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Thüringen bitte großräumig umfliegen!

Achtung: Thüringen bitte großräumig umfliegen!

Vergiftungsgefahr für Kraniche und Greife durch Mäusegift

Kraniche im Flug

Für Zugvögel wie Kraniche stellt offen ausgebrachtes Mäusegift eine tödliche Gefahr dar.


01. Oktober 2012 - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das gesamte Bundesland Thüringen eine Sondergenehmigung zum Ausbringen von Giftködern zur Mäusebekämpfung erteilt. Ab sofort und noch bis zum 21. Januar 2013 können Thüringens Landwirte bis zu 16 Tonnen „Ratron Feldmausköder“ auf ihren Gerste- und Weizenäckern auslegen. Damit sollen landwirtschaftliche Verluste durch Mäusefraß eingedämmt werden.

Bei der sogenannten offenen Ausbringung besteht die Gefahr, dass die Köder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon auch von anderen Tieren aufgenommen werden. Dies ist angesichts des herbstlichen Vogelzugs bei Großvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Schwarzmilanen besonders risikoreich. Zurzeit sind bereits Zehntausende Zugvögel unterwegs. Indirekt kann es über die Nahrungskette zu tödlichen „Zwangsbehandlungen“ kommen. Der NABU hat die Sondergenehmigung des BVL deshalb heftig kritisiert.

Auch die Gefahr für Greifvögel ist nicht zu unterschätzen, da Mäuse zum Nahrungsspektrum zahlreicher Arten wie Mäusebussard und Rotmilan gehören und diese auch tote vergiftete Tiere fressen. Durch den unsachgemäßen Umgang mit Nagetiergiften (Rodentiziden) in der Landwirtschaft können Wildvögel qualvoll verenden. Eine gezielte Bekämpfung in den Mäuse-Bauen oder -Gängen würde das Risiko für andere Arten immerhin verringern. Ferner ist nicht auszuschließen, dass auch andere, besonders geschützte Tierarten wie Feldhamster und Feldhase betroffen sein werden, da auch diese die Köder aufnehmen.

Feldhase

Auch für Hasen und Hamster besteht Vergiftungsgefahr.


Der NABU appelliert an die Bürger, Totfunde den örtlichen staatlichen Stellen oder den Naturschutzverbänden zu melden. Auch NABU-Vogelkundler werden die Maßnahmen kritisch begleiten. Nach Auffassung des NABU wäre im Rahmen der Ausnahmegenehmigung ein Monitoring erforderlich, um Gefährdungen besser abschätzen zu können. Der NABU hegt Zweifel am Einhalten der Ausbringungsvorschriften und fordert die Behörden auf, verstärkt Kontrollen auf den Flächen durchzuführen. Da nicht alle toten Tiere aufgefunden und untersucht werden können, liegt die Dunkelziffer bei den Vergiftungsfällen vermutlich deutlich höher. Bei einer früheren Bekämpfungsaktion verendeten beispielsweise an einem Rückhaltebecken im thüringischen Straußfurt 300 Wildgänse und 15 Kraniche durch Mäusegift.

Pressemitteilung des NABU Thüringen

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