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Schwachstellen bei der Biogasförderung
Schwachstellen bei der Biogasförderung
Kein Landschaftspflegebonus für intensiv bewirtschaftete Flächen
Der Anbau von Silomais wird als Landschaftspflege bezeichnet.
Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) und der NABU haben auf erhebliche Defizite bei der Förderung von Landschaftspflegematerial im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hingewiesen. Eine aktuelle Umfrage des DVL unter Umweltgutachtern ergab, dass nur in einem Drittel der Biogasanlagen tatsächlich Material von naturschutzfachlich wertvollen Flächen eingesetzt werde. Stattdessen würden sogar Ackerkulturen wie Silomais und Getreidesilage als Landschaftspflegematerial anerkannt. „Die Ergebnisse der Umfrage machen deutlich, dass die Definition des Begriffs ‚Landschaftspflegematerial‘ in den Empfehlungen zur Auslegung des EEG zu weit gefasst sind und damit ihr Ziel deutlich verfehlen“, sagte DVL-Vorsitzender Josef Göppel, MdB.
Der 2009 eingeführte Landschaftspflegebonus hatte ursprünglich zum Ziel, die Verwertung von Schnittgut aus der Pflege von naturschutzfachlich wertvollen Wiesen attraktiver zu gestalten, was sowohl dem Klimaschutz als auch der Biodiversität dienen würde. Anlagenbetreiber erhalten den Bonus in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde, wenn mehr als 50 Prozent Pflanzen eingesetzt werden, die im Rahmen der „Landschaftspflege“ anfallen. Allerdings fallen unter diesen Begriff nach Aussage der zuständigen EEG-Clearingstelle auch Flächen aus Agrarumweltmaßnahmen, die zum Beispiel nur eine umweltverträgliche Gülleausbringung oder eine pfluglose Bodenbearbeitung bezwecken. Dies bedeute, dass noch nicht einmal der Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel Voraussetzung zum Erhalt des Landschaftspflegebonus sei. „Die groteske Konsequenz dieser Definition ist, dass sogar der Anbau von Silomais im Sinne des EEG als ‚Landschaftspflege‘ bezeichnet werden kann und somit förderfähig ist“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
DVL und NABU fordern für den Landschaftspflegebonus einen konsequenten Ausschluss von Flächen, auf denen eine normale landwirtschaftliche Produktion im Vordergrund steht. Im Gegenzug müsse ein Biogasanlagenbetreiber bereits dann den Bonus bekommen, wenn er mehr als 30 Prozent Landschaftspflegematerial verarbeite. „Das ist als Ausgleich für die geringere Gasausbeute bei echtem Landschaftspflegematerial notwendig“, so Göppel. Hierfür seien eindeutigere Vorgaben nötig, wonach ausschließlich Material verwendet werde, welches ohne Tätigkeiten wie Aussaat, Pflügen, Düngung oder Pflanzenschutz anfalle. Hilfreich sei zudem auch eine Verbesserung des Erfahrungsaustauschs unter Umweltgutachtern, die den Ergebnissen der Umfrage zufolge selbst unzufrieden mit der aktuellen Situation seien und sich eine Klärung wünschten.
Für Rückfragen:
Florian Schöne
NABU-Agrarexperte
Tel. 030-284984-1615 oder 0172-5966097
Download:
DVL-Umfrage „Landschaftspflege-Bonus“, Mai 2010
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