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Verkaufsverbot von Gen-Mais

NABU begrüßt Verkaufsverbot von Gen-Mais

Giftmais muss sofort aus Landschaft verschwinden

Mais

Gentechnisch veränderter Mais darf ab sofort in Deutschland nur noch angebaut werden, wenn es ein begleitendes Überwachungsprogramm gibt.

April 2007 Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ab dem 27. April 2007 den Anbau von gentechnisch veränderten Mais ohne ein Überwachsprogramm verboten. In Deutschland wird bisher nur der Gen-Mais Mon 810 der Firma Monsanto angebaut. Der NABU begrüßt das Verkaufsverbot und fordert Bund und Länder auf, ihren Schlingerkurs beim Anbau von genmanipulierten Pflanzen aufzugeben. Der jetzt in vielen Gebieten bereits ausgesäte Genmais darf künftig ohne einen entsprechenden Monitoring-Plan nicht mehr verkauft werden. "Es ist völlig unverständlich, warum das Monitoring erst ab der nächsten Anbausaison gelten soll und nicht bereits in dieser. Ist das im Mais enthaltene Toxin erst ab nächstem Jahr giftig? Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hofft, dass der Negativ-Bescheid für Monsanto vor Gericht nicht anerkannt wird und daher nie greift", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke." Der Mais wird inzwischen auf fast 3.500 Hektar, vornehmlich in Ostdeutschland, angebaut.

Ein Bescheid der Seehofer-Behörde an Monsanto vom 27. April untersagt der Firma in Deutschland den weiteren Verkauf der einzigen derzeit zugelassenen und auf dem Markt verfügbaren Gen-Maissorte Mon 810. Vorgelegt werden muss künftig ein ausführlicher Beobachtungsplan. Absolut neu ist dabei, dass das BVL erstmals feststellt, dass nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein "berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Anbau von Mon 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt". Bislang hatte das BVL gegenüber dem NABU immer abgestritten, dass durch den Anbau von Bt-Mais Mon 810 eine Gefahr für die so genannten Nicht-Zielorganismen ausgehen könne. Der NABU fordert seit zwei Jahren ein Anbauverbot für Mon 810 in und an FFH-Schutzgebieten wegen möglicher Risiken für Schmetterlinge.

Der BVL-Bescheid auf sofortigen Vollzug zieht für die Länderbehörden viele Fragen nach sich. Offen ist, ob der Beobachtungsplan nur für dieser Jahr oder gar nur für das Saatgut gelten soll, das jetzt noch in die Erde kommt. Dabei ist sofortiges Handeln gefragt. "Der Giftmais muss sofort aus der Landschaft verschwinden. Wir brauchen endlich klare Regelungen beim Anbau von Genpflanzen, die von den Landesbehörden auch gewissenhaft umgesetzt werden. Die anhaltende Laissez-faire-Haltung von Bund und Ländern zu dieser Risiko-Technologie ist skandalös und verantwortungslos", so der NABU-Präsident.

Ansprechpartnerin
Dr. Steffi Ober
NABU-Gentechnikreferentin
Tel. 030-284984-16 12

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