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Die Bodenfruchtbarkeit erhalten

Die Bodenfruchtbarkeit erhalten

Basisinfos zum Ökologischen Landbau

Roggenacker und Weide


Das Jahr 1924 gilt heute als Geburtsstunde des Ökolandbaus. Rudolf Steiner, bekannt auch als Initiator von Waldorfpädagogik und anthroposophischer Medizin, gab erste Hinweise auf die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise, die unter dem Markenzeichen Demeter gebündelt ist. In den dreißiger Jahren strebte dann Hans Müller die organisch-biologische Wirtschaftsweise frei von geisteswissenschaftlichen Einflüssen an. Der ökologische Landbau beinhaltete bei beiden einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf unter besonderer Berücksichtigung der Bodenfruchtbarkeit.

Ziele des ökologischen Landbaus sind:

  • Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch möglichst geschlossene Stoffkreisläufe

  • Erzeugung gesunder Pflanzen und Tiere ohne Einsatz von Pestiziden, Stickstoffdüngern und sonstigen leicht löslichen Mineraldüngern

  • Artgemäße und flächengebundene Tierhaltung

  • Erzeugung ernährungsphysiologisch hochwertiger Lebensmittel

  • Ausnutzung natürlicher Regelungsmechanismen im Ökosystem

  • Konsequenter Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik bei Produktion und Verarbeitung

  • Möglichst schonende Herstellung und Verarbeitung

  • Existenzsicherung von Landwirten.

Folgende gesetzliche Regelungen liegen der ökologischen Erzeugung zugrunde:

Die EU- Verordnung über den ökologischen Landbau
Seit 1991 ist der ökologische Landbau in einer gesetzlichen Grundlage auf EU-Ebene geregelt. Deren festgelegte Mindestnormen für den ökologischen Landbau gelten seit August 2000 auch für die Tierhaltung. Die Verordnung enthält Regeln für die Umstellung eines Betriebs auf die ökologische Wirtschaftsweise, regelt die höchstzulässige Anzahl von Tieren pro Hektar, schreibt Haltungsformen für die Tierhaltung vor, regelt in Positivlisten die zugelassenen Betriebsmittel und verbietet die Verwendung genetisch veränderter Organismen. Der Import von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus aus Staaten, die nicht der EU angehören, unterliegt ebenfalls der Verordnung.

Die Verbandsrichtlinien
Diese Richtlinien, die sich größtenteils an den Rahmenrichtlinien für den ökologischen Landbau der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) orientieren. Die Verbandsrichtlinien gehen in vielen Bereichen noch über die EU-Richtlinie hinaus. So ist beispielsweise festgelegt, dass stets der gesamte Landwirtschaftsbetrieb auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt werden muss. Betriebe, die "nur" nach EU- Richtlinien wirtschaften, können dagegen auch nur einzelne Betriebszweige umstellen. Stärker beschränkt sind die Verbandsrichtlinien meist auch hinsichtlich der Düngemittel und konventionellen Futtermittel, die im Bedarfsfall zugekauft werden dürfen. Die ökologischen Anbauverbände in Deutschland sind Bioland, Demeter, Biopark, Naturland, Gäa, Ecovin, Biokreis und Ökosiegel.

Im Juni 2002 wurde der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gegründet. Sein Ziel ist es, unter Zusammenarbeit verschiedenster Akteure aus Anbauverbänden, Lebensmittelverarbeitung und Handel die Entwicklung des ökologischen Landbaus voranzubringen. Sobald der neue Bund seine Arbeit aufgenommen hat, wird sich die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL), in der früher die ökologischen Anbauverbände Deutschland zusammengefasst waren, auflösen.

Die in Deutschland ökologisch bewirtschaftete Fläche beträgt 623.000 ha (Stand: Januar 2002). Dies entspricht rund 3,7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und einer Zunahme zum Vorjahr von 16 Prozent. 70 Prozent der ökologischen Anbaufläche werden nach Richtlinien der ökologischen Anbauverbände bewirtschaftet.

Die positiven Begleiterscheinungen des Ökolandbaus für Mensch und Natur lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Klimaschutz durch 64 Prozent weniger Einsatz fossiler Energien und um 62 Prozent reduzierte CO2-Emissionen, die vor allem bei der Herstellung von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln anfallen.

  • Bodenschutz durch eine aktive Förderung des Bodenlebens und der Bodenfruchtbarkeit (Humuswirtschaft). Dadurch sind die Arten- und Individuenzahlen bei Bodenmikroorganismen und Bodentieren (z. B. Regenwürmer) um ein Vielfaches höher, die Böden weniger verdichtet und besitzen einen höheren Humusgehalt.

  • Schutz der Kulturlandschaft durch gezielten Erhalt von Hecken, Feldgehölzen und Feuchtbiotopen als Lebensraum für Nützlinge.

  • Artenschutz durch größere Vielfalt: So kommen in ökologisch bewirtschafteten Äckern zwei- bis dreimal mehr Ackerwildkrautarten vor als auf konventionell bewirtschafteten Äckern vor. Außerdem finden sich auf ökologisch bewirtschafteten Flächen über 40 Prozent mehr Laufkäfer, Kurzflügler und Spinnen, das Zweifache an Schmetterlingsarten und eine bis zu sechsmal höhere Zahl von Brutrevieren bzw. bis zu achtfach erhöhte Populationsdichten von Vögeln.

  • Verbraucherschutz durch Vermeidung von Rückständen in Trinkwasser und Lebensmitteln aufgrund geringerer Nitrat- und keiner Pestizidbelastung von Grundwasser und Ernte

  • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen im ländlichen Raum durch bis zu 60 Prozent höheren Arbeitskräftebedarf und vergleichsweise regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen.

Wie erkenne ich echte Bioprodukte?
Eine große Auswahl an Bioprodukten gibt es heute in vielen Supermärkten sowie in Naturkostläden, Hofläden oder direkt beim Bio-Bauern. Generell gilt: Der Wortzusatz "bio" oder "öko" darf für Lebensmittel nicht willkürlich verwendet werden. Nur Hersteller, die den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung gerecht werden und sich Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte als "Bio"- oder "Öko"-Waren zu verkaufen. Das heißt: Wo "bio" drauf steht, ist auch "bio" drin.

Zudem müssen Bio-Produkte, die in Deutschland hergestellt oder verpackt werden, auf dem Etikett die Codenummer ihrer zuständigen Kontrollstelle tragen, beispielsweise "DE-001-Öko-Kontrollstelle". Mehr und mehr Bio- Produkte tragen zusätzlich das neue rechteckige Bio-Siegel.

Zusätzlich kann man sich beim Einkauf an den Warenzeichen der anerkannten ökologischen Landbauverbände (z.B. Bioland, Demeter, Naturland u.a.) orientieren. Neben den Warenzeichen der Anbauverbände gibt es vor allem im Lebensmitteleinzelhandel zahlreiche Eigenmarken der Handelsketten, die ebenfalls "echte" Bio-Produkte darstellen. Hierzu gehören z.B. die Marken Naturkind (Tengelmann), Füllhorn (Rewe), Grünes Land(Metro / Kaufhof), Terra Pura (Globus) oder Bio-Wertkost (Edeka). Auch diese Marken weisen die Codenummer der Kontrollstelle auf.

Die Öko-Betriebe müssen sich einmal im Jahr einem routinemäßigen Kontrollverfahren unterziehen. Dies wird von unabhängigen Kontrollstellen durchgeführt, die einer staatlichen Zulassung bedürfen und der Überwachung durch die jeweilige Landesbehörde unterliegen.

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