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Gutachten zu Natura 2000

Gutachten zu Natura 2000

Rechts- und Monitoring-Gutachten zur FFH-Richtlinie vom BUND und NABU

mehr Gutachten zum Monitoring gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie (Juli 2007)


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12. Juli 2007 - Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich als Vertragsparteien der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD, 1992) verpflichtet, den Verlust an biologischer Vielfalt weltweit bis zum Jahr 2010 signifikant zu reduzieren. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben auf dem EU-Gipfel in Göteborg (2001) sogar das ambitioniertere Ziel beschlossen, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die Mitteilung über biologische Vielfalt ("Biodiversity Communication") und der zugehörige Aktionsplan ("EU Action Plan to 2010 and beyond") der Europäischen Kommission vom 22. Mai 2006 benennen die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des 2010-Zieles. Dieser Aktionsplan wurde von den Mitgliedstaaten und dem Ausschuss der Regionen (AdR), dem auch die deutschen Bundesländer angehören, bereits im Dezember 2006, vom Europäischen Parlament im Frühjahr 2007 bestätigt.

Zentrale Säulen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa, zur Umsetzung der CBD und zur Erreichung des 2010-Zieles sind die von allen Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedete EG-Vogelschutz- (1979) und die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie (1992). Das im Rahmen dieser Richtlinien ausgewiesene kohärente Schutzgebietsnetz "Natura 2000" ist inzwischen in fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Land weitgehend vollendet, es fehlen aber noch viele Meeresschutzgebiete. In Deutschland müssen (Stand Juni 2007) vor allem noch Vogelschutzgebiete nachgemeldet werden.

Damit sind die "Hausaufgaben" der für den Flächen-Naturschutz in Deutschland verantwortlichen Länder aber noch nicht erledigt: Mit Vogelschutz- und FFH-Richtlinie haben sich die Länder auch verpflichtet, 1) die Gebiete nach nationalem Recht zu sichern, 2) Management-, also Pflegepläne, für die Gebiete zu entwickeln und umzusetzen, sowie 3) für eine regelmäßige Überprüfung der Entwicklung der gefährdeten Lebensraumtypen und Arten (Monitoring) Sorge zu tragen. Die gemeinsame FFH-Steuergruppe von BUND und NABU hat daher Aufträge für Gutachten vergeben, die zu diesen drei Aspekten Mindeststandards zur Verfügung stellen sollen. Das erste dieser Gutachten, das den Landesregierungen, Umweltbehörden und Naturschutzverbänden wertvolle Hilfestellung für die Schutzstandards auf Landesebene gibt, wurde im September 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nunmehr liegt das zweite dieser Gutachten vor.

mehr Gutachten zum Monitoring gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie (Juli 2007)

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