre 1998 von insgesamt 40 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland) und der Europäischen Union in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet wurde. Er sieht für Bürger und Umweltverbänden zahlreiche neue Rechte vor. Diese bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu erheben. Die Europäische Gemeinschaft hat bis jetzt bereits einen Großteil der Konvention durch den Erlass von Richtlinien umgesetzt.
Mehr zum Thema
Die Aarhus-Konvention
Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten
Seminar zur 1. Säule der Aarhus-Konvention
Leitfaden zum neuen Umweltinformationsgesetz
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Das Projekt wird gefördert von der Nordrhein-Westfälischen Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Handlungskompetenz im Naturschutzrecht
NABU bietet Hilfe im Paragrafendschungel
Der NABU will mit dem Vorhaben "Handlungskompetenz im Naturschutzrecht" das Wissen über die Inhalte der BNatSchG-Novelle in qualifizierter Form, zeitnah an die Untergliederungen der Naturschutzverbände herantragen.
Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz hat nämlich zahlreiche neue Normen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, aber auch der Landnutzung, Bürgerbeteiligung und der Gerichtsordnung (Vereinsmitwirkung und -klage) gesetzt, die erhebliche Konsequenzen für das gesamte Naturschutzgeschehen in Deutschland haben werden.
Das gilt insbesondere auch für die Arbeit der Naturschutzverbände auf Landesebene, wo die Umsetzung des BNatSchG erfolgen wird; und für die Verbände auf den regionalen und örtlichen Ebenen, weil hier der Vollzug der Rechtsnormen praktiziert wird.
Die Themenschwerpunkte
III. Mitwirkung von Vereinen - Verbandsklage, (§§ 58 bis 61 BNatSchG)
IV. Umweltbeobachtung und Landschaftsplanung, (§§ 12-17 BNatSchG)
VI. Schutzgebietskategorien, geschützte Biotope und Meeresschutzgebiete, (§§ 22 bis 38 BNatSchG)
VII. Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen (§§ 40 bis 53 BNatSchG)
Ergebnisse der NABU-Workshops
Workshops zu Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Artenschutz
Der NABU hat im Juni und im September 2004 jeweils ein Workshop zum Thema Eingriffs- und Ausgleichsregelung und ein Workshop zum Thema Artenschutz nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz gestartet. Zu den Ergebnissen und Präsentationen dieser Workshops:
Ergebnisse der NABU-Seminare zum BNatSchG
Sie konnten an den beiden NABU-Seminaren "Neuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes" nicht teilnehmen - wir haben für Sie die Vorträge und wesentliche Ergebnisse aufgearbeitet und stellen diese hiermit zur Verfügung:
Förderung
Das Projekt wurde gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesamt für Naturschutz

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