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Artenschutz-Urteil gegen Deutschland
Europäischer Gerichtshof bemängelt Umsetzung des Naturschutzrechts
Die Wildkatze gehört nach EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Jede Beschädigung oder Vernichtung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist verboten.
Der NABU hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg begrüßt. Der Gerichtshof wirft der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache C-98/03 vor, zentrale Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) von 1992 nicht ordnungsgemäß in deutsches Recht übernommen zu haben.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, die von ihnen verabschiedeten Richtlinien innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht zu übernehmen. Deutschland war bereits 1997 wegen der schleppenden FFH-Umsetzung in deutsches Recht verurteilt worden; erst 1998 hatte die damalige Bundesregierung auf Druck aus Brüssel und Luxemburg die Inhalte der Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke forderte die neue Bundesregierung daher auf, die vom EuGH bemängelten Defizite im deutschen Recht endlich zu beheben. Dazu müssten nach Auffassung des Gerichtshofes vor allem der Schutz von ausgewiesenen "Natura 2000"-Gebieten sowie der Schutz europaweit gefährdeter Arten wie der Fledermäuse oder der Wildkatze wesentlich verbessert werden.
"Bundesregierung und alle Landesregierungen betonen stets, das EU-Recht "eins zu eins" umsetzen zu wollen - diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen", so der NABU-Präsident. In Hinblick auf die geplante Föderalismusreform mahnte der NABU an, EU-Recht auch im Naturschutz weiter einheitlich auf Bundesebene zu regeln. "Wenn sich die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof künftig mit 16 unterschiedlichen Landesregelungen auseinandersetzen müssen, trägt dies nicht gerade zu Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung bei", so Tschimpke.
Online-Fassung des EuGH-Urteils (Rechtssache C-98/03)
NABU-Hintergrundinformationen zur Föderalismusreform
Beitrag erstellt am 10. Januar 2006.

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