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Risiken von Genmais-Anbau im Schutzgebiet
Risiken von Genmais-Anbau im Schutzgebiet
NABU-Studie erschienen / Genmaispollen fliegen weiter als erwartet
Genmaispollen machen vor Schutzgebieten nicht halt.
Um zu untersuchen, wie weit Genmaispollen fliegen, hatte der NABU im Auftrag des Landes Brandenburg im Sommer 2007 im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) sowohl technische Pollensammler wie auch Bienenvölker eingesetzt. Die Ergebnisse zeigen: Maispollen gelangten in großer Zahl in das geschützte Gebiet. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Genmais-Feldern, um Gefährdungen von Flora und Fauna der Schutzgebiete vorzubeugen. Im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der Skabiosen-Scheckenfalter, deren Raupen auch die Maispollen fressen. Die Auswirkungen der genmanipulierten Maispollen auf diese Arten ist bislang völlig ungeklärt.
Das neue Gentechnikgesetz sieht Abstandsregelungen für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zu konventionellem Maisanbau von 150 Metern und zu Biomaisanbau von 300 Metern vor. Verbindliche Abstandsgrenzen von Äckern zu Schutzgebieten werden in dem Gesetz nach wie vor ausgespart. Die Studie belegt, dass die bisherigen Abstandsregelungen nicht ausreichen, um ökologisch sensible Gebiete vor den Risiken des Anbaus genmanipulierter Pflanzen zu schützen.
Vor diesem Hintergrund appelliert der NABU an die Bundesländer, Abstandsregelungen zu erlassen, um Naturschutzgebiete vor Genpflanzen zu schützen. Nach der geltenden Gesetzeslage kann jeder Landwirt Genmais im Naturschutzgebiet anbauen. Bislang habe lediglich Brandenburg reagiert und Abstandsregelungen zwischen GV-Anbau und Naturschutzgebieten erlassen. Schutzgebiete sollten auch in die Regelungen zu gentechnikfreien Zonen mit einbezogen werden, wie sie Bundesminister Seehofer in Brüssel fordert.
Darüber hinaus bekräftigt der NABU seine Forderung, den Anbau der Genmais-Sorte Mon810 in Deutschland solange auszusetzen, bis der Nachweis erbracht ist, dass keine negativen Folgen für Mensch und Natur zu erwarten sind.
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober
mobil 0172-5254198.
Download:
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Durchführung eines Pollenmonitorings von Mais im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch 2007
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Workshop Monitoring von Genmais MON 810
Welche Anforderungen stellt der Naturschutz? - Dokumente zum Download
Genmaispollen machen vor Schutzgebieten nicht halt - ein Monitoring soll beobachten
Auf dem NABU-Workshop am 15. Februar 2008 in Berlin wurden die Ergebnisse des Pollenmonitorings im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Brandenburg) vorgestellt. Der Workshop fand im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projektes "Agro-Gentechnik und biologische Vielfalt" statt.
Die Untersuchungen sollen dazu dienen, geeignete Sicherheitsabstände für den GVO-Maisanbau (Bt-Mais MON 810-6) im Hinblick auf den nachhaltigen Schutz von Nicht-Ziel-Organismen zum Beispiel von Schmetterlingen zu begründen. Die Ergebnisse belegen, dass im Anbaujahr 2007 ein erheblicher Eintrag von Bt-Maispollen ins Schutzgebiet stattfand.
Die EU-Richtlinie 2001/18/EG schreibt die Etablierung eines EU-weiten Langzeit-Monitoring Programms für alle gentechnisch veränderten Organismen verpflichtend vor. Monitoring soll durch umfassende Feldbeobachtungen Erkenntnislücken schließen und zu nachvollziehbaren und vergleichbaren Erkenntnissen führen.
Im Workshop wurden Fragen nach den Anforderungen eines Monitoringplanes aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes gestellt. Dabei wurden auch Fragen aufgeworfen, inwieweit das derzeitige Programm den gentechnisch-spezifischen Untersuchungen gerecht werden kann.
Die Ergebnisse und Dokumente des Workshops können hier heruntergeladen werden:
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Ergebnisse des Pollenmonitorings Ruhlsdorfer Bruch, Landesumweltamt Brandenburg, Frieder Hofmann (3,1 MB)
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Nationale Implementierung des Beobachtungsplans MON 810 - BVL, A. Gathmann (142KB)
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Anforderungen an das Monitoring von GVO - BfN, A. Benzler (286KB)
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