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Dürfen Gen-Pflanzen auf den Markt?

Tagung zu gentechnisch veränderten Organismen

Sozioökonomie als neues Zulassungskriterium

Mais

Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit kollidieren oftmals mit den ökonomischen Interessen nicht nur der Saatgutindustrie, die GVO (gentechnisch veränderte Organismen) vertreiben will. Der Gesetzgeber – in diesem Falle die EU – ist aufgefordert, die widerstrebenden Interessen gegeneinander abzuwägen. Daher hat die EU schon in der Richtlinie 2001/18 dazu aufgefordert, sozioökonomische Erwägungen mit einzubeziehen. Doch wie können wir sozioökonomische Kriterien überhaupt erst einmal definieren und wo können diese Kriterien in den Bewertungsprozess der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen einfließen?

Diese Fragen wurden auf der Tagung zu Sozioökonomischen Kriterien am 4 November 2009 in der NABU Bundesgeschäftsstelle kontrovers und lebhaft diskutiert. Nach Meinung der Industrievertreter (wie Bio Mitteldeutschland und BASF AG) macht es keinen Sinn, den höchst aufwändigen Zulassungsprozess noch mehr zu belasten durch einen umfangreichen Fragekatalog zu sozioökonomischen Fragen. Sozioökonomische Kriterien seien natürlich zu berücksichtigen, dem wollten sie sich gar nicht verschließen. Nur müsste diese Kosten-Nutzen Abwägung vorab auf einer höheren politischen Ebene geschehen und nicht erst im einzelnen Zulassungsantrag. Die Umweltschutz und Ökolandbauverbände halten dagegen, dass sie durch die Zulassung einzelner konkreter gv-Pflanzen durchaus auch konkrete ökonomische Nachteile für sich beziffern können, die Kosten für die Sicherung der Koexistenz und die aufwändigen Probenahmen. Ganz abgesehen von den schon jetzt dokumentierten Schäden für Brasilien und andere Anbauländer von gv-Soja für Futtermittel, die Regine Rehaag vom Katalyse Institut eindrücklich schilderte. Die Abhängigkeit von nur einem Saatgutanbieter von gv-Saatgut in bestimmten Regionen Brasiliens ist schlicht Realität. Kleinere und mittlere Saatgutunternehmer von konventioneller Soja mussten aufgeben, ihre regionalen, angepassten Sorten sind verloren. Da Dünger und Herbizidpreise angestiegen sind, machen manche Landwirte dort bereits Verluste mit gv-Soja und können doch nicht mehr wechseln.

Kontrovers diskutiert wurde auch der juristische Aspekt der Einführung sozioökonomischer Kriterien. Eine Kosten-Nutzen Abwägung solle aus juristischer Sicht eher vor dem Zulassungsprozess stehen. Unklar bleibt, welcher Akteur diese Kriterien im Zulassungsprozess erheben und bewerten kann und soll.

Die Veranstaltung hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die sie in den Beiträgen der Referenten nachvollziehen können. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass zu den rechtlichen wie inhaltlichen Kriterien der Sozioökonomie bei GVO-Zulassungen noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht.

Vorträge:

Warum die Erfassung sozioökonomischer Kriterien bei der Zulassung von GVO keinen Sinn macht (Dr. Jens A.Katzek, BIO Mitteldeutshland)
Die Kosten der Agro-Gentechnik (Peter Röhrig, BÖLW e.V.)
Sozioökonomische Auswirkungendes GVO‐Anbaus in Brasilien (Regine rehaag, Katalyse, Institut für angewandte Umweltforschung)
Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der GVO-Debatte - Abwägung und Quantifizierung kollidierender Belange (Prof. Dr. Felix Ekardt, Universität Rostock, Juristische Fakultät)
Berücksichtigung von sozioökonomischen Kriterien bei der Zulassung von GVO in der EU (Dr. Guido Nischwitz, Bremen)


Hintergrundinfos:

Die Tagung fand am 04. November 2009 ab 11 Uhr in Berlin in der NABU-Bundesgeschäftsstelle statt. Nähere Details entnehmen sie bitte dem Programm.

Programm zur Tagung
Schadensbericht Gentechnik, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
Berücksichtigung von sozioökonomischen Kriterien bei der Zulassung von GVO in der EU, Institut Arbeit und Wirtschaft

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