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NABU und DEG fordern Schutz bedrohter Haie

NABU und DEG fordern Schutz bedrohter Haie

Unregulierte Fischerei führt zu dramatischen Bestandsrückgängen

Blauhai

Ein Blauhai hat sich im Netz verfangen

NABU und die Deutsche Elasmobranchier Gesellschaft (D.E.G.) haben es grundsätzlich begrüßt, dass auf der Umweltministerkonferenz zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) und des Ostseegebiets (HELCOM) erstmals auch Aspekte von Umweltschäden durch Fischerei Beachtung gefunden haben. Allerdings müssen zukünftig insbesondere beim Schutz von Haien und Rochen konkrete Schutzmaßnahmen vereinbart werden. Die beiden Naturschutzorganisationen warnten vor den dramatischen Bestandsrückgängen, die nach neuesten Untersuchungen bei einigen Arten im Nordwest-Atlantik bereits bis zu 89 Prozent betragen. "Im Jahr 2000 wurden offiziell über 800.000 Tonnen gefangene Haie und Rochen registriert, dies entspricht etwa 100 Millionen Haien. Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann man nur vermuten", erklärte Heike Finke, Artenschutzexpertin im NABU-Präsidium.

Die Hauptursachen für die Entwicklung sind sowohl der unregulierte Fischfang und Handel mit Haien und Rochen, als auch der Handel mit Produkten aus diesen Tieren wie Fleisch, Haut, Zähne, Augengewebe, Blutkomponenten und Knorpel. "Auch heimische Haiarten wie Dorn- und Heringshai sind hiervon betroffen und landen als Haifischsteaks, ,Schillerlocken", ,Seeaal" oder in Form von ,Fish and Chips" auf den Tellern europäischer Verbraucher", sagte Boris Frentzel-Beyme, Artenschutzexperte der D.E.G. Als skandalös, verschwenderisch und grausam bezeichnete Frentzel-Beyme eine als "Finning" bekannte Praxis, wobei den Tieren für die in Fernost beliebte Haiflossensuppe die Flossen abgeschnitten werden und die verstümmelten Restkörper meist noch lebend wieder über Bord gehen.

Hai-Flossen verpackt für den Transport von Indonesien nach Hongkong

Hai-Flossen verpackt für den Transport von Indonesien nach Hongkong

Europa ist der weltweit größte Einzellieferant von Haiflossen an den Hauptumschlagplatz Hongkong. Zwar habe die EU nach langem Ringen mit vielen Naturschutzorganisationen eine Vorschrift zum "Finning" erlassen, es muss aber genau überwacht werden, wie diese eingehalten werde. "Diese Vorschrift ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt sie weit hinter denen von beispielsweise Australien und USA zurück", so Frentzel-Beyme. Eine wirksame Vorschrift mit Vorbildcharakter für andere Nationen wäre ein wichtiger Impuls gewesen.

Für Rückfragen
Heike Finke
Artenschutzexpertin im NABU-Präsidium
Tel. 0179 - 11 025 13

Boris Frentzel-Beyme
Artenschutzexperte der D.E.G.
Tel. 0174 - 43 76 770

Mehr zum Thema
www.elasmo.de
NABU-Vorschläge für Listungsanträge und Resolutionen zur Cites-Konferenz
Hintergrundpapier zum Schutz von Haien und Rochen

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