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Jagd und Naturschutz

Gemeinsame Empfehlungen des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) und des NABU zum Schutz der biologischen Vielfalt

Anlässlich eines Spitzentreffens beider Verbände am 6./7. März in der NABU-Akademie Gut Sunder haben DJV und NABU vereinbart:

1. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine wichtige Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen. DJV und NABU bekennen sich zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und ihrer gemeinsamen Verpflichtung, der weiteren negativen Entwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegenzuwirken und für Verbesserungen einzutreten.

2. Siebzig Prozent aller Lebensraum-Typen, dreißig Prozent alle Pflanzenarten, fünfzig Prozent aller Brutvogelarten, siebzig Prozent aller Amphibien und Reptilien sowie fast sechzig Prozent aller Säugetierarten Deutschlands stehen heute auf der Roten Liste. Hauptursachen dieses dramatischen Rückgangs der Biodiversität sind die intensive Landnutzung, der anhaltend hohe Flächenverbrauch von bis zu 120 Hektar je Tag für Industrie, Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie die zunehmende Beeinträchtigung der Natur- und Kulturlandschaft durch Freizeit- und Sportaktivitäten, insbesondere die sogenannten "Outdoor"-Sportarten.

3. NABU und DJV erkennen die Berechtigung der Jagd als traditionelle Form der Landnutzung (Nutzung natürlicher Ressourcen) nach den Grundsätzen moderner, naturverträglicher Wildhege an, und sprechen sich grundsätzlich für eine nachhaltige Nutzung in der Land-, Forst-, Wasser- und Fischereiwirtschaft sowie in der Jagd aus.

4. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt fordern DJV und NABU die Ausweisung neuer und den verbesserten Schutz bestehender Großschutzgebiete in Deutschland.

5. In Nationalparken muss die natürliche Entwicklung, der "Mut zur Wildnis" und zum Schutz natürlicher Prozesse, in Biosphärenparken bzw. -reservaten die dauerhaft umweltgerechte Entwicklung und Nutzung im Vordergrund stehen.

6. Eingriffe und Störungen in der Landschaft generell und insbesondere in den als Naturschutzgebiete oder Kernzonen von Großschutzgebieten ausgewiesenen Flächen sollen minimiert werden; dies gilt insbesondere für die zunehmend unkontrollierten Freizeit-Sportarten.

7. Die Jagd kann auch in Schutzgebieten eine legitime Form der Landnutzung sein, sofern sie dem Schutzziel des Gebietes nicht zuwiderläuft. Störungen von Brutgebieten, Rast- und Überwinterungsgemeinschaften, insbesondere von Wat- und Wasservögeln, sei es durch sportliche Aktivitäten oder Jagd, sind grundsätzlich zu vermeiden.

8. DJV und NABU fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, verstärkt Flächen in Nationalparken, NSGs oder wie NSGs geschützten Flächen in Großschutzgebieten in das Eigentum der öffentlichen Hand zu überführen.

9. Zur Klärung weiterer Fragen richten DJV und NABU eine Arbeitsgruppe ein.



Gut Sunder, 7. März 1998

Für den Deutschen Jagdschutz-Verband (DJV)
Baron Heereman, Präsident

Für den NABU (Naturschutzbund Deutschland)
Jochen Flasbarth, Präsident

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